Urteil gegen Motassadeq verschärft
Das höchste deutsche Gericht hat das Urteil gegen den Marokkaner Mounir al-Motassadeq als mutmasslichen Helfer bei den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verschärft. Neu wird ihm auch Beihilfe zum Mord angelastet.
Motassadeq, ein enger Freund des Hauptattentäters vom 11. September, Mohammed Atta, war im vergangenen Jahr vom Oberlandesgericht Hamburg lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Das Strafmass betrug sieben Jahre Haft.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Gericht, sprach den 32-Jährigen nun zusätzlich der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen für schuldig; das sind die Todesopfer, die in den von den Terroristen entführten Flugzeugen zu Tode kamen. Der BGH hatte bereits zuvor angedeutet, dass er der Ansicht sei, Motassadeq habe zumindest von den geplanten Flugzeugentführungen gewusst. Das Oberlandesgericht Hamburg muss nun ein neues Strafmass festsetzen.
Mit der Entscheidung hatte die Revision der Bundesanwaltschaft zum grossen Teil Erfolg. Es war bereits der zweite Revisionsprozess gegen den mutmasslichen Terrorhelfer. Im ersten Prozess war Motassadeq im Februar 2003 wegen Mitgliedschaft in der Terrorzelle und wegen Beihilfe zum Mord zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der BGH jedoch aufgehoben, weil US-Behörden Aussagen von inhaftierten Terrorverdächtigen nicht frei gegeben hatten. Im zweiten Prozess standen diese Aussagen dann zur Verfügung.
Seit Februar auf freiem Fuss
Motassadeq ist seit Februar auf freiem Fuss, er muss sich regelmässig bei der Polizei melden. Die Bundesanwaltschaft erwägte nach dem Urteil nach Angaben ihres Prozessvertreters, Motassadeq erneut in Haft nehmen zu lassen.
Motassadeq, ein enger Freund des Hauptattentäters vom 11. September, Mohammed Atta, war im vergangenen Jahr vom Oberlandesgericht Hamburg lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Das Strafmass betrug sieben Jahre Haft.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Gericht, sprach den 32-Jährigen nun zusätzlich der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen für schuldig; das sind die Todesopfer, die in den von den Terroristen entführten Flugzeugen zu Tode kamen. Der BGH hatte bereits zuvor angedeutet, dass er der Ansicht sei, Motassadeq habe zumindest von den geplanten Flugzeugentführungen gewusst. Das Oberlandesgericht Hamburg muss nun ein neues Strafmass festsetzen.
Mit der Entscheidung hatte die Revision der Bundesanwaltschaft zum grossen Teil Erfolg. Es war bereits der zweite Revisionsprozess gegen den mutmasslichen Terrorhelfer. Im ersten Prozess war Motassadeq im Februar 2003 wegen Mitgliedschaft in der Terrorzelle und wegen Beihilfe zum Mord zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der BGH jedoch aufgehoben, weil US-Behörden Aussagen von inhaftierten Terrorverdächtigen nicht frei gegeben hatten. Im zweiten Prozess standen diese Aussagen dann zur Verfügung.
Seit Februar auf freiem Fuss
Motassadeq ist seit Februar auf freiem Fuss, er muss sich regelmässig bei der Polizei melden. Die Bundesanwaltschaft erwägte nach dem Urteil nach Angaben ihres Prozessvertreters, Motassadeq erneut in Haft nehmen zu lassen.
sfux - 16. Nov, 13:00 Article 1966x read