Die Folgen von Hirnbildern für Strafrecht und Datenschutz
Bern - «Angesichts der zusehends leistungs- und aussagekräftigeren bildgebenden Verfahren in der Hirnforschung» sagt Ulrich Weder, Leitender Staatsanwalt im Kanton Zürich, «ist eine Diskussion über die damit verbundenen straf- und datenschutzrechtlichen Aspekte notwendig.» TA-SWISS, das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung, organisierte dazu am 22. November 2006 eine Tagung an der Zürcher Hochschule Winterthur. Fachleute aus den Bereichen Strafrecht, Justizvollzug und Datenschutz diskutieren die Potenziale und Grenzen des Neuroimagings, das heisst der Untersuchung des Gehirns mit bildgebenden Verfahren.
Neuroimaging erlaubt, den Aufbau und das Funktionieren des Gehirns an lebenden Personen zu untersuchen. Weil das menschliche Gehirn mehr ist als ein gewöhnliches Organ, interessieren sich nicht nur Ärzte dafür. Auch Psychologinnen, Ökonomen und Juristinnen versuchen das Geheimnis des Gehirns zu ergründen.
Hirnbilder künftig in der Gerichtspraxis?
Neuroimaging wird heute in der Grundlagenforschung, der biomedizinischen Forschung und Diagnose sowie bei der Therapie von Erkrankungen des Gehirns genutzt. Zudem untersuchen Forscher die kognitiven Leistungen. Sie setzen Neuroimaging auch in der forensischen psychologischen Forschung ein. Dabei geht es um folgende Fragen: Welche Modelle erklären kriminelles Verhalten am besten? Lassen sich auf die Hirnaktivität abgestützte Lügendetektoren entwickeln? Inwieweit lassen sich bei Straftätern abweichende Hirnfunktionen vorfinden? Die Möglichkeiten der neuen Technik könnten künftig auch Eingang finden in die Gerichtspraxis und die Therapie.
Datenschutz beachten
Durch Neuroimaging können besonders schützenswerte persönliche Daten generiert werden, die eventuell Rückschlüsse auf Hirnkrankheiten oder -funktions-störungen, auf Persönlichkeitsmerkmale oder normabweichendes Verhalten ermöglichen können. Bärbel Hüsing, Mitautorin der TA-SWISS Studie «Impact Assessment of Neuroimaging», betont: «Man muss besondere Sorgfalt walten lassen, zu welchem Zweck, durch wen und unter welchen Bedingungen solche Daten erhoben, ausgewertet und genutzt werden dürfen.»
Diskussion auf aktuellstem Stand
Neben den Autorinnen der TA-SWISS Studie Bärbel Hüsing vom Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe und Brigitte Tag, Professorin für Strafrecht an der Universität Zürich wirkten an der Tagung vom 22. November 2006 in Winterthur weiter mit: Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich, Frank Urbaniok, Chefarzt und Leiter des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes im Justizvollzug des Kantons Zürich, Ulrich Weder, Leitender Staatsanwalt, Kanton Zürich sowie Nationalrat Daniel Vischer, Präsident der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates.
Neuroimaging erlaubt, den Aufbau und das Funktionieren des Gehirns an lebenden Personen zu untersuchen. Weil das menschliche Gehirn mehr ist als ein gewöhnliches Organ, interessieren sich nicht nur Ärzte dafür. Auch Psychologinnen, Ökonomen und Juristinnen versuchen das Geheimnis des Gehirns zu ergründen.
Hirnbilder künftig in der Gerichtspraxis?
Neuroimaging wird heute in der Grundlagenforschung, der biomedizinischen Forschung und Diagnose sowie bei der Therapie von Erkrankungen des Gehirns genutzt. Zudem untersuchen Forscher die kognitiven Leistungen. Sie setzen Neuroimaging auch in der forensischen psychologischen Forschung ein. Dabei geht es um folgende Fragen: Welche Modelle erklären kriminelles Verhalten am besten? Lassen sich auf die Hirnaktivität abgestützte Lügendetektoren entwickeln? Inwieweit lassen sich bei Straftätern abweichende Hirnfunktionen vorfinden? Die Möglichkeiten der neuen Technik könnten künftig auch Eingang finden in die Gerichtspraxis und die Therapie.
Datenschutz beachten
Durch Neuroimaging können besonders schützenswerte persönliche Daten generiert werden, die eventuell Rückschlüsse auf Hirnkrankheiten oder -funktions-störungen, auf Persönlichkeitsmerkmale oder normabweichendes Verhalten ermöglichen können. Bärbel Hüsing, Mitautorin der TA-SWISS Studie «Impact Assessment of Neuroimaging», betont: «Man muss besondere Sorgfalt walten lassen, zu welchem Zweck, durch wen und unter welchen Bedingungen solche Daten erhoben, ausgewertet und genutzt werden dürfen.»
Diskussion auf aktuellstem Stand
Neben den Autorinnen der TA-SWISS Studie Bärbel Hüsing vom Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe und Brigitte Tag, Professorin für Strafrecht an der Universität Zürich wirkten an der Tagung vom 22. November 2006 in Winterthur weiter mit: Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich, Frank Urbaniok, Chefarzt und Leiter des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes im Justizvollzug des Kantons Zürich, Ulrich Weder, Leitender Staatsanwalt, Kanton Zürich sowie Nationalrat Daniel Vischer, Präsident der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates.
sfux - 29. Nov, 10:43 Article 3088x read