SPD-Experte: Schäubles Abschussplan ist völkerrechtswidrig
Harald Haack – Dieses Mal hat der Papst sich selbst zitiert. Das war wohl nötig. Schon im Dezember hatte er in seiner Rede zum Weltfriedenstag 2007, den die katholische Kirche seit 1967 traditionell am 1. Januar feiert, gesagt, Friede gründe sich auf die Berücksichtigung aller. In diesem Sinne mache sich die Kirche zur Verfechterin der Grundrechte jedes Menschen. Papst Benedikt XVI. warnte am 1. Januar davor, Menschen wie Objekte zu behandeln. Der Weltfrieden kann ihm gemäß nur durch die Wahrung der Grundrechte aller Menschen erreicht werden.
Der Bundesvorsitzender vom Bündnis 90/Die Grünen, Reinhard Bütikofer, hatte die päpstlichen Worte wohl noch im Ohr, als er Bundesinnenministers Schäuble (CDU) Ankündigung, die freiheitliche Ordnung zu verletzen und die Grundrechte sich nach seinen Gelüsten umzuschreiben, verurteilte, wie n-tv berichtet: „Offensichtlich will der Bundesinnenminister hier eine Ermächtigungsgrundlage schaffen, nach der die Exekutive im Wesentlichen in die Lage versetzt wird, jederzeit im Inneren Kriegsrecht anzuwenden. Damit wird die Substanz einer freiheitlich republikanischen Ordnung meines Erachtens sehr schwerwiegend verletzt.“
Bundesinnenminister Schäuble will trotz Widerstandes aus der SPD den Abschuss von entführten Flugzeugen mit unschuldigen Menschen an Bord ermöglichen. Im Grundgesetz soll es künftig neben dem Verteidigungsfall einen „Quasi-Verteidigungsfall“ geben, womit nach Schäubles Ansicht die Regeln des Kriegsvölkerrechts gelten würden, die zum Abschuss des Flugzeugs berechtigten. Damit will er sich das Luftsicherheitsgesetz nach seinem Gutdünken verfassungskonform zurechtbiegen.
Kriegsrecht und Krieg jederzeit in Deutschland, weil der Bundesinnenminister das so will? Aus einer überbewerteten Situation könnte er eine Katastrophe machen und Deutschland in ein Chaos stürzen. Mit Abschreckung kann sein Vorhaben nichts mehr zu tun haben. Hat Deutschland nicht schon genug unter dem Schreckensherrscher Hitler gelitten?
Sollte Schäuble seinen Willen durchsetzen, so befände sich Deutschland mit einem Schlag auf der Linie jener Staaten, die US-Präsident George W. Bush als „Achse des Bösen“ genannt hatte, denn jene Staaten sollen sich ihm gemäß völkerrechtswidrig verhalten. Dass Bush offenbar eine private Rechnung mit jenen Staaten begleichen will, wie im Fall seines Krieges gegen Saddam Hussein und den Irak, und dass er damit die USA selbst in ein völkerrechtswidriges Verhalten gezwungen hat, soll hier nicht verschwiegen werden.
Die Forderungen von Schäuble seien „völkerrechtswidrig und nicht verfassungskonform“, sagte der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold: „Auch dieser Versuch, eine Grundlage zum Einsatz der Bundeswehr im Innern auf der Basis einer falschen Auslegung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz zu schaffen, wird fehlschlagen“, vermutet Arnold.
Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte der „Netzeitung“": „Schäuble versucht das Bundesverfassungsgericht zu hintergehen“. Mit einem Quasi-Verteidigungsfall verwische Schäuble die Grenzen zwischen Kriminalitätsbekämpfung und Krieg. Und der FDP-Politiker Max Stadler mahnte Schäuble in der „Süddeutschen Zeitung“, die übrigens über Schäubles Abschussplan zuerst berichtet hatte, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu respektieren. In der Geschichte der Bundesrepublik sei die Bindungswirkung von Entscheidungen des höchsten Gerichts eine rechtsstaatliche Konstante.
Wer also dagegen verstoßen will, der kann nicht ganz allein sein. Aber einsam wird es um ihn trotzdem werden…
Der Marsch zum Abschussplan:
„Du bist verrückt mein Kind“, komponiert von Franz von Suppé als Midi-Datei sequentiert von Bjorn Lengton
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Der Bundesvorsitzender vom Bündnis 90/Die Grünen, Reinhard Bütikofer, hatte die päpstlichen Worte wohl noch im Ohr, als er Bundesinnenministers Schäuble (CDU) Ankündigung, die freiheitliche Ordnung zu verletzen und die Grundrechte sich nach seinen Gelüsten umzuschreiben, verurteilte, wie n-tv berichtet: „Offensichtlich will der Bundesinnenminister hier eine Ermächtigungsgrundlage schaffen, nach der die Exekutive im Wesentlichen in die Lage versetzt wird, jederzeit im Inneren Kriegsrecht anzuwenden. Damit wird die Substanz einer freiheitlich republikanischen Ordnung meines Erachtens sehr schwerwiegend verletzt.“
Bundesinnenminister Schäuble will trotz Widerstandes aus der SPD den Abschuss von entführten Flugzeugen mit unschuldigen Menschen an Bord ermöglichen. Im Grundgesetz soll es künftig neben dem Verteidigungsfall einen „Quasi-Verteidigungsfall“ geben, womit nach Schäubles Ansicht die Regeln des Kriegsvölkerrechts gelten würden, die zum Abschuss des Flugzeugs berechtigten. Damit will er sich das Luftsicherheitsgesetz nach seinem Gutdünken verfassungskonform zurechtbiegen.
Kriegsrecht und Krieg jederzeit in Deutschland, weil der Bundesinnenminister das so will? Aus einer überbewerteten Situation könnte er eine Katastrophe machen und Deutschland in ein Chaos stürzen. Mit Abschreckung kann sein Vorhaben nichts mehr zu tun haben. Hat Deutschland nicht schon genug unter dem Schreckensherrscher Hitler gelitten?
Sollte Schäuble seinen Willen durchsetzen, so befände sich Deutschland mit einem Schlag auf der Linie jener Staaten, die US-Präsident George W. Bush als „Achse des Bösen“ genannt hatte, denn jene Staaten sollen sich ihm gemäß völkerrechtswidrig verhalten. Dass Bush offenbar eine private Rechnung mit jenen Staaten begleichen will, wie im Fall seines Krieges gegen Saddam Hussein und den Irak, und dass er damit die USA selbst in ein völkerrechtswidriges Verhalten gezwungen hat, soll hier nicht verschwiegen werden.
Die Forderungen von Schäuble seien „völkerrechtswidrig und nicht verfassungskonform“, sagte der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold: „Auch dieser Versuch, eine Grundlage zum Einsatz der Bundeswehr im Innern auf der Basis einer falschen Auslegung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz zu schaffen, wird fehlschlagen“, vermutet Arnold.
Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte der „Netzeitung“": „Schäuble versucht das Bundesverfassungsgericht zu hintergehen“. Mit einem Quasi-Verteidigungsfall verwische Schäuble die Grenzen zwischen Kriminalitätsbekämpfung und Krieg. Und der FDP-Politiker Max Stadler mahnte Schäuble in der „Süddeutschen Zeitung“, die übrigens über Schäubles Abschussplan zuerst berichtet hatte, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu respektieren. In der Geschichte der Bundesrepublik sei die Bindungswirkung von Entscheidungen des höchsten Gerichts eine rechtsstaatliche Konstante.
Wer also dagegen verstoßen will, der kann nicht ganz allein sein. Aber einsam wird es um ihn trotzdem werden…
Der Marsch zum Abschussplan:
„Du bist verrückt mein Kind“, komponiert von Franz von Suppé als Midi-Datei sequentiert von Bjorn Lengton
sfux - 3. Jan, 10:30 Article 1348x read