Die neue (Un)Sicherheitspolitik Deutschlands (9) Angriffskriege über alles
Michael Schulze von Glaßer – Im Weißbuch unterstreicht die Bundeswehr den Status des Grundgesetzes als höchstes Gut der deutschen Gesellschaft und stellt sich wie selbstverständlich unter diese Verfassung. Dabei handelt die Bundeswehr oft mit sehr zweifelhaften und unrechtmäßigen Methoden:
Seit 1992 werden die Aufgaben der Bundeswehr immer stärker ausgeweitet. Ohne eine entsprechende Änderung im Grundgesetz der Bundesrepublik, wurde plötzlich in Konflikte eingegriffen.
2006 wurde das Mandat der „Operation Enduring Freedom“, an dem die Bundeswehr teilnimmt, zum fünften Mal verlängert. Dabei ist mittlerweile bekannt, dass die Bundeswehr innerhalb der Mission zumindest zeitweise völkerrechts- und verfassungs- widrig handelte indem sie Kriegsschiffen von Amerikanern und Briten in 26 erwiesenen Fällen Geleitschutz gaben - obwohl diese Kriegsschiffe in einen völkerrechtswidrigen und von den Vereinten Nationen geächteten Angriffskrieg verwickelt waren (dem Krieg im Irak).
Die Bundesregierung erlaubte es den Amerikanern und Briten während des Völkerrechtswidrigen Angriffskrieges auf den Irak mit Militärflugzeugen über deutsches Hoheitsgebiet zu fliegen. Die Amerikaner nutzten sogar die US-Air-Base im rheinland-pfälzischen Ramstein als Ausgangspunkt von Angriffen.
Die Bundesregierung begründete die offensichtlichen Rechtsbrüche immer wieder mit dem Einhalten multilateraler Verträge als NATO-Bündnispartner. 2005 erklärte das Bundesverwaltungsgericht diese Behauptung in einem Urteil jedoch für absolut falsch.
Die „taz“ schrieb am 13.November 2006 es sei die Bundesregierung, die verhinderte, dass das „Völkerrecht“ in den EU-Verfassungsentwurf als Grundlage militärischen Handelns genannt wird.
Auch im „Weißbuch 2006“ ist nie vom „Völkerrecht“ die Rede. Als internationale Rechtsgrundlage werden nur Phrasen wie „nach den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen“ oder nach „den Regeln der UNO" benutzt, aber nie eine wasserdichte Formulierung wie beispielsweise „nur auf Basis eines Mandats des UNO-Sicherheitsrates“.
In Artikel 26 des Grundgesetzes ist es Deutschland verboten einen Angriffskrieg vorzubereiten: Zu (1), Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Angriffskriege vorzubereiten ist also verboten, einen Angriffskrieg zu führen jedoch nicht. Was die Väter des Grundgesetzes mit dem Artikel 26 aussagen wollten, ist klar: Nie wieder sollte Deutschland einen Angriffskrieg führen. Nach zwei Weltkriegen sollte Deutschland endlich friedlich werden. Doch 50 Jahre nach Inkrafttreten der Verfassung, sind besonders Militärs wieder an Angriffskriegen interessiert, und behaupten dreist, dies sei zum „Wohle Deutschlands“. Die Lust und die Sucht der Verantwortlichen der Bundeswehr am Angriffskrieg sind längst pathologisch gefestigt und zwar manisch-depressiv. Eine mögliche Ursache: Vorwürfe der Medien in den Siebziger und Achtziger Jahren demnach die Bundeswehr zu einer reinen Gammel-Armee verkommen sei: Immer nur so tun als ob. Das muss schwer in den Gehirnen fanatischer Militaristen wiegen und deprimieren. Derart gekränkt schafften sie es 1999 mit Biegen und Brechen am völkerrechtswidrigen Krieg gegen die ehemals souveräne Bundesrepublik Jugoslawien teilzunehmen. Die Ausreden der Regierung und der Bundeswehr waren dabei primitiv wie keck: Sie hätten den Krieg schließlich nicht vorbereitet, diese Aufgabe den anderen Staaten überlassen. Dieser Schlag gegen das Grundgesetz zeigt, mit welchem Hohn und Spott die Bundeswehr gegen Gesetze, die ihnen im Weg stehen, vorgeht.
Interessant ist ebenfalls, dass die Bundesregierung - obwohl sie bekennend am „Krieg gegen den Terror“ teilnimmt - keine Definition von „Terroristen“ vorlegen konnte. Wer als Terrorist gilt, bleibt unklar. Es könnten praktisch alle Deutschen sein, immerhin terrorisieren die sich längst in Nachbarschaftskriegen gegenseitig, über die in Politik und Pressemainstream gefeixt wird. Und zusätzlich scheint es, als wenn sich das US-amerikanische Feindbild vom sonnengebräunten vollbärtigen Mann mit muslimischer Kopfbedeckung auch in Deutschland wie ein bösartiges Geschwür schon festgesetzt hat.
Mit der gesetzlich geregelten Wehrgerechtigkeit hält es die Bundeswehr derweil auch nicht mehr so streng und ob jemand gemustert wird oder nicht, ist - wie beim Lotto - vom Glück abhängig.
Als einen Höhepunkt im „Konflikt zwischen Bundeswehr, Recht und Moral“ nannte der Spiegel am 18.Dezember 2006 in einem Artikel die Totenkopf-Affäre der Bundeswehr. Einige hochrangige Soldaten hatten sich in Afghanistan mit menschlichen Gebeinen aus einer „Kieskuhle“ in heroischen Posen fotografieren lassen. „Wer sich so verhält, hat in der Bundeswehr keinen Platz“ empörte sich Verteidigungsminister Franz-Josef Jung (CDU) über den Vorfall. Anscheinend täuschte sich der promovierte Jurist Jung mit dieser Äußerung selbst, denn nach Abschluss der Ermittlungen will Jung nun den Empfehlungen der Heeresleitung folgen und lediglich gegen fünf Beteiligte disziplinargerichtliche Maßnahmen einleiten. Als Höchststrafe müssen vier Unteroffiziere eine zweijährige Beförderungssperre befürchten - obwohl „befürchten“ eigentlich das falsche Wort dafür ist. Ein beteiligter Reservist darf vielleicht für die nächsten Jahre an keiner Wehrübung mehr teilnehmen. Dafür wird er sich seine Befriedigung möglicherweise bei den „Wehrsportübungen“ rechtsradikaler Bundeswehrfans holen können.
Fazit: Das Grundgesetz wird von der Bundeswehr mit Füßen getreten und andere internationale Gesetze nicht anerkannt. Deutsche Bundeswehr-Angehörige dürfen mit menschlichen Gebeinen posieren ohne große Repressionen befürchten zu müssen.
Die deutschen Militärs haben für das Grundgesetz offensichtlich nur Spott übrig. Sie interpretieren das Grundgesetz absichtlich falsch und umgehen es, damit sie Angriffskriege führen und unterstützen können. Sie scheinen geradezu nach Krieg zu lechzen.
© by Michael Schulze von Glaßer
Seit 1992 werden die Aufgaben der Bundeswehr immer stärker ausgeweitet. Ohne eine entsprechende Änderung im Grundgesetz der Bundesrepublik, wurde plötzlich in Konflikte eingegriffen.
2006 wurde das Mandat der „Operation Enduring Freedom“, an dem die Bundeswehr teilnimmt, zum fünften Mal verlängert. Dabei ist mittlerweile bekannt, dass die Bundeswehr innerhalb der Mission zumindest zeitweise völkerrechts- und verfassungs- widrig handelte indem sie Kriegsschiffen von Amerikanern und Briten in 26 erwiesenen Fällen Geleitschutz gaben - obwohl diese Kriegsschiffe in einen völkerrechtswidrigen und von den Vereinten Nationen geächteten Angriffskrieg verwickelt waren (dem Krieg im Irak).
Die Bundesregierung erlaubte es den Amerikanern und Briten während des Völkerrechtswidrigen Angriffskrieges auf den Irak mit Militärflugzeugen über deutsches Hoheitsgebiet zu fliegen. Die Amerikaner nutzten sogar die US-Air-Base im rheinland-pfälzischen Ramstein als Ausgangspunkt von Angriffen.
Die Bundesregierung begründete die offensichtlichen Rechtsbrüche immer wieder mit dem Einhalten multilateraler Verträge als NATO-Bündnispartner. 2005 erklärte das Bundesverwaltungsgericht diese Behauptung in einem Urteil jedoch für absolut falsch.
Die „taz“ schrieb am 13.November 2006 es sei die Bundesregierung, die verhinderte, dass das „Völkerrecht“ in den EU-Verfassungsentwurf als Grundlage militärischen Handelns genannt wird.
Auch im „Weißbuch 2006“ ist nie vom „Völkerrecht“ die Rede. Als internationale Rechtsgrundlage werden nur Phrasen wie „nach den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen“ oder nach „den Regeln der UNO" benutzt, aber nie eine wasserdichte Formulierung wie beispielsweise „nur auf Basis eines Mandats des UNO-Sicherheitsrates“.
In Artikel 26 des Grundgesetzes ist es Deutschland verboten einen Angriffskrieg vorzubereiten: Zu (1), Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Angriffskriege vorzubereiten ist also verboten, einen Angriffskrieg zu führen jedoch nicht. Was die Väter des Grundgesetzes mit dem Artikel 26 aussagen wollten, ist klar: Nie wieder sollte Deutschland einen Angriffskrieg führen. Nach zwei Weltkriegen sollte Deutschland endlich friedlich werden. Doch 50 Jahre nach Inkrafttreten der Verfassung, sind besonders Militärs wieder an Angriffskriegen interessiert, und behaupten dreist, dies sei zum „Wohle Deutschlands“. Die Lust und die Sucht der Verantwortlichen der Bundeswehr am Angriffskrieg sind längst pathologisch gefestigt und zwar manisch-depressiv. Eine mögliche Ursache: Vorwürfe der Medien in den Siebziger und Achtziger Jahren demnach die Bundeswehr zu einer reinen Gammel-Armee verkommen sei: Immer nur so tun als ob. Das muss schwer in den Gehirnen fanatischer Militaristen wiegen und deprimieren. Derart gekränkt schafften sie es 1999 mit Biegen und Brechen am völkerrechtswidrigen Krieg gegen die ehemals souveräne Bundesrepublik Jugoslawien teilzunehmen. Die Ausreden der Regierung und der Bundeswehr waren dabei primitiv wie keck: Sie hätten den Krieg schließlich nicht vorbereitet, diese Aufgabe den anderen Staaten überlassen. Dieser Schlag gegen das Grundgesetz zeigt, mit welchem Hohn und Spott die Bundeswehr gegen Gesetze, die ihnen im Weg stehen, vorgeht.
Interessant ist ebenfalls, dass die Bundesregierung - obwohl sie bekennend am „Krieg gegen den Terror“ teilnimmt - keine Definition von „Terroristen“ vorlegen konnte. Wer als Terrorist gilt, bleibt unklar. Es könnten praktisch alle Deutschen sein, immerhin terrorisieren die sich längst in Nachbarschaftskriegen gegenseitig, über die in Politik und Pressemainstream gefeixt wird. Und zusätzlich scheint es, als wenn sich das US-amerikanische Feindbild vom sonnengebräunten vollbärtigen Mann mit muslimischer Kopfbedeckung auch in Deutschland wie ein bösartiges Geschwür schon festgesetzt hat.
Mit der gesetzlich geregelten Wehrgerechtigkeit hält es die Bundeswehr derweil auch nicht mehr so streng und ob jemand gemustert wird oder nicht, ist - wie beim Lotto - vom Glück abhängig.
Als einen Höhepunkt im „Konflikt zwischen Bundeswehr, Recht und Moral“ nannte der Spiegel am 18.Dezember 2006 in einem Artikel die Totenkopf-Affäre der Bundeswehr. Einige hochrangige Soldaten hatten sich in Afghanistan mit menschlichen Gebeinen aus einer „Kieskuhle“ in heroischen Posen fotografieren lassen. „Wer sich so verhält, hat in der Bundeswehr keinen Platz“ empörte sich Verteidigungsminister Franz-Josef Jung (CDU) über den Vorfall. Anscheinend täuschte sich der promovierte Jurist Jung mit dieser Äußerung selbst, denn nach Abschluss der Ermittlungen will Jung nun den Empfehlungen der Heeresleitung folgen und lediglich gegen fünf Beteiligte disziplinargerichtliche Maßnahmen einleiten. Als Höchststrafe müssen vier Unteroffiziere eine zweijährige Beförderungssperre befürchten - obwohl „befürchten“ eigentlich das falsche Wort dafür ist. Ein beteiligter Reservist darf vielleicht für die nächsten Jahre an keiner Wehrübung mehr teilnehmen. Dafür wird er sich seine Befriedigung möglicherweise bei den „Wehrsportübungen“ rechtsradikaler Bundeswehrfans holen können.
Fazit: Das Grundgesetz wird von der Bundeswehr mit Füßen getreten und andere internationale Gesetze nicht anerkannt. Deutsche Bundeswehr-Angehörige dürfen mit menschlichen Gebeinen posieren ohne große Repressionen befürchten zu müssen.
Die deutschen Militärs haben für das Grundgesetz offensichtlich nur Spott übrig. Sie interpretieren das Grundgesetz absichtlich falsch und umgehen es, damit sie Angriffskriege führen und unterstützen können. Sie scheinen geradezu nach Krieg zu lechzen.
© by Michael Schulze von Glaßer
sfux - 12. Jan, 08:03 Article 2209x read