Der Bundestrojaner und die unterschobene Straftat
Karl Weiss - Computer sind nicht nur ausspähbar, auch manipulierbar - Die Polizei tut es schon. Am Wochenende, 4. Februar 2007, wurde bekannt, der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Durchsuchung von Computern von eventuell Verdächtigen mit Hilfe von „Trojanern“ (in diesem Fall dem „Bundestrojaner“) für unzulässig erklärt. Als unmittelbare Antwort darauf erklärte der allseits geliebte Minister Schäuble, dann würde dies eben nun per Gesetz beschlossen
Ein Tag später wurde durch eine Internet-Zeitung bekannt, in Hamburg wurde bereits ein Verdächtiger geschaffen, in dessen Computer Unbekannte (durch einen Trojaner oder eine vergleichbare Technik) kriminelle Aktivitäten eingepflanzt hatten. Anschließend wurde der Computer von der Polizei in einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt und es wurden Beweise für eine Straftat in den Computer eingeschleust. Das Unterschieben der Straftat kam nur heraus, weil man technisch nicht völlig sauber vorgegangen war und ein unabhängiger Gutachter dies herausfand.
Wie der Zufall es will (es mag auch kein Zufall sein), ist unser lieber Bundesschäuble bei der gleichen Partei, die anscheinend beim Unterschieben jener Straftat involviert war.
Die schweizerische Internet-Zeitung „Journalismus – Nachrichten von heute“, berichtete am 5. Februar 2007 also einen Tag später, über das Unterschieben von gefälschten Verdachtsmomenten durch eine Art von Trojaner bzw. vergleichbare Technik, der auf dem Computer des Opfers offenbar Faxe verfasst und abgeschickt hat.
Die Geschichte ist, wie sie dort berichtet wird, in etwa folgende: Der Hamburger Journalist, Photograph, Filmregisseur, Kameramann, Komponist und Bildkünstler Harald Haack geriet aus Gründen, die man nur vermuten kann, in das Visier einer Gruppe von Personen, die ihm schaden wollten. Nach seiner Aussage besteht zwischen diesen Personen wahrscheinlich der Zusammenhang, dass sie in Hamburg und Umgebung in der CDU sind.
Nun geschah es im Jahre 2003, das in Timmendorf an der Ostsee ein Junge entführt worden war oder jedenfalls bei der Polizei eine Vermisstenmeldung für den Jungen vorlag (der Fall „Alexander“). Offenbar befürchtete man, ein Kinderschänder könnte sich an ihn herangemacht haben.
Da kamen bei einer Lübecker Tageszeitung drei Faxe an, in denen eine anonyme Person (allerdings ohne das Absendertelefon unkenntlich gemacht zuhaben) das CDU-Mitglied W. anklagte, den Jungen in seiner Nienburger Ferien-Wohnung gefangen zu halten. Von der Zeitung wurde die Polizei benachrichtigt, die denn auch dorthin fuhr, die Wohnung aufbrach und feststellte, dort war niemand, weder der Eigentümer noch der Junge.
Dann begann die erste verdächtige Unregelmäßigkeit: Der leitende Fahnder, Kriminalhauptkommissar S., der ja immer noch von der Möglichkeit ausgehen musste, der Inhaber der Wohnung W. könnte der Entführer sein, rief diesen an, um ihn vom Aufbrechen der Wohnung zu berichten. Es besteht die Vermutung, auch er ist in der CDU. Sollte er eventuell alle Pflichten vergessen haben, um den Parteifreund zu unterrichten? Kann ja wohl nicht wahr sein!
Dann die zweite Unregelmäßigkeit. Der unschuldig Beschuldigte W. sagte dem Kriminalkommissar, die Faxe mit der falschen Anklage kämen von Harald Haack, der im gleichen Gebäude wie er wohnt. Dies geht aus der Ermittlungsakte hervor. Wie konnte der Mann wissen, die Telefonnummer auf dem Fax, das er gar nicht gesehen hatte, war die von Harald Haack? Auch Kommissar S. hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht nachgeprüft, welche Telefonnummer auf den Faxen stand.
Die Kenntnis des Zusammenhangs mit Harald Haack konnte zu diesem Zeitpunkt nur jemand haben, der entweder selbst den Trojaner (bzw. vergleichbare Technik) eingeschmuggelt hat oder Teil einer kriminellen Vereinigung ist, die dies getan hat.
Das war es nämlich, was sich herausstellte: Der Junge tauchte wieder auf, er war gar nicht entführt worden, der W. war unschuldig und die Nummer auf den drei Faxen war die von Harald Haack, eingeschmuggelt über den Computer oder über ein kleines Gerät an der Telefonleitung ausserhalb der Wohnung.
Nun wurde eine Untersuchung gegen Harald Haack wegen Diffamierung und falscher Anklage eröffnet. Man verhörte ihn hochnotpeinlich in seiner Wohnung und beschlagnahmte seinen Computer. Da er kein Faxgerät besaß, konnten die Faxe nur von seinem Computer gesandt worden sein. Das ISBN hat eine Faxfunktion, die unter bestimmten Umständen aktiviert werden kann. Allerdings hätte schon auffallen müssen: Ein Mann, der bereits mit der Tätigkeit als Filmregisseur bewiesen hatte, Perfektionist zu sein, hätte nie vom Computer solche Faxe geschickt, wenn er doch wusste, dass seine Fax-Funktion im Computer die Absender-Nummer mitschicken würde.
Die Faxe würden anhand der Spuren, die alle Aktivitäten im Computer hinterlassen, leicht nachzuweisen sein. Tatsächlich, nach kurzer Zeit bekam Harald Haacks Anwalt die Nachricht, auf dem Computer hätten sich die Spuren des Versendens dieser Faxe gefunden. Harald Haack fand auch auf seiner Telefonrechnung die Abrechnung über drei Faxe an jene Lübecker Tageszeitung. Damit war der Verdacht konkret geworden, die Lübecker Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren gegen Harald Haack.
Da nun Harald Haack aber wusste, er hat die Faxe nicht geschrieben, beantragte er bei der Richterin in seinem Verfahren, einen Computersachverständigen einzuschalten, der dies im Computer überprüfen sollte. Als Sachverständiger wurde Prof. Klaus Brunnstein von der Uni Hamburg beauftragt. Das hat Harald Haack wahrscheinlich vor einer empfindlichen Strafe gerettet.
Ausschnitt aus dem Brunnstein-Gutachten
Die Untersuchungen von Prof. Brunnstein am verdächtigen Computer dauerten über ein Jahr. Das Ergebnis lässt selbst einem lebenserfahrenen Menschen wie dem Berichterstatter die kalten Schauer über den Rücken laufen: Tatsächlich finden sich Spuren dieser Faxe auf dem Computer, aber die sind alle nach der Beschlagnahme dorthin gekommen, also von der Polizei in den Computer eingeschleust worden.
Gleichzeitig wurden entlastende Anzeichen vom Computer gelöscht. Zu jenem Zeitpunkt hatte Harald Haack nämlich mehrmals Trojaner auf seinem Computer gefunden und gelöscht. Dies wurde aus dem Computer entfernt – ebenfalls mit einem Datum nach der Beschlagnahme. Wenn es aber die Polizei war, die solche falschen Spuren im Computer gelegt hat und andere Spuren getilgt hat, so muss man auch vermuten, sie war an dem Eindringen mit einem Trojaner (oder vergleichbarer Technik) beteiligt oder wusste jedenfalls davon.
Der Berichterstatter war hierüber entsetzt, er wollte es genau wissen. Im Gespräch mit einem Computerfreak hier in Brasilien konnte er klären, ja, diese technischen Möglichkeiten bestehen wirklich. Trojaner können in jeden Computer eingeschleust werden, der am Internet ist und sie können Aktivitäten in den Computer bringen und dokumentieren, von denen der Besitzer keine Ahnung hat. Auch das Schicken von Faxen mittels eines Geräts an der Telefonleitung gehört zu diesen Möglichkeiten.
Um ganz sicher zu gehen, wurde auch noch das Brunnstein-Gutachten von Herrn Haack angefordert und studiert. Es steht dort wirklich drin, was berichtet wurde.
Das eröffnet nun allerdings Möglichkeiten eines Polizeistaates, die einem wirklich die Haare zu Berge stehen lassen. Innen-Schäuble lässt per Gesetz den Gebrauch des Bundestrojaners beschließen und mit diesem kann dann auf jedem unserer Untertanen-Computer alles installiert werden, was man uns zur Last legen will.
Ein unbequemer Journalist, der vielleicht die Wut einiger CDU-Leute auf sich gezogen hat (er hat zum Beispiel über rechte Geheimorganisationen geschrieben - hier und hierentkam einer schweren Bestrafung nur, weil die Richterin eine zusätzliche Untersuchung des Computers durch einen unabhängigen Gutachter anordnete.
Was wird dann mit anderen Oppositionellen geschehen, in deren Computer weit grössere Verbrechen eingepflanzt werden (z.B. die "Beweise", dass einer Kinderpornographie produziert hat?)
Schöne neue Welt des Herrn Schäuble.
Aktenzeichen des Lübecker Amtsgerichts:
63 Ds 706 Js 101113/03 (579/03)
Harald Haack: Ein krimineller Fall von Beweisunterschiebung
telepolis: Wie verlässlich sind digitale Beweise?
Chaos Computer Club e.V. - BGH-Entscheidung zur Online-Durchsuchung: Schnüffeln auf privaten Rechnern
Indymedia (03/2003): Überfall von zivilen Mitarbeitern der Mordkommission
Dieser Artikel erschien erstmalig bei der Berliner Umschau und bei Karl Weiss
Ein Tag später wurde durch eine Internet-Zeitung bekannt, in Hamburg wurde bereits ein Verdächtiger geschaffen, in dessen Computer Unbekannte (durch einen Trojaner oder eine vergleichbare Technik) kriminelle Aktivitäten eingepflanzt hatten. Anschließend wurde der Computer von der Polizei in einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt und es wurden Beweise für eine Straftat in den Computer eingeschleust. Das Unterschieben der Straftat kam nur heraus, weil man technisch nicht völlig sauber vorgegangen war und ein unabhängiger Gutachter dies herausfand.
Wie der Zufall es will (es mag auch kein Zufall sein), ist unser lieber Bundesschäuble bei der gleichen Partei, die anscheinend beim Unterschieben jener Straftat involviert war.
Die schweizerische Internet-Zeitung „Journalismus – Nachrichten von heute“, berichtete am 5. Februar 2007 also einen Tag später, über das Unterschieben von gefälschten Verdachtsmomenten durch eine Art von Trojaner bzw. vergleichbare Technik, der auf dem Computer des Opfers offenbar Faxe verfasst und abgeschickt hat.
Die Geschichte ist, wie sie dort berichtet wird, in etwa folgende: Der Hamburger Journalist, Photograph, Filmregisseur, Kameramann, Komponist und Bildkünstler Harald Haack geriet aus Gründen, die man nur vermuten kann, in das Visier einer Gruppe von Personen, die ihm schaden wollten. Nach seiner Aussage besteht zwischen diesen Personen wahrscheinlich der Zusammenhang, dass sie in Hamburg und Umgebung in der CDU sind.
Nun geschah es im Jahre 2003, das in Timmendorf an der Ostsee ein Junge entführt worden war oder jedenfalls bei der Polizei eine Vermisstenmeldung für den Jungen vorlag (der Fall „Alexander“). Offenbar befürchtete man, ein Kinderschänder könnte sich an ihn herangemacht haben.
Da kamen bei einer Lübecker Tageszeitung drei Faxe an, in denen eine anonyme Person (allerdings ohne das Absendertelefon unkenntlich gemacht zuhaben) das CDU-Mitglied W. anklagte, den Jungen in seiner Nienburger Ferien-Wohnung gefangen zu halten. Von der Zeitung wurde die Polizei benachrichtigt, die denn auch dorthin fuhr, die Wohnung aufbrach und feststellte, dort war niemand, weder der Eigentümer noch der Junge.
Dann begann die erste verdächtige Unregelmäßigkeit: Der leitende Fahnder, Kriminalhauptkommissar S., der ja immer noch von der Möglichkeit ausgehen musste, der Inhaber der Wohnung W. könnte der Entführer sein, rief diesen an, um ihn vom Aufbrechen der Wohnung zu berichten. Es besteht die Vermutung, auch er ist in der CDU. Sollte er eventuell alle Pflichten vergessen haben, um den Parteifreund zu unterrichten? Kann ja wohl nicht wahr sein!
Dann die zweite Unregelmäßigkeit. Der unschuldig Beschuldigte W. sagte dem Kriminalkommissar, die Faxe mit der falschen Anklage kämen von Harald Haack, der im gleichen Gebäude wie er wohnt. Dies geht aus der Ermittlungsakte hervor. Wie konnte der Mann wissen, die Telefonnummer auf dem Fax, das er gar nicht gesehen hatte, war die von Harald Haack? Auch Kommissar S. hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht nachgeprüft, welche Telefonnummer auf den Faxen stand.
Die Kenntnis des Zusammenhangs mit Harald Haack konnte zu diesem Zeitpunkt nur jemand haben, der entweder selbst den Trojaner (bzw. vergleichbare Technik) eingeschmuggelt hat oder Teil einer kriminellen Vereinigung ist, die dies getan hat.
Das war es nämlich, was sich herausstellte: Der Junge tauchte wieder auf, er war gar nicht entführt worden, der W. war unschuldig und die Nummer auf den drei Faxen war die von Harald Haack, eingeschmuggelt über den Computer oder über ein kleines Gerät an der Telefonleitung ausserhalb der Wohnung.
Nun wurde eine Untersuchung gegen Harald Haack wegen Diffamierung und falscher Anklage eröffnet. Man verhörte ihn hochnotpeinlich in seiner Wohnung und beschlagnahmte seinen Computer. Da er kein Faxgerät besaß, konnten die Faxe nur von seinem Computer gesandt worden sein. Das ISBN hat eine Faxfunktion, die unter bestimmten Umständen aktiviert werden kann. Allerdings hätte schon auffallen müssen: Ein Mann, der bereits mit der Tätigkeit als Filmregisseur bewiesen hatte, Perfektionist zu sein, hätte nie vom Computer solche Faxe geschickt, wenn er doch wusste, dass seine Fax-Funktion im Computer die Absender-Nummer mitschicken würde.
Die Faxe würden anhand der Spuren, die alle Aktivitäten im Computer hinterlassen, leicht nachzuweisen sein. Tatsächlich, nach kurzer Zeit bekam Harald Haacks Anwalt die Nachricht, auf dem Computer hätten sich die Spuren des Versendens dieser Faxe gefunden. Harald Haack fand auch auf seiner Telefonrechnung die Abrechnung über drei Faxe an jene Lübecker Tageszeitung. Damit war der Verdacht konkret geworden, die Lübecker Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren gegen Harald Haack.
Da nun Harald Haack aber wusste, er hat die Faxe nicht geschrieben, beantragte er bei der Richterin in seinem Verfahren, einen Computersachverständigen einzuschalten, der dies im Computer überprüfen sollte. Als Sachverständiger wurde Prof. Klaus Brunnstein von der Uni Hamburg beauftragt. Das hat Harald Haack wahrscheinlich vor einer empfindlichen Strafe gerettet.
Ausschnitt aus dem Brunnstein-Gutachten
Die Untersuchungen von Prof. Brunnstein am verdächtigen Computer dauerten über ein Jahr. Das Ergebnis lässt selbst einem lebenserfahrenen Menschen wie dem Berichterstatter die kalten Schauer über den Rücken laufen: Tatsächlich finden sich Spuren dieser Faxe auf dem Computer, aber die sind alle nach der Beschlagnahme dorthin gekommen, also von der Polizei in den Computer eingeschleust worden.
Gleichzeitig wurden entlastende Anzeichen vom Computer gelöscht. Zu jenem Zeitpunkt hatte Harald Haack nämlich mehrmals Trojaner auf seinem Computer gefunden und gelöscht. Dies wurde aus dem Computer entfernt – ebenfalls mit einem Datum nach der Beschlagnahme. Wenn es aber die Polizei war, die solche falschen Spuren im Computer gelegt hat und andere Spuren getilgt hat, so muss man auch vermuten, sie war an dem Eindringen mit einem Trojaner (oder vergleichbarer Technik) beteiligt oder wusste jedenfalls davon.
Der Berichterstatter war hierüber entsetzt, er wollte es genau wissen. Im Gespräch mit einem Computerfreak hier in Brasilien konnte er klären, ja, diese technischen Möglichkeiten bestehen wirklich. Trojaner können in jeden Computer eingeschleust werden, der am Internet ist und sie können Aktivitäten in den Computer bringen und dokumentieren, von denen der Besitzer keine Ahnung hat. Auch das Schicken von Faxen mittels eines Geräts an der Telefonleitung gehört zu diesen Möglichkeiten.
Um ganz sicher zu gehen, wurde auch noch das Brunnstein-Gutachten von Herrn Haack angefordert und studiert. Es steht dort wirklich drin, was berichtet wurde.
Das eröffnet nun allerdings Möglichkeiten eines Polizeistaates, die einem wirklich die Haare zu Berge stehen lassen. Innen-Schäuble lässt per Gesetz den Gebrauch des Bundestrojaners beschließen und mit diesem kann dann auf jedem unserer Untertanen-Computer alles installiert werden, was man uns zur Last legen will.
Ein unbequemer Journalist, der vielleicht die Wut einiger CDU-Leute auf sich gezogen hat (er hat zum Beispiel über rechte Geheimorganisationen geschrieben - hier und hierentkam einer schweren Bestrafung nur, weil die Richterin eine zusätzliche Untersuchung des Computers durch einen unabhängigen Gutachter anordnete.
Was wird dann mit anderen Oppositionellen geschehen, in deren Computer weit grössere Verbrechen eingepflanzt werden (z.B. die "Beweise", dass einer Kinderpornographie produziert hat?)
Schöne neue Welt des Herrn Schäuble.
Aktenzeichen des Lübecker Amtsgerichts:
63 Ds 706 Js 101113/03 (579/03)
Harald Haack: Ein krimineller Fall von Beweisunterschiebung
telepolis: Wie verlässlich sind digitale Beweise?
Chaos Computer Club e.V. - BGH-Entscheidung zur Online-Durchsuchung: Schnüffeln auf privaten Rechnern
Indymedia (03/2003): Überfall von zivilen Mitarbeitern der Mordkommission
Dieser Artikel erschien erstmalig bei der Berliner Umschau und bei Karl Weiss
sfux - 14. Feb, 08:48 Article 19884x read