Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger
Karl Weiss - Verschärfen des Sexualstrafrechts – Sex unter 18 Straftat?
Um von ihren Untaten abzulenken, schaffen Politiker in diesem Moment in der Bundesrepublik immer neue Strafbestände im Sexualstrafrecht. Man macht verschärfte Gesetze scheinbar gegen „Kinderschänder“ – in Wirklichkeit gegen solche, die absolut nichts mit sexuellen Übergriffen auf Kinder zu tun haben.
Nach dem Vorbild der extremistischen Fundamental-Christen in den USA, die bereits eine Reihe neuer Strafgesetzgebungen für Sexualdelikte in den Staats-Parlamenten durchgesetzt haben, machen sich die bürgerliche Politiker nun auch bei uns daran. Da sie mehr und mehr die Zustimmung der Menschen verlieren, versuchen sie sich (zumindest kurzzeitige) Zustimmung zu verschaffen, indem sie lautstark gegen „Kinderschänder“ dröhnen und Gesetze fordern und verabschieden.
In den USA sind in verschiedenen Staaten bereits der Ehebruch strafbar (mit bis zu lebenslänglich), der normale homosexuelle Geschlechtsverkehr und der einverständliche Sex unter Jugendlichen mit weniger als 18 Jahren. Die 18-Jahre–Grenze wird auch von der Bundesregierung angepeilt. Angesichts der Tatsache, bereits über 70% der männlichen 16-Jährigen und über 40% der weiblichen haben sexuelle Erfahrungen (fast immer mit etwa Gleichaltrigen), würde das zur Kriminalisierung von mehr als der Hälfte aller Jugendlichen führen.
Bei genauerem Hinsehen waren die Gesetze für Täter, die tatsächlich Sex mit Kindern erzwingen, auch vorher schon ausreichend, aber die Politiker setzen Verschärfungen an, wenn wieder einmal ein spektakulärer Fall aufgetaucht ist. Dabei ist es unwichtig, ob die Verschärfung irgend einen Sinn ergibt, Hauptsache, die Politiker haben sich profiliert und für eine kurze Weile ihre sonstigen gesetzlichen Untaten vergessen lassen.
So wurde z.B. in den USA ein 19-jähriger , der einverständlichen Sex mit seiner 16-jährigen Freundin hatte, wegen „Vergewaltigung“ zu einer langen Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt und ist nun für den Rest seines Lebens als „Sexualtäter“ gebrandmarkt, als „Kinderschänder“. Wo auch immer er sich niederlässt, seine Nachbarn werden vor ihm gewarnt.
Was in den USA mehr und mehr zur Regel wird, soll nun auch hier Einzug halten. Die Politik, geführt von einer „christlichen“ Partei, hat bereits die generelle Linie verlassen, die sich seit der Aufklärung in den modernen Demokratien gegen alle religiösen Dickköpfe durchgesetzt hatte: Alle sexuellen Tätigkeiten, soweit sie nicht Gewalt oder Abhängigkeit einschliessen, sind Privatsache der Bürger und gehen den Staat nichts an.
So wurde der pure Besitz von Fotos oder Videos, auf denen nackte Kinder zu sehen sind, bereits unter Strafe gestellt. Was daran strafbar sein soll, blieb der (offenbar blühenden) Phantasie der Politiker überlassen. Zwar ist im Moment noch Bedingung, dass die Kinder „in eindeutigen Positionen“, „aufreizend“ und „unter besonderer Betonung ihrer Geschlechtsorgane“ gezeigt werden, aber das sind dehnbare Begriffe. Ein von christlichen Gefühlen überwältigter Richter mag dies bereits in ganz normalen Abbildungen, z.B. von FKK-Stränden, erkennen.
Aber nicht nur die ganze FKK-Bewegung wird kriminalisiert, jeder normale Bürger kann leicht ins Visier der Fahnder geraten. Ist es doch an den Stränden Europas (im Gegensatz zur USA) meist üblich, Kinder vor der sexuellen Reifung ohne Badekleidung spielen zu lassen. Da wird jedes Strandphoto zu einem Risiko. Ständig mit einem Fuss im Gefängnis.
Frau Merkel hat bereits angekündigt, die Kinder-Foto-Regelung würde generell auf alle Abbildungen von nackten oder halbnackten Kindern ausgeweitet. Ebenso wurde das Anheben der Altersgrenzen für Sex und für erlaubte Fotos angekündigt.
Dazu kommt, dass diese strafrechtlich relevanten Regelungen nun (nicht nur in Deutschland) von Kindern auch auf Jugendliche ausgeweitet werden. Damit kommt man in den Bereich, wo Strafen des Staates für völlig gewaltfreie einverständliche sexuelle Betätigung eingeführt werden.
Jugendliche, also junge Menschen, die bereits geschlechtsreif sind, haben ein Sexualleben und sexuelle Bedürfnisse. So masturbieren sich z.B. über 90% der Jungen ab etwa 12 Jahren regelmässig.
Diese sexuellen Bedürfnisse können durch gewissenlose Täter ausgenutzt werden, also z.B. durch Familienmitglieder, wie Vater, Mutter, Geschwister, Onkel, Tanten und andere Personen, die im Familienverbund stehen (auch wenn sie nicht verwandt ein müssen), weil sie durch die familiäre Situation (völlige Abhängigkeit des Jugendlichen von der Familie) Macht über die jungen Menschen ausüben können. Ähnliches gilt für Erzieher, Lehrer, Sporttrainer usw. Auch können aussenstehende Personen mit Gewalt oder Gewaltandrohung Jugendliche zu sexuellen Handlungen zwingen. Das alles ist längst strafbar.
Wenn man nun aber anfängt, generelle Altersgrenzen aufzustellen, so bezieht man einverständlichen, gewaltfreien Sex unter Personen, die in keinem Abhängigkeitsverhältnis stehen, in die Strafbestände ein, z.B. solche von Jugendlichen untereinander.
Das alles ist für die Kaste von entmenschten Politikern natürlich der schönste Ausweg. Reden wir nicht mehr über deren Politik, nicht über die von ihnen und ihren Konzernen verursachte Klimakatastrophe, nicht über den Sozialabbau, nicht über den Abbau von Bürgerrechten und nicht über imperialistische Überfälle auf andere Länder, reden wir von den „Kinderschändern“, von den Kinderporno-Ringen im Internet usw. Dabei bleibt völlig aussen vor: Weit über 90% der sexuellen Übergriffe auf Kinder finden in den eigenen vier Wänden statt, fast immer durch Familienangehörige.
So hat denn auch Deutschland in dieser Sache in der vergangenen Woche einen neuen, traurigen Weltrekord aufgestellt. In einer Fahnung angeblich nach Kinderschändern, in Wirklichkeit nur nach Konsumenten von Kinderpornobildern hat die deutsche Polizei es fertiggebracht, die in Deutschland ansässigen Kreditkartenfirmen VISA und Mastercard zum Bruch ihrer Verträge mit den Kunden zu bringen. 22 Millionen Kreditkartenbesitzer wurden überprüft.
Es ging darum, herauszufinden, wer sich über seine Kreditkarte Zugang zu einer Internet-Site erkauft hatte, auf der Kinderporno-Darstellungen zu sehen gewesen sein sollen. Die Täter, also jene, die Kinderpornos erstellt und ins Internet gestellt hatten, waren nicht zu finden (warum eigentlich nicht?), da musste man seine Wut an simplen Konsumenten auslassen. Tatsächlich wurden eine Reihe solcher Konsumenten gefunden.
Die Boulevardpresse, aber auch scheinbar seriöse Zeitungen und Fernsehstationen klatschten begeistert Beifall. Es wurde fälschlich von einem „Schlag gegen Kinderpornoringe“ gesprochen, in Wirklichkeit hatte man lediglich Konsumenten im Visier. Für sie ist die Höchststrafe in „schweren Fällen“ zwei Jahre Gefängnis, das ist äquivalent zu Sachbeschädigung.
Als ein Rechtsanwalt gegen die rechtswidrige Aktion Klage erhob, kam der Chef des Bundes der Kriminalbeamten mit der absurden These an die Öffentlichkeit, ein Erfolg dieser Klage würde die „Kinderschänder“ siegen lassen. In Wirklichkeit hatte man es einfach aufgegeben, nach den Urhebern der Website zu fahnden, weil sie im Ausland sitzen und stattdessen nur Konsumenten ins Visier genommen.
Das Recht, nur mit richterlicher Einzel-Genehmigung in seinen persönlichsten Dingen herumstöbern zu lassen, wurde leichtfertig und vollständig abgeschaftt. Erschwerend kommt hinzu: In diesem Fall wurde die Auswahl der Personen, die gemeldet wurden, den Kreditkartenfirmen, also privaten Institutionen mit Profitinteresse, überlassen. Zu Recht fragte der Anwalt, der Klage erhob, wie man denn sichergestellt habe, dass diese Firmen nicht einen Teil der einschlägigen Personen, z.B. gute Kunden, von der Meldung ausgenommen haben.
Auch eröffnet man so die Möglichkeiten, Personen mit Meldung oder Nichtmeldung zu erpressen. Das ist generell das Problem, wenn man polizeiliche Fahndungsmassnahmen auf Privatfirmen überträgt.
Das war die Einstiegsdroge. Demnächst wird man über weitere Aktionen hören, bei denen ein Teil der Privatsphäre von Millionen von Bundesbürgern offengelegt wird. Natürlich alles nur, um böse, böse Kriminelle zu fangen. Mit der Zeit wird dies dann zur Routine werden und niemand wird sich mehr aufregen.
Wozu auch, nicht wahr? Es wird ja nur die grundlegende Regel abgeschafft, nur bei konkretem Verdacht darf gegen eine Person ermittelt werden, die in einem Staat gilt, der sich Rechtsstaat nennen will. Tatsache ist: Diese Regelungen wurden schon vorher durchlöchert. Deutschland hat nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun – falls es denn je hatte.
Um von ihren Untaten abzulenken, schaffen Politiker in diesem Moment in der Bundesrepublik immer neue Strafbestände im Sexualstrafrecht. Man macht verschärfte Gesetze scheinbar gegen „Kinderschänder“ – in Wirklichkeit gegen solche, die absolut nichts mit sexuellen Übergriffen auf Kinder zu tun haben.
Nach dem Vorbild der extremistischen Fundamental-Christen in den USA, die bereits eine Reihe neuer Strafgesetzgebungen für Sexualdelikte in den Staats-Parlamenten durchgesetzt haben, machen sich die bürgerliche Politiker nun auch bei uns daran. Da sie mehr und mehr die Zustimmung der Menschen verlieren, versuchen sie sich (zumindest kurzzeitige) Zustimmung zu verschaffen, indem sie lautstark gegen „Kinderschänder“ dröhnen und Gesetze fordern und verabschieden.
In den USA sind in verschiedenen Staaten bereits der Ehebruch strafbar (mit bis zu lebenslänglich), der normale homosexuelle Geschlechtsverkehr und der einverständliche Sex unter Jugendlichen mit weniger als 18 Jahren. Die 18-Jahre–Grenze wird auch von der Bundesregierung angepeilt. Angesichts der Tatsache, bereits über 70% der männlichen 16-Jährigen und über 40% der weiblichen haben sexuelle Erfahrungen (fast immer mit etwa Gleichaltrigen), würde das zur Kriminalisierung von mehr als der Hälfte aller Jugendlichen führen.
Bei genauerem Hinsehen waren die Gesetze für Täter, die tatsächlich Sex mit Kindern erzwingen, auch vorher schon ausreichend, aber die Politiker setzen Verschärfungen an, wenn wieder einmal ein spektakulärer Fall aufgetaucht ist. Dabei ist es unwichtig, ob die Verschärfung irgend einen Sinn ergibt, Hauptsache, die Politiker haben sich profiliert und für eine kurze Weile ihre sonstigen gesetzlichen Untaten vergessen lassen.
So wurde z.B. in den USA ein 19-jähriger , der einverständlichen Sex mit seiner 16-jährigen Freundin hatte, wegen „Vergewaltigung“ zu einer langen Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt und ist nun für den Rest seines Lebens als „Sexualtäter“ gebrandmarkt, als „Kinderschänder“. Wo auch immer er sich niederlässt, seine Nachbarn werden vor ihm gewarnt.
Was in den USA mehr und mehr zur Regel wird, soll nun auch hier Einzug halten. Die Politik, geführt von einer „christlichen“ Partei, hat bereits die generelle Linie verlassen, die sich seit der Aufklärung in den modernen Demokratien gegen alle religiösen Dickköpfe durchgesetzt hatte: Alle sexuellen Tätigkeiten, soweit sie nicht Gewalt oder Abhängigkeit einschliessen, sind Privatsache der Bürger und gehen den Staat nichts an.
So wurde der pure Besitz von Fotos oder Videos, auf denen nackte Kinder zu sehen sind, bereits unter Strafe gestellt. Was daran strafbar sein soll, blieb der (offenbar blühenden) Phantasie der Politiker überlassen. Zwar ist im Moment noch Bedingung, dass die Kinder „in eindeutigen Positionen“, „aufreizend“ und „unter besonderer Betonung ihrer Geschlechtsorgane“ gezeigt werden, aber das sind dehnbare Begriffe. Ein von christlichen Gefühlen überwältigter Richter mag dies bereits in ganz normalen Abbildungen, z.B. von FKK-Stränden, erkennen.
Aber nicht nur die ganze FKK-Bewegung wird kriminalisiert, jeder normale Bürger kann leicht ins Visier der Fahnder geraten. Ist es doch an den Stränden Europas (im Gegensatz zur USA) meist üblich, Kinder vor der sexuellen Reifung ohne Badekleidung spielen zu lassen. Da wird jedes Strandphoto zu einem Risiko. Ständig mit einem Fuss im Gefängnis.
Frau Merkel hat bereits angekündigt, die Kinder-Foto-Regelung würde generell auf alle Abbildungen von nackten oder halbnackten Kindern ausgeweitet. Ebenso wurde das Anheben der Altersgrenzen für Sex und für erlaubte Fotos angekündigt.
Dazu kommt, dass diese strafrechtlich relevanten Regelungen nun (nicht nur in Deutschland) von Kindern auch auf Jugendliche ausgeweitet werden. Damit kommt man in den Bereich, wo Strafen des Staates für völlig gewaltfreie einverständliche sexuelle Betätigung eingeführt werden.
Jugendliche, also junge Menschen, die bereits geschlechtsreif sind, haben ein Sexualleben und sexuelle Bedürfnisse. So masturbieren sich z.B. über 90% der Jungen ab etwa 12 Jahren regelmässig.
Diese sexuellen Bedürfnisse können durch gewissenlose Täter ausgenutzt werden, also z.B. durch Familienmitglieder, wie Vater, Mutter, Geschwister, Onkel, Tanten und andere Personen, die im Familienverbund stehen (auch wenn sie nicht verwandt ein müssen), weil sie durch die familiäre Situation (völlige Abhängigkeit des Jugendlichen von der Familie) Macht über die jungen Menschen ausüben können. Ähnliches gilt für Erzieher, Lehrer, Sporttrainer usw. Auch können aussenstehende Personen mit Gewalt oder Gewaltandrohung Jugendliche zu sexuellen Handlungen zwingen. Das alles ist längst strafbar.
Wenn man nun aber anfängt, generelle Altersgrenzen aufzustellen, so bezieht man einverständlichen, gewaltfreien Sex unter Personen, die in keinem Abhängigkeitsverhältnis stehen, in die Strafbestände ein, z.B. solche von Jugendlichen untereinander.
Das alles ist für die Kaste von entmenschten Politikern natürlich der schönste Ausweg. Reden wir nicht mehr über deren Politik, nicht über die von ihnen und ihren Konzernen verursachte Klimakatastrophe, nicht über den Sozialabbau, nicht über den Abbau von Bürgerrechten und nicht über imperialistische Überfälle auf andere Länder, reden wir von den „Kinderschändern“, von den Kinderporno-Ringen im Internet usw. Dabei bleibt völlig aussen vor: Weit über 90% der sexuellen Übergriffe auf Kinder finden in den eigenen vier Wänden statt, fast immer durch Familienangehörige.
So hat denn auch Deutschland in dieser Sache in der vergangenen Woche einen neuen, traurigen Weltrekord aufgestellt. In einer Fahnung angeblich nach Kinderschändern, in Wirklichkeit nur nach Konsumenten von Kinderpornobildern hat die deutsche Polizei es fertiggebracht, die in Deutschland ansässigen Kreditkartenfirmen VISA und Mastercard zum Bruch ihrer Verträge mit den Kunden zu bringen. 22 Millionen Kreditkartenbesitzer wurden überprüft.
Es ging darum, herauszufinden, wer sich über seine Kreditkarte Zugang zu einer Internet-Site erkauft hatte, auf der Kinderporno-Darstellungen zu sehen gewesen sein sollen. Die Täter, also jene, die Kinderpornos erstellt und ins Internet gestellt hatten, waren nicht zu finden (warum eigentlich nicht?), da musste man seine Wut an simplen Konsumenten auslassen. Tatsächlich wurden eine Reihe solcher Konsumenten gefunden.
Die Boulevardpresse, aber auch scheinbar seriöse Zeitungen und Fernsehstationen klatschten begeistert Beifall. Es wurde fälschlich von einem „Schlag gegen Kinderpornoringe“ gesprochen, in Wirklichkeit hatte man lediglich Konsumenten im Visier. Für sie ist die Höchststrafe in „schweren Fällen“ zwei Jahre Gefängnis, das ist äquivalent zu Sachbeschädigung.
Als ein Rechtsanwalt gegen die rechtswidrige Aktion Klage erhob, kam der Chef des Bundes der Kriminalbeamten mit der absurden These an die Öffentlichkeit, ein Erfolg dieser Klage würde die „Kinderschänder“ siegen lassen. In Wirklichkeit hatte man es einfach aufgegeben, nach den Urhebern der Website zu fahnden, weil sie im Ausland sitzen und stattdessen nur Konsumenten ins Visier genommen.
Das Recht, nur mit richterlicher Einzel-Genehmigung in seinen persönlichsten Dingen herumstöbern zu lassen, wurde leichtfertig und vollständig abgeschaftt. Erschwerend kommt hinzu: In diesem Fall wurde die Auswahl der Personen, die gemeldet wurden, den Kreditkartenfirmen, also privaten Institutionen mit Profitinteresse, überlassen. Zu Recht fragte der Anwalt, der Klage erhob, wie man denn sichergestellt habe, dass diese Firmen nicht einen Teil der einschlägigen Personen, z.B. gute Kunden, von der Meldung ausgenommen haben.
Auch eröffnet man so die Möglichkeiten, Personen mit Meldung oder Nichtmeldung zu erpressen. Das ist generell das Problem, wenn man polizeiliche Fahndungsmassnahmen auf Privatfirmen überträgt.
Das war die Einstiegsdroge. Demnächst wird man über weitere Aktionen hören, bei denen ein Teil der Privatsphäre von Millionen von Bundesbürgern offengelegt wird. Natürlich alles nur, um böse, böse Kriminelle zu fangen. Mit der Zeit wird dies dann zur Routine werden und niemand wird sich mehr aufregen.
Wozu auch, nicht wahr? Es wird ja nur die grundlegende Regel abgeschafft, nur bei konkretem Verdacht darf gegen eine Person ermittelt werden, die in einem Staat gilt, der sich Rechtsstaat nennen will. Tatsache ist: Diese Regelungen wurden schon vorher durchlöchert. Deutschland hat nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun – falls es denn je hatte.
sfux - 21. Feb, 08:05 Article 6031x read
Hier ein kleiner Hinweis...
URL: http://www.stern.de/politik/deutschland/581936.html?nv=cb
Ansonsten:
Immer schön ruhig bleiben.
Das LEBEN ist nur die Simulation einer Verschwörung.