Achtung, alles wird erlaubt! - Unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit wird die Überwachung absolut
Karl Weiss - Die Europäische Union will auf Vorschlag der deutschen Bundesregierung in einem europäischen Rahmenbeschluss zur Datensicherheit den Datenschutz und die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf Privatsphäre vollständig abschaffen. Behörden, die mit der „nationalen Sicherheit“ betraut sind, also die Militärs, die Geheimdienste, die Polizei, die Staatsanwaltschaften und die Bundespolizeien, sollen generell ausgenommen sein von allen Schutzregelungen der Bürger.
Die Rechte von Verdächtigten würden vollständig aufgehoben, wenn man nur immer nationale Sicherheitsinteressen vorschiebt.
Außerdem soll diesen Behörden ausdrücklich der Datenaustausch mit Drittstaaten genehmigt werden. Die geht offenbar auf Druck der US-Regierung zurück, die ein Interesse hat, auf alle europäischen Datenerhebungen zugreifen zu können.
Der EU-Rat soll ein zentrales europäisches Datensystem unter sich haben, zu dem alle Behörden der Mitgliedstaaten Zugriff haben.
Dies meldete der Heise-News-Ticker am 19.März 2007. Er bezieht sich dabei auf ein von der Bürgerrechtsorganisation ‚Statewatch’ veröffentlichtes Papier. Dieses Papier steht unter zur Verfügung (in Englisch).
Scham über Bord geworfen
Bis heute gibt es kein Dementi der Bundesregierung. Man hat also längst alle Scham bezüglich der Überwachung der Bundesbürger über Bord geworfen.
Damit würden praktisch alle Regelungen des deutschen Datenschutzes bezüglich dieser Behörden (und andere hierfür gibt es ja nicht) flachfallen – soweit diese sich auf „Nationale Sicherheits-Interessen“ berufen. Das würde natürlich auch die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Regelungen zu Fall bringen, die ein informationelles Selbstbestimmungsrecht beinhalten und die den Bereich der Privatsphäre ausdrücklich schützen, ebenso alles, was die Einschränkungen von Ermittlungen betrifft, die auf einem Generalverdacht beruhen (Rasterfahndung).
Alles möglich: Nationale Sicherheit
Auch würde damit uneingeschränkt jegliche Abhör- und Beobachtungs-Massname freigegeben, man muss nur vorschützen, es ginge um nationale Sicherheit. Das gleiche gilt für den direkten Eingang in die Internetangeschlossenen Computer aller Bundesbürger ebenso wie die Beobachtung innerhalb ihrer Wohnungen (‚Großer Spähangriff’), das Abhören innerhalb der Wohnungen (‚Großer Lauschangriff’), die Überwachung des gesamten E-Mail-Verkehrs (das ist jetzt schon der Fall), aller Interneteinträge (ebenfalls), der Telefone (ohne richterliche Genehmigung), aller Handys nach Ort und Telefongesprächen, ganz zu schweigen von der Überwachung öffentlicher Orte usw.
Das gleiche gilt für Hausdurchsuchungen, die diesen Behörden dann jederzeit möglich sind ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl – sie müssen nur immer „Interessen der nationalen Sicherheit“ vorschützen.
Guten Morgen Stasi
Zwar sollen in der Regelung der europäischen Datenbank auch Rechte der Bürger aufgenommen werden, so z.B. eine Überwachungsstelle der Datenerhebung und ein Recht der Information der betroffenen Bürger, aber all dies wird im gleichem Moment auch schon wieder ausgehebelt, denn die Behörden können eine solche Überwachung oder Benachrichtigung verhindern, „wenn die Arbeit der Ermittler behindert sowie die öffentliche Ordnung oder nationale Interessen beeinträchtigt werden könnten oder dem Begehr Geheimhaltungs-Anforderungen entgegen stehen“.
Kurz, man muss immer nur nationale Interessen, nationale Sicherheit und notwendige Geheimhaltung vorgeben und alles ist erlaubt – die Stasi lässt grüssen.
Damit wird über den Umweg einer EU-Richtlinie natürlich auch das deutsche Grundgesetz ausser Kraft gesetzt, denn europäisches Recht schlägt immer nationales Recht und das Bundes-Verfassungsgericht kann nicht europäische Richtlinien überprüfen.
Im Vergleich hierzu sind die Regelungen in den Vereinigten Staaten noch vergleichsweise fast rechtsstaatlich.
Schöne neue Merkel-Beckstein-Welt!
Die Rechte von Verdächtigten würden vollständig aufgehoben, wenn man nur immer nationale Sicherheitsinteressen vorschiebt.
Außerdem soll diesen Behörden ausdrücklich der Datenaustausch mit Drittstaaten genehmigt werden. Die geht offenbar auf Druck der US-Regierung zurück, die ein Interesse hat, auf alle europäischen Datenerhebungen zugreifen zu können.
Der EU-Rat soll ein zentrales europäisches Datensystem unter sich haben, zu dem alle Behörden der Mitgliedstaaten Zugriff haben.
Dies meldete der Heise-News-Ticker am 19.März 2007. Er bezieht sich dabei auf ein von der Bürgerrechtsorganisation ‚Statewatch’ veröffentlichtes Papier. Dieses Papier steht unter zur Verfügung (in Englisch).
Scham über Bord geworfen
Bis heute gibt es kein Dementi der Bundesregierung. Man hat also längst alle Scham bezüglich der Überwachung der Bundesbürger über Bord geworfen.
Damit würden praktisch alle Regelungen des deutschen Datenschutzes bezüglich dieser Behörden (und andere hierfür gibt es ja nicht) flachfallen – soweit diese sich auf „Nationale Sicherheits-Interessen“ berufen. Das würde natürlich auch die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Regelungen zu Fall bringen, die ein informationelles Selbstbestimmungsrecht beinhalten und die den Bereich der Privatsphäre ausdrücklich schützen, ebenso alles, was die Einschränkungen von Ermittlungen betrifft, die auf einem Generalverdacht beruhen (Rasterfahndung).
Alles möglich: Nationale Sicherheit
Auch würde damit uneingeschränkt jegliche Abhör- und Beobachtungs-Massname freigegeben, man muss nur vorschützen, es ginge um nationale Sicherheit. Das gleiche gilt für den direkten Eingang in die Internetangeschlossenen Computer aller Bundesbürger ebenso wie die Beobachtung innerhalb ihrer Wohnungen (‚Großer Spähangriff’), das Abhören innerhalb der Wohnungen (‚Großer Lauschangriff’), die Überwachung des gesamten E-Mail-Verkehrs (das ist jetzt schon der Fall), aller Interneteinträge (ebenfalls), der Telefone (ohne richterliche Genehmigung), aller Handys nach Ort und Telefongesprächen, ganz zu schweigen von der Überwachung öffentlicher Orte usw.
Das gleiche gilt für Hausdurchsuchungen, die diesen Behörden dann jederzeit möglich sind ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl – sie müssen nur immer „Interessen der nationalen Sicherheit“ vorschützen.
Guten Morgen Stasi
Zwar sollen in der Regelung der europäischen Datenbank auch Rechte der Bürger aufgenommen werden, so z.B. eine Überwachungsstelle der Datenerhebung und ein Recht der Information der betroffenen Bürger, aber all dies wird im gleichem Moment auch schon wieder ausgehebelt, denn die Behörden können eine solche Überwachung oder Benachrichtigung verhindern, „wenn die Arbeit der Ermittler behindert sowie die öffentliche Ordnung oder nationale Interessen beeinträchtigt werden könnten oder dem Begehr Geheimhaltungs-Anforderungen entgegen stehen“.
Kurz, man muss immer nur nationale Interessen, nationale Sicherheit und notwendige Geheimhaltung vorgeben und alles ist erlaubt – die Stasi lässt grüssen.
Damit wird über den Umweg einer EU-Richtlinie natürlich auch das deutsche Grundgesetz ausser Kraft gesetzt, denn europäisches Recht schlägt immer nationales Recht und das Bundes-Verfassungsgericht kann nicht europäische Richtlinien überprüfen.
Im Vergleich hierzu sind die Regelungen in den Vereinigten Staaten noch vergleichsweise fast rechtsstaatlich.
Schöne neue Merkel-Beckstein-Welt!
sfux - 27. Mär, 08:42 Article 6481x read
wenn der „Rechts“ – Staat handelt
Die Antworten bekommen wir in Form von solchen Bestrebungen, die Gesetze werden für „mache“ per Definition außer Kraft gesetzt / modifiziert.