Die Absurditäten der christlichen Extremisten in den USA
Karl Weiss - Das Apellationsgericht von Atlanta hat nach vier Jahren die Strafe für Genarlow Wilson aufgehoben, der es gewagt hatte, bereits unter 18 Sex zu haben.
Georgia, der US-Bundesstaat mit der Hauptstadt Atlanta, so etwas wie die Hauptstadt des Südens der USA, ist seit Jahren fest unter der Knute extremistischer republikanischer Christen, die, wie auch in anderen Bundestaaten, die Strafgesetzgebung nach und nach entsprechend ihren Moralvorstellungen umgestalten.
Der junge Genarlow war dort vor vier Jahren zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er mit seiner zwei Jahre jüngeren Freundin Oralsex gemacht hatte. Diese Art absurd-hysterischer Gesetze wird über die EU jetzt auch versucht, Europa überzustülpen.
Genarlow hatte mit 17 Jahren eine Freundin, die 15 war. Beide hatten Oralsex und das war herausgekommen. Dies wurde laut einem damals neuen Gesetz als „Kindsmissbrauch“ geahndet, weil in vielen Staaten der USA – und nach einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung bald auch in Deutschland – alle unter 18 als „Kinder“ definiert werden und damit der gesamte Bereich von Sex unter Gleichaltrigen, die unter 18 sind, unter „Kinderschändung“ fällt.
Interessant die Frage, warum die junge Dame nicht auch wegen Kindsmissbrauch angeklagt wurde, da sie doch ebenfalls Oralsex mit einem 17-jährigen „Kind“ gemacht hatte.
In Georgia, wie auch in anderen von den christlichen Extremisten gehaltenen US-Staaten (z.B. auch Michigan, also nicht nur Südstaaten; siehe den Fall in Michigan hier kam noch die Besonderheit hinzu: Man hatte keine so schwere Bestrafung für „normalen“ Sex unter Minderjährigen vorgesehen, aber sehr wohl für angeblich perverse Abarten. Darunter fällt nach der Meinung christlich-extremistischer Spinner der Oralsex. Näheres hierzu in diesem Artikel.
Hätte Genarlow mit seiner Freundin nur Sex mit Penetration gemacht, wäre die Höchststrafe 12 Monae Gefängns gewesen. Auch bereits absurd, aber die christlichen Hysteriker sind erprobt darin, immer absurdere Strafbestände zu schaffen.
Nun hatte Genarlow nach zwei Jahren abgebüsster Gefängnisstrafe zum ersten Mal die Möglichkeit, um eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung zu bitten und tat dies. Doch der Staatsanwalt tat alles, um seine vorzeitige Entlassung zu verhindern. Auch er ist offensichtlich einer jener „wiedergetauften“ Christen vom Typ Bush, die sich als der wandelnde Wille Gottes auf Erden begreifen.
Der junge Genarlow, verurteilt 2004, ist seit Dezember 2005 im Gefängnis. Sein Anwalt hat nun, da die vorzeitige Freilassung aussichtslos erschien, eine Revision des Verfahrens angestrengt.
Soeben ist die Entscheidung des Appelationsgerichtes mit 4 zu 3 Stimmen gefallen: Die Strafe für Genarlow wurde aufgehoben. Die Mehrheit argumentiert, die Tat von Genarlow sei zwar bestrafenswert gewesen, aber doch in der Schwere nicht mit dem Missbrauch eines Kindes durch einen Erwachsenen zu vergleichen. Die Minderheit dagegen bezog sich auf den zur Tatzeit geltenden Gesetzeswortlaut, der tatsächlich im Fall erschwerender Umstände eine Strafe von 10 Jahren vorsah. Als erschwerender Umstand wurde der Fakt des Oralsexes eingestuft.
Wenn man meinte, Genarlow sei nun freigelassen worden, so irrte man. Im Fall von Aufhebung von Bestrafungen hat die Staatsanwaltschaft das Recht auf eine neue Verhandlung, wenn sie dies beantragt, was hier wohl erfolgen wird. Dann wird es von der Entscheidung eines weiteren Richters abhängen, ob Genarlow bis zu jenem Prozess in Freiheit kommt oder ihn im Gefängnis abwarten muss.
Für Genarlow wird es einen riesigen Unterschied ausmachen, ob es bei der Aufhebung seiner Strafe bleibt oder ob er vorzeitig auf Bewährung entlassen wird, denn in den USA ist jeder rechtskräfteig wegen eines Sexualdeliktes Verurteilte sein Leben lang gebrandmarkt.
Er muss sich lebenslänglich mit seinem Aufenthaltsort melden und wird dann im Internet als „Sex Offender“ gebrandmarkt, mit Foto, Adresse und Benennung seiner Straftat (in diesem Fall „sexueller Angriff mit erschwerenden Umständen auf Minderjährige“).
Auch in Europa beginnen die Regierungen und speziell in Deutschland die christliche Union unter Frau Merkel bereits die ersten Gesetze dieser Art zu versuchen, heimlich, still und leise durch den Bundestag zu bringen. Die entsprechenden Artikel zu diesen Umtreiben sind die beiden Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht Teil 1 und Teil 2.
Georgia, der US-Bundesstaat mit der Hauptstadt Atlanta, so etwas wie die Hauptstadt des Südens der USA, ist seit Jahren fest unter der Knute extremistischer republikanischer Christen, die, wie auch in anderen Bundestaaten, die Strafgesetzgebung nach und nach entsprechend ihren Moralvorstellungen umgestalten.
Der junge Genarlow war dort vor vier Jahren zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er mit seiner zwei Jahre jüngeren Freundin Oralsex gemacht hatte. Diese Art absurd-hysterischer Gesetze wird über die EU jetzt auch versucht, Europa überzustülpen.
Genarlow hatte mit 17 Jahren eine Freundin, die 15 war. Beide hatten Oralsex und das war herausgekommen. Dies wurde laut einem damals neuen Gesetz als „Kindsmissbrauch“ geahndet, weil in vielen Staaten der USA – und nach einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung bald auch in Deutschland – alle unter 18 als „Kinder“ definiert werden und damit der gesamte Bereich von Sex unter Gleichaltrigen, die unter 18 sind, unter „Kinderschändung“ fällt.
Interessant die Frage, warum die junge Dame nicht auch wegen Kindsmissbrauch angeklagt wurde, da sie doch ebenfalls Oralsex mit einem 17-jährigen „Kind“ gemacht hatte.
In Georgia, wie auch in anderen von den christlichen Extremisten gehaltenen US-Staaten (z.B. auch Michigan, also nicht nur Südstaaten; siehe den Fall in Michigan hier kam noch die Besonderheit hinzu: Man hatte keine so schwere Bestrafung für „normalen“ Sex unter Minderjährigen vorgesehen, aber sehr wohl für angeblich perverse Abarten. Darunter fällt nach der Meinung christlich-extremistischer Spinner der Oralsex. Näheres hierzu in diesem Artikel.
Hätte Genarlow mit seiner Freundin nur Sex mit Penetration gemacht, wäre die Höchststrafe 12 Monae Gefängns gewesen. Auch bereits absurd, aber die christlichen Hysteriker sind erprobt darin, immer absurdere Strafbestände zu schaffen.
Nun hatte Genarlow nach zwei Jahren abgebüsster Gefängnisstrafe zum ersten Mal die Möglichkeit, um eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung zu bitten und tat dies. Doch der Staatsanwalt tat alles, um seine vorzeitige Entlassung zu verhindern. Auch er ist offensichtlich einer jener „wiedergetauften“ Christen vom Typ Bush, die sich als der wandelnde Wille Gottes auf Erden begreifen.
Der junge Genarlow, verurteilt 2004, ist seit Dezember 2005 im Gefängnis. Sein Anwalt hat nun, da die vorzeitige Freilassung aussichtslos erschien, eine Revision des Verfahrens angestrengt.
Soeben ist die Entscheidung des Appelationsgerichtes mit 4 zu 3 Stimmen gefallen: Die Strafe für Genarlow wurde aufgehoben. Die Mehrheit argumentiert, die Tat von Genarlow sei zwar bestrafenswert gewesen, aber doch in der Schwere nicht mit dem Missbrauch eines Kindes durch einen Erwachsenen zu vergleichen. Die Minderheit dagegen bezog sich auf den zur Tatzeit geltenden Gesetzeswortlaut, der tatsächlich im Fall erschwerender Umstände eine Strafe von 10 Jahren vorsah. Als erschwerender Umstand wurde der Fakt des Oralsexes eingestuft.
Wenn man meinte, Genarlow sei nun freigelassen worden, so irrte man. Im Fall von Aufhebung von Bestrafungen hat die Staatsanwaltschaft das Recht auf eine neue Verhandlung, wenn sie dies beantragt, was hier wohl erfolgen wird. Dann wird es von der Entscheidung eines weiteren Richters abhängen, ob Genarlow bis zu jenem Prozess in Freiheit kommt oder ihn im Gefängnis abwarten muss.
Für Genarlow wird es einen riesigen Unterschied ausmachen, ob es bei der Aufhebung seiner Strafe bleibt oder ob er vorzeitig auf Bewährung entlassen wird, denn in den USA ist jeder rechtskräfteig wegen eines Sexualdeliktes Verurteilte sein Leben lang gebrandmarkt.
Er muss sich lebenslänglich mit seinem Aufenthaltsort melden und wird dann im Internet als „Sex Offender“ gebrandmarkt, mit Foto, Adresse und Benennung seiner Straftat (in diesem Fall „sexueller Angriff mit erschwerenden Umständen auf Minderjährige“).
Auch in Europa beginnen die Regierungen und speziell in Deutschland die christliche Union unter Frau Merkel bereits die ersten Gesetze dieser Art zu versuchen, heimlich, still und leise durch den Bundestag zu bringen. Die entsprechenden Artikel zu diesen Umtreiben sind die beiden Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht Teil 1 und Teil 2.
sfux - 1. Nov, 08:00 Article 3728x read