Willkür und US-Terror - USA stellen ihr Recht über das Recht europäischer Staaten
onlineredaktion – Holger Dambeck schreibt für SPIEGEL-Online, die US-Justiz bekräftige ihr Recht auf die Entführung europäischer Manager, was kürzlich von Alan Jones vor dem Court of Appeal in London vorgetragen wurde. Jones ist britischer Kronanwalt. Ausdrücklich der oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court, habe, so erklärte Jones, das Kidnapping „Gesuchter“ aus anderen Ländern ausdrücklich erlaubt. Auch deutsche Manager könnten das Ziel von amtlichen US-Kidnappern werden.
Jones sagte, wenn eine Person im Ausland entführt und in die USA gebracht wird, könne ein amerikanisches Gericht nichts dagegen machen. Das ginge noch auf die Zeit der Kopfgeldjäger um 1860 zurück. Wenn es darum gehe, Gesuchte vor ein Gericht im Land zu bringen, hätten die USA ihre eigene Sicht, betonte der Anwalt, und räumte ein, dass diese anderswo nicht geteilt werde.
Was Jones jedoch nicht sagte, ist die Tatsache, dass Ermittler in den USA vorschnell anonymen Anschuldigungen folgen und Entführungen im Ausland veranlassen würden. Diese Praxis werde von europäischen Staaten unterstützt, behauptete Martin Kreickenbaum im Mai 2006 für wsws.org.
Angebliche Terrorverdächtige wurden, so Kreickenbaum, auch in der Europäischen Union vom US-Geheimdienst CIA entführt und seien in Folterländer verschleppt worden. Zu diesem Schluss sei damals ein erster Zwischenbericht des Sonderausschusses des Europaparlaments, der die illegalen Aktivitäten der CIA in Europa untersuchte, gelangt. Der Sonderermittler des Europarats, Dick Marty, sei zu einem ähnlichen Ergebnis im Februar gekommen.
Der Ausschuss des Europaparlaments untersuchte damals, ob und in welchem Ausmaß die CIA in Europa Menschen verschleppt und Geheimgefängnisse unterhalten haben. Belege für mehr als tausend nicht angemeldete Flüge, die die CIA seit 2001 in Europa durchführte, habe dem Ausschuss damals vorgelegen.
Holger Dambeck erwähnt in SPIEGEL-Online deutsche Juristen, die sich darüber einig sind, dass nach deutschem Recht Verschleppungen verboten sind. Auch nach den Regeln des Völkerrechts sei es den amerikanischen Behörden nicht erlaubt, „auf dem Territorium dritter Staaten Menschen festzunehmen und in die USA oder sonst irgendwohin zu entführen, soll der Völkerrechtler Andreas Paulus von der Universität Göttingen in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" gesagt haben.
Doch was nützt Betroffenen diese rechtliche Gewissheit, wenn die USA Aktionen von Kopfgeldjägern und durchgeknallten CIA-Agenten billigen und fördern?
Jones sagte, wenn eine Person im Ausland entführt und in die USA gebracht wird, könne ein amerikanisches Gericht nichts dagegen machen. Das ginge noch auf die Zeit der Kopfgeldjäger um 1860 zurück. Wenn es darum gehe, Gesuchte vor ein Gericht im Land zu bringen, hätten die USA ihre eigene Sicht, betonte der Anwalt, und räumte ein, dass diese anderswo nicht geteilt werde.
Was Jones jedoch nicht sagte, ist die Tatsache, dass Ermittler in den USA vorschnell anonymen Anschuldigungen folgen und Entführungen im Ausland veranlassen würden. Diese Praxis werde von europäischen Staaten unterstützt, behauptete Martin Kreickenbaum im Mai 2006 für wsws.org.
Angebliche Terrorverdächtige wurden, so Kreickenbaum, auch in der Europäischen Union vom US-Geheimdienst CIA entführt und seien in Folterländer verschleppt worden. Zu diesem Schluss sei damals ein erster Zwischenbericht des Sonderausschusses des Europaparlaments, der die illegalen Aktivitäten der CIA in Europa untersuchte, gelangt. Der Sonderermittler des Europarats, Dick Marty, sei zu einem ähnlichen Ergebnis im Februar gekommen.
Der Ausschuss des Europaparlaments untersuchte damals, ob und in welchem Ausmaß die CIA in Europa Menschen verschleppt und Geheimgefängnisse unterhalten haben. Belege für mehr als tausend nicht angemeldete Flüge, die die CIA seit 2001 in Europa durchführte, habe dem Ausschuss damals vorgelegen.
Holger Dambeck erwähnt in SPIEGEL-Online deutsche Juristen, die sich darüber einig sind, dass nach deutschem Recht Verschleppungen verboten sind. Auch nach den Regeln des Völkerrechts sei es den amerikanischen Behörden nicht erlaubt, „auf dem Territorium dritter Staaten Menschen festzunehmen und in die USA oder sonst irgendwohin zu entführen, soll der Völkerrechtler Andreas Paulus von der Universität Göttingen in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" gesagt haben.
Doch was nützt Betroffenen diese rechtliche Gewissheit, wenn die USA Aktionen von Kopfgeldjägern und durchgeknallten CIA-Agenten billigen und fördern?
onlineredaktion - 2. Dez, 20:42 Article 2687x read