Schärferes Sexualstrafrecht sollte Donnerstags durch Bundestag - nichts draus geworden
Karl Weiss - Es wurde bereits ausführlich über die Pläne für ein neues Sexualstrafrecht berichtet, die eine absurde Ausweitung der Täterschaft auf Personen zwischen 14 und 18 beinhaltet ebenso wie eine noch absurdere Ausweitung des Begriffes Kind auf alle unter 18. Wie schon befürchtet, will die Koalition dies Gesetz am Donnerstag klammheimlich durch den Bundestag bringen. Die Texte beruhen auf US-amerikanischen Gesetzestexten, die dort von den extremistisch-christlichen Hysterikern durchgesetzt wurden.
Die Pläne und der Gesetzentwurf für ein neues Sexualstrafrecht nach dem Vorbild der US-Staaten, in denen die extremistischen Christen bestimmen, wurden bereits ausführlich in diesen Artikeln behandelt:
Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger
Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18
Sex?? Gefängnis!!
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2
Sex unter 18? 10 Jahre Gefängnis!
Die Gleichgültigkeit oder besser sträfliche Leichtfertigkeit, mit der die Verantwortlichen wie Bundesjustizministerin Zypriess dies Thema behandeln – wenn man ihnen nicht unterstellen will, sie seien selbst hysterisch-extremistische Christen -, zeigt sich deutlich an den Stellungnahmen, die man gegenüber den Vorwürfen der Opposition abgab, speziell der beiden Ausschuss-Abgeordneten Jerzy Montag von den Grünen und Jörg van Essen von der FDP.
Auch die Berichterstatterin der SPD, Lambrecht, sieht nur die Koalitionsdisziplin und hat bei den Stellungnahmen der Fachleute in der Anhörung im Ausschuss entweder geschlafen oder wollte nicht zuhören. Speziell die Stellungnahme des besten deutschsprachigen Spezialisten im Sexualstrafrecht, des Österreichers Dr. Helmut Graupner, nimmt den Gesetzentwurf der Bundesregierung in allen seinen Teilen auseinander. Es wäre Frau Lambrecht ein Leichtes gewesen, sich diese Stellungnahme ernsthaft zu Gemüte zu führen.
Stattdessen beweist sie ihre Unkenntnis, wenn sie auf die Warnung antwortet, der neue Paragraph über „Kinderporno“ könnte gewagte Fotos, die junge Paare unter 18 vom Partner machen, was heute extrem häufig ist, denn fast jedes Handy hat ja schon eine Foto-Funktion, zu einer schweren Straftat machen. Nach dem Gesetz würde jemand, der solch ein Foto zum Beispiel auf seinen Nachtisch stellt – und damit anderen Personen zugänglich macht -, für Verbreitung von Kinderpornos jahrelang ins Gefängnis wandern.
Die Antwort der SPD-Sprecherin darauf beweist ihre ganze Ignoranz: Dies sei „Quatsch“. Ein Siebzehnjähriger, der im Einvernehmen mit seiner Freundin ein Nacktfoto von ihr auf dem Handy habe, mache sich nicht strafbar. "Wenn er allerdings das Foto ohne ihr Wissen im Bekanntenkreis herumschickt, muss wieder der Opferschutz greifen", fügte Lambrecht hinzu.
Wenn sie sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, hätte wüsste sie, diese Gefahr ist keineswegs „Quatsch“. Sieht eine andere Person z.B. das Nacktfoto von seiner 17-jährigen Freundin (die als Kind gilt) auf dem Handy, hat er sich nach dem Gesetz der Verbreitung von Kinderporno schuldig gemacht und ist Zeit seines Lebens als Kinderporno-Verbreiter gezeichnet.
Was sie dann über die Verbreitung ohne das Wissen der abgebildeten Person behauptet, hat man eben gerade NICHT als Delikt eingestuft. Diese Tat, die wirklich zumindest als Vergehen angesehen werden muss, wurde vielmehr „vergessen“ im Gesetzeswortlaut, der weitgehend von der europäischen Rahmenverordnung abgeschrieben ist, die wiederum auf einem Vorschlag der UN beruht, in dem praktisch ausschließlich Texte aus neuen US-Gesetzen aus jenen Staaten verwendet werden, in denen die Hysteriker vom Typ Bush das Sagen haben.
Hier einige Aussagen des Grünen Jerzy Montag aus einem Interview, das man hier nachlesen kann:
„Nach der jetzigen Rechtslage ist es so: Wenn es unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt zu einem Sexualkontakt kommt, dann ist nach jetzigem Recht eine Strafbarkeit gegeben, wenn der Täter erwachsen ist, also über 18, und das Opfer unter 16.“(...) „die neue Lage wird so sein: Die Bundesregierung senkt das Täteralter von 18 auf 14 und das Opferalter wird von 16 auf 18 erhöht. Was heißt das? Wenn jetzt eine 15-Jährige zu einem 17-Jährigen sagt: "Ich lade dich ins Kino ein, wenn du nachher mit mir Petting machst", dann ist das schon eine Straftat. Dazu kommt: Bisher war bei dieser Regelung der Versuch nicht strafbar. Die Bundesregierung wird aber jetzt an diesem Donnerstag den Versuch zu einer Straftat erklären. Das heißt bei unserem Beispiel: Die 15-Jährige lädt den 17-Jährigen unter der Vorraussetzung ins Kino ein, dass er danach mit ihr auf ihr Zimmer geht. Selbst wenn der junge Mann sagt: "Ich hab´ keine Lust", dann ist die 15-Jährige trotzdem strafbar.[er meint straffällig]“
„Die zweite Sache, die ich kritisiere, ist die Sache mit den Fotos. Bisher war es so, dass die Herstellung und der Vertrieb von Fotos unter Strafe standen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern – also unter 14 Jahren – dargestellt haben. Die Bundesregierung hat jetzt den Begriff „Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ ersetzt durch den Begriff „Darstellung sexueller Handlungen“. Gleichzeitig hat sie das Opferalter, das bisher bis 14 ging, erhöht auf 18 Jahre.“(...) „Ein Foto mit einem im Wortsinn innigen Zungenkuss oder ein Foto, auf dem lustvoll eine Frauenbrust geküsst wird – und die Abgebildeten sind 17 – wird jetzt zu einer Straftat.“
„Frage: Nochmal konkret: Wenn ich 17 bin und einen guten gleichaltrigen Freund habe, der mit seiner Freundin auf der Wiese einfach nur knutscht, dann darf ich die nicht fotografieren?
Antwort: Genau. Sie dürfen dann kein Foto herstellen, weil das Minderjährige bei sexuellen Handlungen sind.“
„Frage: Und das wird am Donnerstag beschlossen?
Antwort: Das werden die durchziehen, ja. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat im Juni eine Sachverständigenanhörung zu diesem Thema gemacht – die Sachverständigen haben dieses Gesetzesvorhaben in der Luft zerrissen. Wir Grüne, aber auch die FDP oder die Linke, haben gesagt: Das könnt ihr doch nicht machen. Aber die Große Koalition geht einfach mit dem Kopf durch die Wand.“
„Frage: Wenn die Eltern meiner Freundin mich nicht mögen, könnten sie mich also anzeigen, weil ich meine Freundin ins Kino eingeladen habe und danach mit ihr geknutscht habe?
Antwort: Sie sind 15, ihre Freundin 17 – die einzige Behauptung, die jetzt noch nötig ist, lautet: Haben Sie gesagt „Ich lade dich ins Kino ein und danach knutschen wir“ – oder haben Sie gesagt: „Ich lade dich ins Kino ein und dafür knutschen wir“. Das wäre dann schon strafbar.“
Justizministerin Zypriess erklärte, darauf angesprochen: „Montags Aussagen sind schlicht falsch“. Warum es dann aber so im Gesetzentwurf steht, weiss sie anscheinend auch nicht.
So beweist das deutsche Parlament ein weiteres Mal, es ist keine eigenständige Gewalt, es tut schlicht was die Regierung will und die Opposition darf ein bisschen Karneval aussen herum machen – eine Farce!
Die Pläne und der Gesetzentwurf für ein neues Sexualstrafrecht nach dem Vorbild der US-Staaten, in denen die extremistischen Christen bestimmen, wurden bereits ausführlich in diesen Artikeln behandelt:
Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger
Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18
Sex?? Gefängnis!!
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2
Sex unter 18? 10 Jahre Gefängnis!
Die Gleichgültigkeit oder besser sträfliche Leichtfertigkeit, mit der die Verantwortlichen wie Bundesjustizministerin Zypriess dies Thema behandeln – wenn man ihnen nicht unterstellen will, sie seien selbst hysterisch-extremistische Christen -, zeigt sich deutlich an den Stellungnahmen, die man gegenüber den Vorwürfen der Opposition abgab, speziell der beiden Ausschuss-Abgeordneten Jerzy Montag von den Grünen und Jörg van Essen von der FDP.
Auch die Berichterstatterin der SPD, Lambrecht, sieht nur die Koalitionsdisziplin und hat bei den Stellungnahmen der Fachleute in der Anhörung im Ausschuss entweder geschlafen oder wollte nicht zuhören. Speziell die Stellungnahme des besten deutschsprachigen Spezialisten im Sexualstrafrecht, des Österreichers Dr. Helmut Graupner, nimmt den Gesetzentwurf der Bundesregierung in allen seinen Teilen auseinander. Es wäre Frau Lambrecht ein Leichtes gewesen, sich diese Stellungnahme ernsthaft zu Gemüte zu führen.
Stattdessen beweist sie ihre Unkenntnis, wenn sie auf die Warnung antwortet, der neue Paragraph über „Kinderporno“ könnte gewagte Fotos, die junge Paare unter 18 vom Partner machen, was heute extrem häufig ist, denn fast jedes Handy hat ja schon eine Foto-Funktion, zu einer schweren Straftat machen. Nach dem Gesetz würde jemand, der solch ein Foto zum Beispiel auf seinen Nachtisch stellt – und damit anderen Personen zugänglich macht -, für Verbreitung von Kinderpornos jahrelang ins Gefängnis wandern.
Die Antwort der SPD-Sprecherin darauf beweist ihre ganze Ignoranz: Dies sei „Quatsch“. Ein Siebzehnjähriger, der im Einvernehmen mit seiner Freundin ein Nacktfoto von ihr auf dem Handy habe, mache sich nicht strafbar. "Wenn er allerdings das Foto ohne ihr Wissen im Bekanntenkreis herumschickt, muss wieder der Opferschutz greifen", fügte Lambrecht hinzu.
Wenn sie sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, hätte wüsste sie, diese Gefahr ist keineswegs „Quatsch“. Sieht eine andere Person z.B. das Nacktfoto von seiner 17-jährigen Freundin (die als Kind gilt) auf dem Handy, hat er sich nach dem Gesetz der Verbreitung von Kinderporno schuldig gemacht und ist Zeit seines Lebens als Kinderporno-Verbreiter gezeichnet.
Was sie dann über die Verbreitung ohne das Wissen der abgebildeten Person behauptet, hat man eben gerade NICHT als Delikt eingestuft. Diese Tat, die wirklich zumindest als Vergehen angesehen werden muss, wurde vielmehr „vergessen“ im Gesetzeswortlaut, der weitgehend von der europäischen Rahmenverordnung abgeschrieben ist, die wiederum auf einem Vorschlag der UN beruht, in dem praktisch ausschließlich Texte aus neuen US-Gesetzen aus jenen Staaten verwendet werden, in denen die Hysteriker vom Typ Bush das Sagen haben.
Hier einige Aussagen des Grünen Jerzy Montag aus einem Interview, das man hier nachlesen kann:
„Nach der jetzigen Rechtslage ist es so: Wenn es unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt zu einem Sexualkontakt kommt, dann ist nach jetzigem Recht eine Strafbarkeit gegeben, wenn der Täter erwachsen ist, also über 18, und das Opfer unter 16.“(...) „die neue Lage wird so sein: Die Bundesregierung senkt das Täteralter von 18 auf 14 und das Opferalter wird von 16 auf 18 erhöht. Was heißt das? Wenn jetzt eine 15-Jährige zu einem 17-Jährigen sagt: "Ich lade dich ins Kino ein, wenn du nachher mit mir Petting machst", dann ist das schon eine Straftat. Dazu kommt: Bisher war bei dieser Regelung der Versuch nicht strafbar. Die Bundesregierung wird aber jetzt an diesem Donnerstag den Versuch zu einer Straftat erklären. Das heißt bei unserem Beispiel: Die 15-Jährige lädt den 17-Jährigen unter der Vorraussetzung ins Kino ein, dass er danach mit ihr auf ihr Zimmer geht. Selbst wenn der junge Mann sagt: "Ich hab´ keine Lust", dann ist die 15-Jährige trotzdem strafbar.[er meint straffällig]“
„Die zweite Sache, die ich kritisiere, ist die Sache mit den Fotos. Bisher war es so, dass die Herstellung und der Vertrieb von Fotos unter Strafe standen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern – also unter 14 Jahren – dargestellt haben. Die Bundesregierung hat jetzt den Begriff „Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ ersetzt durch den Begriff „Darstellung sexueller Handlungen“. Gleichzeitig hat sie das Opferalter, das bisher bis 14 ging, erhöht auf 18 Jahre.“(...) „Ein Foto mit einem im Wortsinn innigen Zungenkuss oder ein Foto, auf dem lustvoll eine Frauenbrust geküsst wird – und die Abgebildeten sind 17 – wird jetzt zu einer Straftat.“
„Frage: Nochmal konkret: Wenn ich 17 bin und einen guten gleichaltrigen Freund habe, der mit seiner Freundin auf der Wiese einfach nur knutscht, dann darf ich die nicht fotografieren?
Antwort: Genau. Sie dürfen dann kein Foto herstellen, weil das Minderjährige bei sexuellen Handlungen sind.“
„Frage: Und das wird am Donnerstag beschlossen?
Antwort: Das werden die durchziehen, ja. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat im Juni eine Sachverständigenanhörung zu diesem Thema gemacht – die Sachverständigen haben dieses Gesetzesvorhaben in der Luft zerrissen. Wir Grüne, aber auch die FDP oder die Linke, haben gesagt: Das könnt ihr doch nicht machen. Aber die Große Koalition geht einfach mit dem Kopf durch die Wand.“
„Frage: Wenn die Eltern meiner Freundin mich nicht mögen, könnten sie mich also anzeigen, weil ich meine Freundin ins Kino eingeladen habe und danach mit ihr geknutscht habe?
Antwort: Sie sind 15, ihre Freundin 17 – die einzige Behauptung, die jetzt noch nötig ist, lautet: Haben Sie gesagt „Ich lade dich ins Kino ein und danach knutschen wir“ – oder haben Sie gesagt: „Ich lade dich ins Kino ein und dafür knutschen wir“. Das wäre dann schon strafbar.“
Justizministerin Zypriess erklärte, darauf angesprochen: „Montags Aussagen sind schlicht falsch“. Warum es dann aber so im Gesetzentwurf steht, weiss sie anscheinend auch nicht.
So beweist das deutsche Parlament ein weiteres Mal, es ist keine eigenständige Gewalt, es tut schlicht was die Regierung will und die Opposition darf ein bisschen Karneval aussen herum machen – eine Farce!
sfux - 11. Dez, 19:56 Article 4697x read