Hurra! Sie haben es gestoppt! Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Karl Weiss - Wie die „Süddeutsche“ am 12. Dezember meldete, also einen Tag vor der vorgesehenen Verabschiedung im Bundestag, hat die Regierung den Tagesordnungspunkt ‚Verabschiedung des neuen Sexualstrafrechts’ gestrichen, „weil noch Klärungsbedarf bestehe“ und evtl. noch Änderungen eingefügt werden müssten. Das ist ein wichtiger Erfolg der Proteste gegen diese absurde „Reform“. Auch der Berichterstatter und diese Site haben ein wenig zu diesen Protesten und damit zu diesem Erfolg beigetragen.
Immerhin hat der Artikel „Verschärfung Sexualstrafrecht - Was Experten dazu sagen“ auf dieser Site insgesamt ziemlich genau 41 500 Klicks erfahren und ist damit der meistgelesene der Site. Auch der zweite Teil hat über 6 000 Leser gefunden. Die gleichen Artikel, im Blog Karl Weiss- Journalismus nachveröffentlicht, haben dort zusammen etwa 25 500 Klicks bekommen und sind damit auch das am meisten gelesene Thema im Blog.
In vielen Foren im Internet wurde anhand dieser Artikel über das Thema diskutiert. Soweit sie Glauben gefunden hatten (im Internet sind die Menschen natürlich sehr skeptisch), wurde die „Reform“ allgemein als „absurd“ abgelehnt – manche sprachen von „zurück ins Mittelalter“.
Ausschlaggebender war aber sicher der Einfluss, den der Rechtsexperte der Fraktion der „Grünen“ im Bundestag, Jerzy Montag hat, ebenso wie sein Pendent bei der FDP, Jörg van Essen mit ihren Verbindungen zur Mainstream-Presse. Am 10. Dezember war im Spiegel ein Artikel (Fummeln verboten) erschienen, der das Thema aufgriff und die Position der Opposition darstellte, am 11. Dezember auch ein solcher Artikel in der „Süddeutschen“. Damit war das allgemeine Schweigen der Massenmedien über dieses Thema durchbrochen. Um nicht in ein schlechtes Licht zu geraten, ließen Regierung und die Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien daher den vorgesehene Termin zur endgültigen Verabschiedung platzen.
Das ist natürlich gut.
Allerdings muss man auch schon wieder ein ‚aber’ anbringen, denn beide Fraktionen verlautbarten bereits, die eigentlichen Kernideen des Entwurfs würden weiter verfolgt.
Man kann nun davon ausgehen, es werden nur einige „Schönheitskorrekturen“ angebracht und der Rest dann erneut auf den Weg gebracht.
Das Entscheidende ist aber, die erste Hauptidee des Entwurfs ist unsinnig, nämlich das Anheben des Alters von „Kindern“ von „bis 14“ auf „bis 18“. 15-, 16-, und 17-jährige sind keine Kinder mehr, sie können bereits ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ausüben und können und wollen sich sexuell betätigen.
Auch die zweite Hauptidee des beabsichtigten neuen Rechts ist durch nichts Vernünftiges zu begründen, nämlich die Herabsetzung des Täteralters von mindestens 18 auf mindestens 14. Sowohl bei der sexuellen Betätigung von Personen in dieser Altersstufe von 15 bis 17 als auch, wenn sie pikante Fotos oder Zeichnungen herstellen, gehören sie weder zu „Kinderschändern“ noch sind sie Teil eines Kinderporno-Rings im Internet.
Es war völlig richtig, wie es vorher festgelegt war, nämlich: Es muss sich um volljährige Täter handeln.
Schwerwiegendste Verbrechen, wie wenn Erwachsene Kinder (unter 14) sexuell missbrauchen, mit den tastenden ersten sexuellen Versuchen von (fast) Gleichaltrigen im Bereich zwischen 14 und 18 zu vermischen, ist absolut inakzeptabel.
Die dritte Hauptidee an dem Entwurf ist die absurde Verschärfung der Definition, was Kinderporno ist. Während vorher Bilder von sexuellem Missbrauch unter Strafe standen, was völlig korrekt ist, soll nun jegliche Abbildung, etwa auch Zeichnung sowie jegliche Beschreibung „sexueller Betätigung“ als bestrafenswert eingestuft werden, wober über den Begriff „aufreizend“ eine moralische Bewertung eingeführt wird, die weder definierbar ist noch irgendeine Rechtssicherheit zulässt, denn alles, einschliesslich von Fotos von angezogenen Kindern, kann irgendjemand als aufreizend empfinden (wie es in einigen Staaten der USA schon praktiziert wird). Man wird der willkürlichen Auslegung von Polizeibeamten über „aufreizend“ ausgeliefert und Ermittlungsverfahren ausgesetzt und der willkürlichen Auslegung von Richtern über „aufreizend“ ausgeliefert und verurteilt.
Für Jeden ist die Tatsache eines Ermittlungsverfahren wegen Kinderporno oder Kinderschändung absolut tödlich (manchmal im wörtlichen Sinne, wie die vielen Selbstmorde anhand der Verfolgung von Unschuldigen der „Operation Ore“ zeigen, geschweige denn eine Verurteilung.
Man wird aufmerksam bleiben müssen. Trotzdem: Hurra!
Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger
Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18
Sex?? Gefängnis!!
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2
Sex unter 18? 10 Jahre Gefängnis!
Immerhin hat der Artikel „Verschärfung Sexualstrafrecht - Was Experten dazu sagen“ auf dieser Site insgesamt ziemlich genau 41 500 Klicks erfahren und ist damit der meistgelesene der Site. Auch der zweite Teil hat über 6 000 Leser gefunden. Die gleichen Artikel, im Blog Karl Weiss- Journalismus nachveröffentlicht, haben dort zusammen etwa 25 500 Klicks bekommen und sind damit auch das am meisten gelesene Thema im Blog.
In vielen Foren im Internet wurde anhand dieser Artikel über das Thema diskutiert. Soweit sie Glauben gefunden hatten (im Internet sind die Menschen natürlich sehr skeptisch), wurde die „Reform“ allgemein als „absurd“ abgelehnt – manche sprachen von „zurück ins Mittelalter“.
Ausschlaggebender war aber sicher der Einfluss, den der Rechtsexperte der Fraktion der „Grünen“ im Bundestag, Jerzy Montag hat, ebenso wie sein Pendent bei der FDP, Jörg van Essen mit ihren Verbindungen zur Mainstream-Presse. Am 10. Dezember war im Spiegel ein Artikel (Fummeln verboten) erschienen, der das Thema aufgriff und die Position der Opposition darstellte, am 11. Dezember auch ein solcher Artikel in der „Süddeutschen“. Damit war das allgemeine Schweigen der Massenmedien über dieses Thema durchbrochen. Um nicht in ein schlechtes Licht zu geraten, ließen Regierung und die Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien daher den vorgesehene Termin zur endgültigen Verabschiedung platzen.
Das ist natürlich gut.
Allerdings muss man auch schon wieder ein ‚aber’ anbringen, denn beide Fraktionen verlautbarten bereits, die eigentlichen Kernideen des Entwurfs würden weiter verfolgt.
Man kann nun davon ausgehen, es werden nur einige „Schönheitskorrekturen“ angebracht und der Rest dann erneut auf den Weg gebracht.
Das Entscheidende ist aber, die erste Hauptidee des Entwurfs ist unsinnig, nämlich das Anheben des Alters von „Kindern“ von „bis 14“ auf „bis 18“. 15-, 16-, und 17-jährige sind keine Kinder mehr, sie können bereits ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ausüben und können und wollen sich sexuell betätigen.
Auch die zweite Hauptidee des beabsichtigten neuen Rechts ist durch nichts Vernünftiges zu begründen, nämlich die Herabsetzung des Täteralters von mindestens 18 auf mindestens 14. Sowohl bei der sexuellen Betätigung von Personen in dieser Altersstufe von 15 bis 17 als auch, wenn sie pikante Fotos oder Zeichnungen herstellen, gehören sie weder zu „Kinderschändern“ noch sind sie Teil eines Kinderporno-Rings im Internet.
Es war völlig richtig, wie es vorher festgelegt war, nämlich: Es muss sich um volljährige Täter handeln.
Schwerwiegendste Verbrechen, wie wenn Erwachsene Kinder (unter 14) sexuell missbrauchen, mit den tastenden ersten sexuellen Versuchen von (fast) Gleichaltrigen im Bereich zwischen 14 und 18 zu vermischen, ist absolut inakzeptabel.
Die dritte Hauptidee an dem Entwurf ist die absurde Verschärfung der Definition, was Kinderporno ist. Während vorher Bilder von sexuellem Missbrauch unter Strafe standen, was völlig korrekt ist, soll nun jegliche Abbildung, etwa auch Zeichnung sowie jegliche Beschreibung „sexueller Betätigung“ als bestrafenswert eingestuft werden, wober über den Begriff „aufreizend“ eine moralische Bewertung eingeführt wird, die weder definierbar ist noch irgendeine Rechtssicherheit zulässt, denn alles, einschliesslich von Fotos von angezogenen Kindern, kann irgendjemand als aufreizend empfinden (wie es in einigen Staaten der USA schon praktiziert wird). Man wird der willkürlichen Auslegung von Polizeibeamten über „aufreizend“ ausgeliefert und Ermittlungsverfahren ausgesetzt und der willkürlichen Auslegung von Richtern über „aufreizend“ ausgeliefert und verurteilt.
Für Jeden ist die Tatsache eines Ermittlungsverfahren wegen Kinderporno oder Kinderschändung absolut tödlich (manchmal im wörtlichen Sinne, wie die vielen Selbstmorde anhand der Verfolgung von Unschuldigen der „Operation Ore“ zeigen, geschweige denn eine Verurteilung.
Man wird aufmerksam bleiben müssen. Trotzdem: Hurra!
Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger
Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18
Sex?? Gefängnis!!
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2
Sex unter 18? 10 Jahre Gefängnis!
sfux - 13. Dez, 08:00 Article 3311x read