Justiz im US-Bundestaat New Jersey - "Wir leben in Zeiten, die Angst machen."
Karl Weiss - Ein neues Gesetz im US-Bundestaat New Jersey verbietet verurteilten „Sex Offenders” im Internet zu surfen. Auch Florida und Nevada haben bereits entsprechende Gesetze. Nur wurde in diesem Bundesstaat, wie auch in anderen von extremistisch-hysterischen Christen beherrschten Staaten der USA der Begriff des „Sex Offenders“ in einer Art und Weise ausgeweitet, die wesentliche Teile der Bevölkerung betreffen kann. Der stellvertretende Gouverneur, der das Gesetz unterschrieb, sagte in dankenswerter Deutlichkeit, was das Ziel dieser Art von absurden Gesetzen ist: „Wir leben in Zeiten, die Angst machen.“
Das ist im Kern das Ziel all dieser absurden Ausweitungen von Strafgesetzen auf Taten, die absolut üblich sind: Es soll Angst geschürt werden, Angst vor Kriminellen und Terroristen, vor Allem und Jeden.
In seinem Film „Bowling für Columbine“ hat Michael Moore in beeindruckender Weise nachgewiesen: Die Angst als Grundkomponente ist der Hauptfaktor, warum die Zahl der Morde pro Einwohner in den USA so viel höher als in allen vergleichbaren Ländern ist.
Ist die US-Gesellschaft sowieso schon eine, die in extremer Weise auf Angst beruht, so wird mit den Rechtsaußen-Gesetzen und dem Einbeziehen normalen sexuellen Verhaltens in die Strafbarkeit diese manische Angst im gesellschaftlichen Rahmen auf die Spitze getrieben.
Eine Gesellschaft, die in Angst lebt, kann leicht von der Aufhebung bürgerlicher Rechte überzeugt werden, wenn man die Folter offizialisieren und bestimmten Verdächtigengruppen („Terroristen“, „Anarchisten“) und Dissidenten die Rechte auf ein reguläres Gerichtsverfahren und andere grundlegende Bürgerrechte vorenthalten will.
Ein wesentlicher Teil der US-Bundesstaaten hat bereits gültige Gesetze, die sexuelle „Taten“ unter Strafe stellen und dadurch in der Tendenz eine Legion von vorbestraften „Sex Offenders“ schaffen, die in jedem aufgeklärten Land nicht strafbar sind. In diesem Artikel (https://karlweiss.twoday.net/stories/3303947/ ) wurde bereits berichtet, dass Michigan den Ehebruch mit erschwerenden Umständen mit lebenslangem Gefängnis bestraft. Hier (http://karlweiss.twoday.net/stories/3680360/ ) konnte man erfahren, in Georgia wurde ein junger Mann, damals noch nicht volljährig, mit 10 Jahren Gefängnis bestraft, weil er mit seiner 15-jährigen Freundin Oralsex gemacht hatte. Hier (http://karlweiss.twoday.net/stories/4406944/ ) erfuhren wir, er hat inzwischen das Recht auf einen neuen Prozess bekommen, bleibt aber nach 2 Jahren immer noch in Haft.
In vielen US-Bundesstaaten bestehen intensive Bestrebungen, den homosexuellen Geschlechtsverkehr wieder als Gefängnis-bewehrte Straftat einzustufen, in anderen werden sexuell allseits verbreitete Techniken wie Oralsex, Analsex und Stimulieren mit der Hand (Petting) mit staatlichen Strafen bedroht. Dazu kommt in steigendem Maße die Verfolgung von jungen Leuten, die vor der Heirat Sex machen.
Das am meisten zu fürchtende ist aber, dass mehr und mehr die Tendenz besteht, den Kindern und Jugendlichen ihre Sexualität abzusprechen bzw. diese als „Geisteskrankheit“ einzustufen und zu behandeln. „Doktorspiele“, wie sie unter Kindern und Jugendlichen in aller Welt gang und gäbe waren und sind, werden als schwerwiegende Verfehlungen eingestuft, als Vorstufe zum „Kinderschänden“, als Straftaten und als „Geisteskrankheit“. In diesem Artikel (https://karlweiss.twoday.net/stories/4148132/ ; siehe unter „Kriminalisierung von Kindern und Jugendlichen“ und unter „Gefährliche Doktorspiele“) gibt es dazu einige separate Absätze.
Das neue Gesetz in New Jersey, das alle verurteilten „Sex Offenders“ betrifft, hat sehr weitgehende Bestimmungen. Wird ein so Eingestufter dabei erwischt ins Internet gegangen zu sein, hat er 18 Monate automatische Gefängnis-Strafe abzubüßen. Ist er auf Bewährung frei, muss er zudem den Rest seiner ursprünglichen Strafe antreten. Zur Überwachung müssen die betreffenden Personen Monitoring-Gerätschaften in ihren Computer einbauen lassen. Als Teil der Arbeit oder zur Arbeitssuche dürfen sie weiterhin das Internet benutzen, müssen sich aber dann im Einzelnen überwachen lassen.
Die Überwachungsbehörden dürfen auch Betroffene zu zwangsweisen Test mit „Lügendetektoren“ vorladen, um eventuellen Bruch des Verbots herauszufinden. In allen zivilisierten Ländern außer den USA sind diese Geräte längst abgeschafft, weil bewiesen ist, sie können Lüge und Wahrheit nicht unterscheiden.
In New Jersey, wie auch bereits in Florida und Nevada wird damit die lebenslängliche Verfolgung von verurteilten „Sex Offenders“ nach Abbüßen ihrer Strafe weiter verschärft, die bisher schon in vielen US-Staaten und auch auf Bundesebene das öffentliche Anprangern in leicht zugänglichen Listen von allen ehemaligen Straftätern mit sexuellen Delikten beinhaltet, die jeder einsehen kann. Es kam bereits mehrfach zu Lynchjustiz.
Dies ist keineswegs auf wirkliche Kinderschänder und Vergewaltiger beschränkt, sondern auf alle verurteilten „Sex Offender“, da kann es also ausreichen, das der Betreffende einmal einer Frau an die Brust gegriffen hat oder dass ein junger Mann im Altersbereich zwischen 15 und 18 mit seiner gleichaltrigen Freundin „Petting“ gemacht hat.
Speziell sind auch die in absurder Weise ausgeweiteten Definitionen von Kinder-Porno zu erwähnen. Kinder–Porno ist nicht etwa, wie im Moment noch in Deutschland, die bildliche Darstellung von eindeutig sexuellen Handlungen an Kindern (bis 14), von Kindern oder vor Kindern (zu den beabsichtigten Änderungen in Deutschland siehe auch diesen Artikel: http://karlweiss.twoday.net/stories/4227933/ ), sondern jegliche Abbildung (auch in künstlerischer Form) und jegliche Beschreibung von allen unter 18 (oder solchen, die wie unter 18 aussehen), wenn dies „aufreizend“ sei. Dabei ist besonders zu beachten, dass es keinerlei Definition oder Möglichkeit der Beschreibung für etwas „Aufreizendes“ gibt, eben so wenig eine Definition oder Beschreibung, wie man denn feststellt, ob jemand wie unter 18 aussieht.
In der Praxis beinhaltet Kinder-Porno in den USA heute schon – und nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung bald auch in Deutschland – jegliche bildliche Darstellung eines Kindes oder eines Jugendlichen – alle unter 18 oder die so aussehen - (oder auch eine Beschreibung), unabhängig, ob bekleidet oder in Badekleidung oder nackt, die irgend jemand als „aufreizend“ ansehen mag, wobei „aufreizend“ nicht definiert ist – was darauf hinausläuft: Mit etwas bösem Willen kann jede Darstellung von Personen unter 18 Jahren als Kinderporno definiert werden – denn was nicht definiert werden kann, kann beliebig interpretiert werden. Wenn Sie z.B. „Lolita“ von Nabokov zu Hause haben, sind Sie bereits im Besitz von Kinderporno, wenn das Buch offen im Bücherregal steht, betreiben Sie außerdem „Verbreitung von Kinderporno“.
Das deutsche Auswärtige Amt hat darum eine Warnung an Reisende in die USA ausgegeben, dort auf keinen Fall seine Kinder am Strand in Badekleidung zu fotografieren, da dies von den Autoritäten in den USA tendenziell als Herstellung von Kinder-Porno angesehen wird – mit anderen Worten, man muss – in den USA und bald auch bei uns - seine Kinder am Strand sich anziehen lassen, wenn man ein Foto von ihnen machen will.
Das Auswärtige Amt hat allerdings vergessen dazuschreiben, dass exakt diese gleiche Regelung auch in Deutschland eingeführt werden soll. Nach den letzten Meldungen soll das Gesetz, das dies beinhaltet, nachdem es kurz vor Weihnachten von der Tagesordnung gestrichen wurde, ohne wesentliche Änderungen noch im Januar 2008 vom Bundestag in Berlin verabschiedet werden (siehe hierzu auch diese beiden Artikel: http://karlweiss.twoday.net/stories/4528146/ und http://karlweiss.twoday.net/stories/4531871/ ).
Die Begründung für das Internet-Verbot wird in etwa so erklärt: Die „Sexual Offenders“ würden sich bevorzugt an Kinder und an andere Opfer über das Internet heranmachen. Das Internet habe zu einer Vervielfältigung der Fälle von Verurteilungen von „Sexual Offenders“ geführt.
Dabei wird aber Ursache und Wirkung auf den Kopf gestellt. Die weit höhere Anzahl von Verurteilungen in den USA in letzter Zeit, als es bereits Internet gab, ist darauf zurückzuführen, dass die Gesetze in absurder Weise verschärft wurden und nun normale Fotos von Kindern und auch Jugendlichen beinhalten, wie auch normale sexuelle Betätigung von Jugendlichen - das Internet hat damit überhaupt nichts zu tun.
In einem Land wie Deutschland, das bisher noch kein absurd umgestülptes Gesetz hat, ist zum Beispiel die Zahl der Verurteilungen wegen schwerer Sexualdelikte von 1981 bis 2004 auf etwa ein Drittel (33 Prozent) zurückgegangen!
Das ist im Kern das Ziel all dieser absurden Ausweitungen von Strafgesetzen auf Taten, die absolut üblich sind: Es soll Angst geschürt werden, Angst vor Kriminellen und Terroristen, vor Allem und Jeden.
In seinem Film „Bowling für Columbine“ hat Michael Moore in beeindruckender Weise nachgewiesen: Die Angst als Grundkomponente ist der Hauptfaktor, warum die Zahl der Morde pro Einwohner in den USA so viel höher als in allen vergleichbaren Ländern ist.
Ist die US-Gesellschaft sowieso schon eine, die in extremer Weise auf Angst beruht, so wird mit den Rechtsaußen-Gesetzen und dem Einbeziehen normalen sexuellen Verhaltens in die Strafbarkeit diese manische Angst im gesellschaftlichen Rahmen auf die Spitze getrieben.
Eine Gesellschaft, die in Angst lebt, kann leicht von der Aufhebung bürgerlicher Rechte überzeugt werden, wenn man die Folter offizialisieren und bestimmten Verdächtigengruppen („Terroristen“, „Anarchisten“) und Dissidenten die Rechte auf ein reguläres Gerichtsverfahren und andere grundlegende Bürgerrechte vorenthalten will.
Ein wesentlicher Teil der US-Bundesstaaten hat bereits gültige Gesetze, die sexuelle „Taten“ unter Strafe stellen und dadurch in der Tendenz eine Legion von vorbestraften „Sex Offenders“ schaffen, die in jedem aufgeklärten Land nicht strafbar sind. In diesem Artikel (https://karlweiss.twoday.net/stories/3303947/ ) wurde bereits berichtet, dass Michigan den Ehebruch mit erschwerenden Umständen mit lebenslangem Gefängnis bestraft. Hier (http://karlweiss.twoday.net/stories/3680360/ ) konnte man erfahren, in Georgia wurde ein junger Mann, damals noch nicht volljährig, mit 10 Jahren Gefängnis bestraft, weil er mit seiner 15-jährigen Freundin Oralsex gemacht hatte. Hier (http://karlweiss.twoday.net/stories/4406944/ ) erfuhren wir, er hat inzwischen das Recht auf einen neuen Prozess bekommen, bleibt aber nach 2 Jahren immer noch in Haft.
In vielen US-Bundesstaaten bestehen intensive Bestrebungen, den homosexuellen Geschlechtsverkehr wieder als Gefängnis-bewehrte Straftat einzustufen, in anderen werden sexuell allseits verbreitete Techniken wie Oralsex, Analsex und Stimulieren mit der Hand (Petting) mit staatlichen Strafen bedroht. Dazu kommt in steigendem Maße die Verfolgung von jungen Leuten, die vor der Heirat Sex machen.
Das am meisten zu fürchtende ist aber, dass mehr und mehr die Tendenz besteht, den Kindern und Jugendlichen ihre Sexualität abzusprechen bzw. diese als „Geisteskrankheit“ einzustufen und zu behandeln. „Doktorspiele“, wie sie unter Kindern und Jugendlichen in aller Welt gang und gäbe waren und sind, werden als schwerwiegende Verfehlungen eingestuft, als Vorstufe zum „Kinderschänden“, als Straftaten und als „Geisteskrankheit“. In diesem Artikel (https://karlweiss.twoday.net/stories/4148132/ ; siehe unter „Kriminalisierung von Kindern und Jugendlichen“ und unter „Gefährliche Doktorspiele“) gibt es dazu einige separate Absätze.
Das neue Gesetz in New Jersey, das alle verurteilten „Sex Offenders“ betrifft, hat sehr weitgehende Bestimmungen. Wird ein so Eingestufter dabei erwischt ins Internet gegangen zu sein, hat er 18 Monate automatische Gefängnis-Strafe abzubüßen. Ist er auf Bewährung frei, muss er zudem den Rest seiner ursprünglichen Strafe antreten. Zur Überwachung müssen die betreffenden Personen Monitoring-Gerätschaften in ihren Computer einbauen lassen. Als Teil der Arbeit oder zur Arbeitssuche dürfen sie weiterhin das Internet benutzen, müssen sich aber dann im Einzelnen überwachen lassen.
Die Überwachungsbehörden dürfen auch Betroffene zu zwangsweisen Test mit „Lügendetektoren“ vorladen, um eventuellen Bruch des Verbots herauszufinden. In allen zivilisierten Ländern außer den USA sind diese Geräte längst abgeschafft, weil bewiesen ist, sie können Lüge und Wahrheit nicht unterscheiden.
In New Jersey, wie auch bereits in Florida und Nevada wird damit die lebenslängliche Verfolgung von verurteilten „Sex Offenders“ nach Abbüßen ihrer Strafe weiter verschärft, die bisher schon in vielen US-Staaten und auch auf Bundesebene das öffentliche Anprangern in leicht zugänglichen Listen von allen ehemaligen Straftätern mit sexuellen Delikten beinhaltet, die jeder einsehen kann. Es kam bereits mehrfach zu Lynchjustiz.
Dies ist keineswegs auf wirkliche Kinderschänder und Vergewaltiger beschränkt, sondern auf alle verurteilten „Sex Offender“, da kann es also ausreichen, das der Betreffende einmal einer Frau an die Brust gegriffen hat oder dass ein junger Mann im Altersbereich zwischen 15 und 18 mit seiner gleichaltrigen Freundin „Petting“ gemacht hat.
Speziell sind auch die in absurder Weise ausgeweiteten Definitionen von Kinder-Porno zu erwähnen. Kinder–Porno ist nicht etwa, wie im Moment noch in Deutschland, die bildliche Darstellung von eindeutig sexuellen Handlungen an Kindern (bis 14), von Kindern oder vor Kindern (zu den beabsichtigten Änderungen in Deutschland siehe auch diesen Artikel: http://karlweiss.twoday.net/stories/4227933/ ), sondern jegliche Abbildung (auch in künstlerischer Form) und jegliche Beschreibung von allen unter 18 (oder solchen, die wie unter 18 aussehen), wenn dies „aufreizend“ sei. Dabei ist besonders zu beachten, dass es keinerlei Definition oder Möglichkeit der Beschreibung für etwas „Aufreizendes“ gibt, eben so wenig eine Definition oder Beschreibung, wie man denn feststellt, ob jemand wie unter 18 aussieht.
In der Praxis beinhaltet Kinder-Porno in den USA heute schon – und nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung bald auch in Deutschland – jegliche bildliche Darstellung eines Kindes oder eines Jugendlichen – alle unter 18 oder die so aussehen - (oder auch eine Beschreibung), unabhängig, ob bekleidet oder in Badekleidung oder nackt, die irgend jemand als „aufreizend“ ansehen mag, wobei „aufreizend“ nicht definiert ist – was darauf hinausläuft: Mit etwas bösem Willen kann jede Darstellung von Personen unter 18 Jahren als Kinderporno definiert werden – denn was nicht definiert werden kann, kann beliebig interpretiert werden. Wenn Sie z.B. „Lolita“ von Nabokov zu Hause haben, sind Sie bereits im Besitz von Kinderporno, wenn das Buch offen im Bücherregal steht, betreiben Sie außerdem „Verbreitung von Kinderporno“.
Das deutsche Auswärtige Amt hat darum eine Warnung an Reisende in die USA ausgegeben, dort auf keinen Fall seine Kinder am Strand in Badekleidung zu fotografieren, da dies von den Autoritäten in den USA tendenziell als Herstellung von Kinder-Porno angesehen wird – mit anderen Worten, man muss – in den USA und bald auch bei uns - seine Kinder am Strand sich anziehen lassen, wenn man ein Foto von ihnen machen will.
Das Auswärtige Amt hat allerdings vergessen dazuschreiben, dass exakt diese gleiche Regelung auch in Deutschland eingeführt werden soll. Nach den letzten Meldungen soll das Gesetz, das dies beinhaltet, nachdem es kurz vor Weihnachten von der Tagesordnung gestrichen wurde, ohne wesentliche Änderungen noch im Januar 2008 vom Bundestag in Berlin verabschiedet werden (siehe hierzu auch diese beiden Artikel: http://karlweiss.twoday.net/stories/4528146/ und http://karlweiss.twoday.net/stories/4531871/ ).
Die Begründung für das Internet-Verbot wird in etwa so erklärt: Die „Sexual Offenders“ würden sich bevorzugt an Kinder und an andere Opfer über das Internet heranmachen. Das Internet habe zu einer Vervielfältigung der Fälle von Verurteilungen von „Sexual Offenders“ geführt.
Dabei wird aber Ursache und Wirkung auf den Kopf gestellt. Die weit höhere Anzahl von Verurteilungen in den USA in letzter Zeit, als es bereits Internet gab, ist darauf zurückzuführen, dass die Gesetze in absurder Weise verschärft wurden und nun normale Fotos von Kindern und auch Jugendlichen beinhalten, wie auch normale sexuelle Betätigung von Jugendlichen - das Internet hat damit überhaupt nichts zu tun.
In einem Land wie Deutschland, das bisher noch kein absurd umgestülptes Gesetz hat, ist zum Beispiel die Zahl der Verurteilungen wegen schwerer Sexualdelikte von 1981 bis 2004 auf etwa ein Drittel (33 Prozent) zurückgegangen!
sfux - 11. Jan, 08:00 Article 4220x read