Kommentar: Krieg nach Innen
Michael Schulze von Glaßer – Wie der Berliner Tagesspiegel am Samstag berichtete, plant die CDU/SPD-Regierung den Artikel 35 im Grundgesetz zu ändern. Eine Einigung könnte es bereits am Sonntag geben. Die Gesetzesänderung soll einen Einsatz der Bundeswehr im Innern im Rahmen der Amtshilfe bewirken, bei dem die Armee auch militärische Mittel einsetzen darf. Dies zielt beispielsweise auf den Abschuss von mutmaßlich durch TerroristInnen gekaperte Flugzeuge durch die deutsche Luftwaffe.
Zur Erinnerung: das Bundesverfassungsgericht hat das so genannte „Luftsicherheitsgesetz“ – es sah eben diesen Abschuss von zivilen Flugzeugen durch das Militär vor - bereits im Februar 2006 in Hinsicht auf die Verletzung der Menschenwürde gekippt. Der neuerliche Vorstoß von Seiten der Großen Koalition schmäht das oberste deutsche Gericht. Schon seit Jahren zeigt die Regierung beim Thema „Bundeswehr im Inland“ ihr fieses Gesicht. An Dreistigkeit kaum zu überbieten sind die Vorstöße von Verteidigungsminister Franz-Josef Jung und Innenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU). Jung erklärte nach der Entscheidung gegen das „Luftsicherheitsgesetz“ mutmaßlich gekaperte Zivilflugzeug dennoch mit seiner Luftwaffe vom Himmel pusten zu wollen. Schäuble treibt Indes die Verwischung von Geheimdiensten, Polizeibehörden und Militär voran.
Bleibt zu hoffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht „die Butter vom Brot“ nehmen lässt und sich auch im Bundestag keine Zwei-Drittel-Mehrheit für die Grundgesetzänderung des Artikels 35 finden wird.
Schon heute verwischt die Regierung das Gesetz mit bestem Wissen zu einem „Gummi-Pragraphen“ und legt ihn vollkommen willkürlich aus. Bereits bei den Protesten gegen den G8-Gipfel 2007 wurden Tornado-Flugzeuge der Luftwaffe – und somit militärische Mittel – als Amtshilfe für die Polizei eingesetzt. Lehren aus dem illegalen Einsatz wurden nicht gezogen. Stattdessen ist die Bundeswehr immer öfter im Inlandseinsatz – die Regierung kommt ihrem Ziel der Militarisierung der Gesellschaft scheinbar auch ohne jede Gesetzesänderung und Rechtsprechung näher. Der Regierung muss Einhalt geboten werden - sonst drohen italienische Verhältnisse.
Zur Erinnerung: das Bundesverfassungsgericht hat das so genannte „Luftsicherheitsgesetz“ – es sah eben diesen Abschuss von zivilen Flugzeugen durch das Militär vor - bereits im Februar 2006 in Hinsicht auf die Verletzung der Menschenwürde gekippt. Der neuerliche Vorstoß von Seiten der Großen Koalition schmäht das oberste deutsche Gericht. Schon seit Jahren zeigt die Regierung beim Thema „Bundeswehr im Inland“ ihr fieses Gesicht. An Dreistigkeit kaum zu überbieten sind die Vorstöße von Verteidigungsminister Franz-Josef Jung und Innenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU). Jung erklärte nach der Entscheidung gegen das „Luftsicherheitsgesetz“ mutmaßlich gekaperte Zivilflugzeug dennoch mit seiner Luftwaffe vom Himmel pusten zu wollen. Schäuble treibt Indes die Verwischung von Geheimdiensten, Polizeibehörden und Militär voran.
Bleibt zu hoffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht „die Butter vom Brot“ nehmen lässt und sich auch im Bundestag keine Zwei-Drittel-Mehrheit für die Grundgesetzänderung des Artikels 35 finden wird.
Schon heute verwischt die Regierung das Gesetz mit bestem Wissen zu einem „Gummi-Pragraphen“ und legt ihn vollkommen willkürlich aus. Bereits bei den Protesten gegen den G8-Gipfel 2007 wurden Tornado-Flugzeuge der Luftwaffe – und somit militärische Mittel – als Amtshilfe für die Polizei eingesetzt. Lehren aus dem illegalen Einsatz wurden nicht gezogen. Stattdessen ist die Bundeswehr immer öfter im Inlandseinsatz – die Regierung kommt ihrem Ziel der Militarisierung der Gesellschaft scheinbar auch ohne jede Gesetzesänderung und Rechtsprechung näher. Der Regierung muss Einhalt geboten werden - sonst drohen italienische Verhältnisse.
netnews - 4. Okt, 20:19 Article 3930x read
Rechtschreibung
Ansonsten sehr informativer Text!