Enge Schweizer Bande zum Apartheid-Regime
Illegale Rüstungsexporte, geheime Atomgeschäfte, intensive Geheimdienst-Aktivitäten: Eine Nationalfonds-Studie rügt die Schweiz. Die Schweiz lieferte der südafrikanischen Apartheid-Regierung mehr heikle Dienste als bisher bekannt war.
Der Berner Historiker Peter Hug untersuchte für das Nationale Forschungsprogramm NFP 42+ "Beziehungen Schweiz – Südafrika" die militärischen, rüstungsindustriellen und nuklearen Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika in der Zeit der Apartheid.
Er sei über das Ausmass, in dem die Schweizer Industrie die schweizerische Gesetzgebung und UNO-Sanktionen unterlaufen habe, überrascht, sagt Hug gegenüber "Horizonte", dem Magazin des Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Nach dem sogenannten Stopp der Waffenausfuhr im Jahre 1963 seien die illegalen Lieferungen aus der Schweiz in grossem Stil weitergegangen.
Begrenzung der Strafuntersuchung
Ein Teil sei zwar mit dem Bührle-Prozess von 1970 publik geworden. Die von ihm eingesehenen Akten aus Südafrika zeigten aber heute, dass damals wegen der bundesrätlichen Begrenzung der Strafuntersuchung nur rund ein Drittel der illegalen Lieferungen der Schweizer Rüstungsindustrie zwischen 1963 und 1970 bekannt geworden seien.
Der Waffenindustrielle Dieter Bührle sowie drei seiner Mitarbeiter waren am 27. November 1970 vom Bundesstrafgericht wegen illegaler Lieferungen von Geschützen und Munition an Südafrika verurteilt worden.
Die rüstungsindustriellen Beziehungen der Schweiz zu Südafrika haben sich gemäss Hug nach dem obligatorischen UNO-Waffenembargo von 1977 noch einmal massiv verstärkt. Die Schweiz sei das einzige Land überhaupt gewesen, das dessen Anwendbarkeit grundsätzlich bestritten habe.
Beitrag für geheimes Atomwaffen-Programm
Gross war die Bedeutung der Schweizer Industrie laut dem Historiker zudem für das frühere geheime Atomwaffen-Programm Südafrikas. Die Firma Gebrüder Sulzer AG in Winterthur habe nach eigenen Angaben in dreistelliger Millionenhöhe zur geheimen Uran-Anreicherung beigetragen.
Wesentliche Teile, nämlich Ventile, habe auch die Firma VAT in Buchs (SG) dazugeliefert.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat schon in einer internen Aktenauswertung rekonstruiert, dass Sulzer die "sensitiven" Bestandteile für die Uran-Anreicherung auf Drängen der Bundesbehörden direkt in Südafrika herstellen liess. So habe sich die Schweiz damals der internationalen Kritik "relativ elegant" entziehen können.
Intensive nachrichtendienstliche Kooperation
Bezüglich der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Südafrika kam Hug zum Schluss, dass diese weiter zurückreichte, als bisher bekannt war. Zudem habe sie konkrete polizeiliche, politische und geschäftliche Massnahmen ausgelöst.
Auf Schweizer Initiative hin habe Anfang der 1970er-Jahre ein intensiver Austausch von nachrichtendienstlichen Berichten eingesetzt, und nicht erst 1977, wie in den jüngsten Untersuchungsberichten des Parlamentes und des Verteidigungs-Departementes (VBS) beteuert wurde.
In der bisher offensichtlich verschwiegenen ersten Kooperationsphase stand der Nachrichtendienst unter der Leitung von Brigadier Carl Weidenmann. Dieser engagierte sich später mit dem heutigen Bundesrat Christoph Blocher und Nationalrat Ulrich Schlüer von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) in der "Arbeitsgruppe Südliches Afrika" (ASA) für den Apartheid-Staat.
Hochbrisante Zusammenarbeit
Im Nationalfonds-Magazin "Horizonte" weist Hug auf ganz heikle Aspekte der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit hin. Denunziationen von südafrikanischer Seite hätten direkt zu fremdenpolizeilichen Massnahmen gegen Apartheid-Kritiker in der Schweiz geführt, schreibt Hug. Agenten hätten auch konkrete Rüstungsgeschäfte angebahnt.
Da stellt sich die Frage, ob die parlamentarische Geschäftsprüfungs-Kommission bei ihrer Untersuchung der Südafrika-Kontake des Schweizer Nachrichtendienstes unvollständig informiert oder gar belogen worden ist. Das VBS will sich dazu nicht äussern, bevor es Hugs Studie vollständig gelesen hat.
Publikation erst nach behördlicher Manuskript-Prüfung
Hugs Untersuchung ist abgeschlossen, darf aber erst nach der behördlichen Manuskript-Prüfung publiziert werden. Das Bundesarchiv und betroffene Amtsstellen in fünf Departementen müssen nachprüfen, ob sich der Historiker an ihre Auflagen gehalten hat.
Um Zugang zu Akten zu erhalten, hat Hug unter anderem die Anonymisierung von Personen- und Firmennamen versprechen müssen.
Wann die Studie erscheinen darf, weiss der Historiker nicht. "In einem anderen Fall ging die Manuskript-Prüfung zwei Jahre lang. Ich hoffe, dass es bei mir weniger lange dauern wird", sagt er gegenüber swissinfo.
In dem anderen Fall sei dann alles freigegeben worden, nur kleinste Änderungen hätten vorgenommen werden müssen. "Ich hoffe, dass mir das auch gelingt, aber ich stelle mich auf schwierige Verhandlungen ein", so Hug.
Der Bundesrat hatte im April 2003 vorerst den Zugang zu den einschlägigen Akten im Bundesarchiv für die Forschungsarbeiten gesperrt, weil er eine Benachteiligung von Schweizer Firmen bei den US-Sammelklagen befürchtete.
Später habe dann eine differenzierte Praxis geherrscht, sagt Hug. Einzelne Archivbestände würden aber weiterhin vollkommen gesperrt bleiben, andere konnte er mit Auflagen einsehen. Insbesondere die Bundesanwaltschaft, das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), das VBS und das EDA hätten neue Gesuche seinerseits bewilligt, so Hug zu swissinfo.
Auch Armscor-Archiv geöffnet
Hug sagt, er habe sich nach der bundesrätlichen Archiv-Sperrung 2003 sofort um Gegen-Akten in Südafrika bemüht. Zwar wurde Hug der Zugang zu südafrikanischen Militärarchiven gewährt, aber die Leitung des südafrikanischen Waffenherstellers Armscor verweigerte ihm die Einsicht in ihre Unterlagen.
Mit der Entscheidung der südafrikanischen Regierung, auch Privatarchive zugänglich zu machen, ging ein zwei Jahre langes juristisches Tauziehen zugunsten des Schweizer Historikers zu Ende.
Armscor hatte seit den 60-er Jahren die Anschaffungen von Feuerwaffen für die Apartheid-Regierung koordiniert. Nicht nur für die Schweiz sei die Öffnung der Armscor-Archive von Bedeutung, auch für die Aufarbeitung der jüngsten Geschichte Südafrikas hätten diese Archive einen grossen historischen Wert, erklärte ein Vertreter der Südafrikanischen Historischen Gesellschaft (SAHA).
Intensive Zusammenarbeit mit dem Apartheid-Regime
"Die Schweiz war eine wichtige Stütze der Apartheid-Regierung", sagt Peter Hug. Es sei erstaunlich, in welchem Ausmass es für die meisten Akteure aus Wirtschaft, Gesellschaft und allen Departementen selbstverständlich gewesen sei, eng mit der Apartheid-Regierung Südafrikas zusammenzuarbeiten.
Ebenso überrascht habe ihn, dass es in der Bundesverwaltung kaum jemals Äusserungen von Bedenken über diese Kooperation gab. Solche Bedenken seien erst in der zweiten Hälfte der 80-er Jahre laut geworden, während die UNO schon seit Beginn der 50-er Jahre die südafrikanische Apartheid-Poltik als menschenrechtswidrig bezeichnet habe, so Hug gegenüber swissinfo.
Und der Historiker weiter: "Der Bundesrat hatte über zahlreiche Aktivitäten, nicht nur des Nachrichtendienstes, keine Ahnung."
swissinfo, Jean-Michel Berthoud
Der Berner Historiker Peter Hug untersuchte für das Nationale Forschungsprogramm NFP 42+ "Beziehungen Schweiz – Südafrika" die militärischen, rüstungsindustriellen und nuklearen Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika in der Zeit der Apartheid.
Er sei über das Ausmass, in dem die Schweizer Industrie die schweizerische Gesetzgebung und UNO-Sanktionen unterlaufen habe, überrascht, sagt Hug gegenüber "Horizonte", dem Magazin des Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Nach dem sogenannten Stopp der Waffenausfuhr im Jahre 1963 seien die illegalen Lieferungen aus der Schweiz in grossem Stil weitergegangen.
Begrenzung der Strafuntersuchung
Ein Teil sei zwar mit dem Bührle-Prozess von 1970 publik geworden. Die von ihm eingesehenen Akten aus Südafrika zeigten aber heute, dass damals wegen der bundesrätlichen Begrenzung der Strafuntersuchung nur rund ein Drittel der illegalen Lieferungen der Schweizer Rüstungsindustrie zwischen 1963 und 1970 bekannt geworden seien.
Der Waffenindustrielle Dieter Bührle sowie drei seiner Mitarbeiter waren am 27. November 1970 vom Bundesstrafgericht wegen illegaler Lieferungen von Geschützen und Munition an Südafrika verurteilt worden.
Die rüstungsindustriellen Beziehungen der Schweiz zu Südafrika haben sich gemäss Hug nach dem obligatorischen UNO-Waffenembargo von 1977 noch einmal massiv verstärkt. Die Schweiz sei das einzige Land überhaupt gewesen, das dessen Anwendbarkeit grundsätzlich bestritten habe.
Beitrag für geheimes Atomwaffen-Programm
Gross war die Bedeutung der Schweizer Industrie laut dem Historiker zudem für das frühere geheime Atomwaffen-Programm Südafrikas. Die Firma Gebrüder Sulzer AG in Winterthur habe nach eigenen Angaben in dreistelliger Millionenhöhe zur geheimen Uran-Anreicherung beigetragen.
Wesentliche Teile, nämlich Ventile, habe auch die Firma VAT in Buchs (SG) dazugeliefert.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat schon in einer internen Aktenauswertung rekonstruiert, dass Sulzer die "sensitiven" Bestandteile für die Uran-Anreicherung auf Drängen der Bundesbehörden direkt in Südafrika herstellen liess. So habe sich die Schweiz damals der internationalen Kritik "relativ elegant" entziehen können.
Intensive nachrichtendienstliche Kooperation
Bezüglich der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Südafrika kam Hug zum Schluss, dass diese weiter zurückreichte, als bisher bekannt war. Zudem habe sie konkrete polizeiliche, politische und geschäftliche Massnahmen ausgelöst.
Auf Schweizer Initiative hin habe Anfang der 1970er-Jahre ein intensiver Austausch von nachrichtendienstlichen Berichten eingesetzt, und nicht erst 1977, wie in den jüngsten Untersuchungsberichten des Parlamentes und des Verteidigungs-Departementes (VBS) beteuert wurde.
In der bisher offensichtlich verschwiegenen ersten Kooperationsphase stand der Nachrichtendienst unter der Leitung von Brigadier Carl Weidenmann. Dieser engagierte sich später mit dem heutigen Bundesrat Christoph Blocher und Nationalrat Ulrich Schlüer von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) in der "Arbeitsgruppe Südliches Afrika" (ASA) für den Apartheid-Staat.
Hochbrisante Zusammenarbeit
Im Nationalfonds-Magazin "Horizonte" weist Hug auf ganz heikle Aspekte der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit hin. Denunziationen von südafrikanischer Seite hätten direkt zu fremdenpolizeilichen Massnahmen gegen Apartheid-Kritiker in der Schweiz geführt, schreibt Hug. Agenten hätten auch konkrete Rüstungsgeschäfte angebahnt.
Da stellt sich die Frage, ob die parlamentarische Geschäftsprüfungs-Kommission bei ihrer Untersuchung der Südafrika-Kontake des Schweizer Nachrichtendienstes unvollständig informiert oder gar belogen worden ist. Das VBS will sich dazu nicht äussern, bevor es Hugs Studie vollständig gelesen hat.
Publikation erst nach behördlicher Manuskript-Prüfung
Hugs Untersuchung ist abgeschlossen, darf aber erst nach der behördlichen Manuskript-Prüfung publiziert werden. Das Bundesarchiv und betroffene Amtsstellen in fünf Departementen müssen nachprüfen, ob sich der Historiker an ihre Auflagen gehalten hat.
Um Zugang zu Akten zu erhalten, hat Hug unter anderem die Anonymisierung von Personen- und Firmennamen versprechen müssen.
Wann die Studie erscheinen darf, weiss der Historiker nicht. "In einem anderen Fall ging die Manuskript-Prüfung zwei Jahre lang. Ich hoffe, dass es bei mir weniger lange dauern wird", sagt er gegenüber swissinfo.
In dem anderen Fall sei dann alles freigegeben worden, nur kleinste Änderungen hätten vorgenommen werden müssen. "Ich hoffe, dass mir das auch gelingt, aber ich stelle mich auf schwierige Verhandlungen ein", so Hug.
Der Bundesrat hatte im April 2003 vorerst den Zugang zu den einschlägigen Akten im Bundesarchiv für die Forschungsarbeiten gesperrt, weil er eine Benachteiligung von Schweizer Firmen bei den US-Sammelklagen befürchtete.
Später habe dann eine differenzierte Praxis geherrscht, sagt Hug. Einzelne Archivbestände würden aber weiterhin vollkommen gesperrt bleiben, andere konnte er mit Auflagen einsehen. Insbesondere die Bundesanwaltschaft, das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), das VBS und das EDA hätten neue Gesuche seinerseits bewilligt, so Hug zu swissinfo.
Auch Armscor-Archiv geöffnet
Hug sagt, er habe sich nach der bundesrätlichen Archiv-Sperrung 2003 sofort um Gegen-Akten in Südafrika bemüht. Zwar wurde Hug der Zugang zu südafrikanischen Militärarchiven gewährt, aber die Leitung des südafrikanischen Waffenherstellers Armscor verweigerte ihm die Einsicht in ihre Unterlagen.
Mit der Entscheidung der südafrikanischen Regierung, auch Privatarchive zugänglich zu machen, ging ein zwei Jahre langes juristisches Tauziehen zugunsten des Schweizer Historikers zu Ende.
Armscor hatte seit den 60-er Jahren die Anschaffungen von Feuerwaffen für die Apartheid-Regierung koordiniert. Nicht nur für die Schweiz sei die Öffnung der Armscor-Archive von Bedeutung, auch für die Aufarbeitung der jüngsten Geschichte Südafrikas hätten diese Archive einen grossen historischen Wert, erklärte ein Vertreter der Südafrikanischen Historischen Gesellschaft (SAHA).
Intensive Zusammenarbeit mit dem Apartheid-Regime
"Die Schweiz war eine wichtige Stütze der Apartheid-Regierung", sagt Peter Hug. Es sei erstaunlich, in welchem Ausmass es für die meisten Akteure aus Wirtschaft, Gesellschaft und allen Departementen selbstverständlich gewesen sei, eng mit der Apartheid-Regierung Südafrikas zusammenzuarbeiten.
Ebenso überrascht habe ihn, dass es in der Bundesverwaltung kaum jemals Äusserungen von Bedenken über diese Kooperation gab. Solche Bedenken seien erst in der zweiten Hälfte der 80-er Jahre laut geworden, während die UNO schon seit Beginn der 50-er Jahre die südafrikanische Apartheid-Poltik als menschenrechtswidrig bezeichnet habe, so Hug gegenüber swissinfo.
Und der Historiker weiter: "Der Bundesrat hatte über zahlreiche Aktivitäten, nicht nur des Nachrichtendienstes, keine Ahnung."
swissinfo, Jean-Michel Berthoud
sfux - 24. Mär, 08:55 Article 3994x read