Militärgericht: 6 Monate Haft für Journalist
Sechs Monate Gefängnis bedingt: So lautet das Urteil gegen einen Journalisten des «SonntagsBlick», der einen Bericht über eine Kavernenanlage in Buochs NW veröffentlicht hatte. Das teilte das Oberauditorat am Dienstagabend mit. Damit geht das Militärappellationsgericht weit über das Urteil des Militärgerichts hinaus. In der ersten Verhandlung hatte das Militärgericht 6 am 3. Dezember 2004 den Journalisten wegen Verletzung militärischer Geheimnisse zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 10 Tagen verurteilt. Beide Parteien hatten das erstinstanzliche Urteil angefochten.
Auch in der zweiten Instanz hatte der Ankläger bloss 45 Tage Gefängnis bedingt gefordert, der Angeklagte hatte auf Freispruch plädiert. Der angeklagte Redaktor wird beschuldigt, militärische Geheimnisse veröffentlicht zu haben, weil er in der SoBli-Ausgabe vom 6. Juli 2003 Bilder und Informationen über eine unterirdische klassifizierte Anlage der Luftwaffe bei Buochs publiziert hatte. Die Militärkaverne in Buochs ist in der Schutzzone 2 eingeteilt und unterliegt demnach der militärischen Geheimhaltung. Dabei hat er nach Ansicht des Gerichts militärische Geheimnisse verletzt - im Wissen, aber ohne Ermächtigung. Die Verhandlung fand vom 2. bis zum 7. Juni vor dem Militärappellationsgericht 2 in Schwarzenburg BE unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Comedia kritisiert Militärappellationsgericht scharf
Die Schweizerische Mediengewerkschaft Comedia hält es laut einem Communiqué vom Montag für «höchst bedenklich, dass anscheinend in militärischen Belangen das öffentliche Interesse an transparenter Berichterstattung geringer eingestuft wird als das Interesse des Militärs an Geheimhaltung - obwohl doch gerade hier Öffentlichkeit und demokratische Kontrolle besonders notwendig wären». Die Tendenz zur versuchten Disziplinierung der Medienschaffenden sei aus Sicht von Comedia mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu stoppen.
Im vergangenen August war ein «Weltwoche»-Journalist wegen der Enttarnung des Bunkers der Berner Kantonsregierung freigesprochen, aber mit einer Disziplinarbusse von 400 Franken belegt worden. Auch bei diesem Bunker hatte es sich um eine klassifizierte Anlage gehandelt. Das Gericht urteilte aber, es handle sich um einen leichten Fall, der Journalist habe mit der Enttarnung lediglich seine Sorgfaltspflicht verletzt. Im letzten Mai hatte Armeechef Christophe Keckeis eine Aargauer Kantonsparlamentarierin mit einem Verweis belegt, weil diese in einer Ratssitzung den Standort des Aargauer Regierungsbunkers genannt hatte.
Relikt aus dem Kalten Krieg
Wo die Bunker und militärischen Anlagen stehen, weiss jedes in der Schweiz lebende Kind. Nicht verwunderlich, denn deren Väter gehen jährlich oder zweijährlich in die so genannten Wiederholungskurse. Jene dauern zwei bis drei Wochen. Dabei erhalten viele Feriensoldaten auch Einblick in die Verteidigungs- und Bunkeranlagen der Schweizer Armee. Wer gerne wandert, der stolpert hier und da über Bunkereingänge und verwechselt Gemshörner mit Schiessscharten. Selbst ausländische Ferien Gäste, unter ihnen auch britische Soldaten die im Berner Oberland regelmässig Gebirgskurse abhalten, wissen über die Bunker Bescheid. Kein Wunder – nicht selten sind die Bunkereingänge mit besonders hübschen Geranien und mit besonders breiten Gebirgsstrassen über besonders auffällig stark befestigte Brücken erreichbar. Oder ein Sägewerk… ohne Holz. Bei so geschickten Tarnungen ist es fast schwierig nicht zum Landesverräter zu werden. Selbst für nicht Wanderer ist es relativ einfach über öffentlich zugängliche Medien und mit Hilfe von Satelliten Bilder einige Geheimnisse zu entlocken, zum teil mit Ergebnissen, die wirklich bedenklich sind. Wir alle wissen wo sie sind, wir dürfen aber nicht darüber schreiben.
Verurteilung eines Weltwoche Journalisten
Weil er den Standort eines «geheimen» Bunkers in Utzingen bei Bern bekannt gemacht hatte, ist der «Weltwoche»-Journalist Urs Paul Engeler vom Militärgericht 4 einerseits freigesprochen, trotzdem aber zu einer Busse verurteilt worden. Das eigentümliche Urteil hat den Autor eines kritischen Artikels über den Kanton Bern mit dem Standort des Berner Regierungsbunkers vom Vorwurf der kriminellen Verletzung militärischer Geheimnisse entlastet, ihn aber der Verletzung der Sorgfaltspflicht für schuldig erachtet. Das hat Engeler 400 Franken Busse gekostet. Das Urteil bedeutet aber auch, dass die überholten Vorschriften vorerst weiter gelten. Eine Absicht seines Einspruchs gegen sein erstes Urteil (500 Franken Busse) sei es gewesen, den Anstoss für eine politische Diskussion zu geben.
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Comedia kritisiert Militärappellationsgericht scharf
Die Schweizerische Mediengewerkschaft Comedia hält es laut einem Communiqué vom Montag für «höchst bedenklich, dass anscheinend in militärischen Belangen das öffentliche Interesse an transparenter Berichterstattung geringer eingestuft wird als das Interesse des Militärs an Geheimhaltung - obwohl doch gerade hier Öffentlichkeit und demokratische Kontrolle besonders notwendig wären». Die Tendenz zur versuchten Disziplinierung der Medienschaffenden sei aus Sicht von Comedia mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu stoppen.
Im vergangenen August war ein «Weltwoche»-Journalist wegen der Enttarnung des Bunkers der Berner Kantonsregierung freigesprochen, aber mit einer Disziplinarbusse von 400 Franken belegt worden. Auch bei diesem Bunker hatte es sich um eine klassifizierte Anlage gehandelt. Das Gericht urteilte aber, es handle sich um einen leichten Fall, der Journalist habe mit der Enttarnung lediglich seine Sorgfaltspflicht verletzt. Im letzten Mai hatte Armeechef Christophe Keckeis eine Aargauer Kantonsparlamentarierin mit einem Verweis belegt, weil diese in einer Ratssitzung den Standort des Aargauer Regierungsbunkers genannt hatte.
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Wo die Bunker und militärischen Anlagen stehen, weiss jedes in der Schweiz lebende Kind. Nicht verwunderlich, denn deren Väter gehen jährlich oder zweijährlich in die so genannten Wiederholungskurse. Jene dauern zwei bis drei Wochen. Dabei erhalten viele Feriensoldaten auch Einblick in die Verteidigungs- und Bunkeranlagen der Schweizer Armee. Wer gerne wandert, der stolpert hier und da über Bunkereingänge und verwechselt Gemshörner mit Schiessscharten. Selbst ausländische Ferien Gäste, unter ihnen auch britische Soldaten die im Berner Oberland regelmässig Gebirgskurse abhalten, wissen über die Bunker Bescheid. Kein Wunder – nicht selten sind die Bunkereingänge mit besonders hübschen Geranien und mit besonders breiten Gebirgsstrassen über besonders auffällig stark befestigte Brücken erreichbar. Oder ein Sägewerk… ohne Holz. Bei so geschickten Tarnungen ist es fast schwierig nicht zum Landesverräter zu werden. Selbst für nicht Wanderer ist es relativ einfach über öffentlich zugängliche Medien und mit Hilfe von Satelliten Bilder einige Geheimnisse zu entlocken, zum teil mit Ergebnissen, die wirklich bedenklich sind. Wir alle wissen wo sie sind, wir dürfen aber nicht darüber schreiben.
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Weil er den Standort eines «geheimen» Bunkers in Utzingen bei Bern bekannt gemacht hatte, ist der «Weltwoche»-Journalist Urs Paul Engeler vom Militärgericht 4 einerseits freigesprochen, trotzdem aber zu einer Busse verurteilt worden. Das eigentümliche Urteil hat den Autor eines kritischen Artikels über den Kanton Bern mit dem Standort des Berner Regierungsbunkers vom Vorwurf der kriminellen Verletzung militärischer Geheimnisse entlastet, ihn aber der Verletzung der Sorgfaltspflicht für schuldig erachtet. Das hat Engeler 400 Franken Busse gekostet. Das Urteil bedeutet aber auch, dass die überholten Vorschriften vorerst weiter gelten. Eine Absicht seines Einspruchs gegen sein erstes Urteil (500 Franken Busse) sei es gewesen, den Anstoss für eine politische Diskussion zu geben.
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sfux - 9. Jun, 09:52 Article 3004x read