Schweizer Panzerhaubitzen in Marokko
40 Schweizer 15,5-cm-Panzerhaubitzen vom Typ M109, die im Jahre 2004 an die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) verkauft worden sind, stehen jetzt in Marokko.

Es zeigt sich erneut wie wenig End-Use-Erklärungen Wert sind.
Wie Bundesrat Joseph Deiss am Mittwoch vor Medienvertretern in Bern erklärte, ist die Schweiz im Besitz eines Dokuments der Emirate, in dem diese festhalten, dass das Kriegsgerät nur für eigene Zwecke gebraucht und nicht an einen Drittstaat geliefert werde. Nun gaben die Emirate bekannt, sie hätten von den USA, wo die Panzerhaubitzen produziert worden waren, die Erlaubnis für den Export nach Marokko erhalten.
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des weiterhin hängigen Exports von 180 M-113- Schützenpanzern über die VAE in den Irak hat der Bundesrat beschlossen, eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit der künftigen Überprüfung der Einhaltung von Endverbraucher-Zertifikaten und in einem grösseren Zusammenhang mit grundsätzlichen Fragen des Verfahrens der Kriegsmaterialausfuhr befassen soll. Im Weiteren soll dieses Team ein Aussprachepapier verfassen, in welchem Vorschläge für eine Regelung der jeweiligen Zuständigkeiten des Verteidigungsdepartements (VBS), des Volkswirtschaftsdepartements (EVD), des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) formuliert werden sollen. Zudem müsse generell geklärt werden, wie die Schweiz mit ausgemustertem, aber noch einsatzfähigem Armeematerial künftig umgehen wolle.
Bereits dieses Frühjahr machten Presseberichte auf eine mögliche Verschiebung der Panzerhaubitzen nach Marokko aufmerksam. Bekanntermassen pflegen die VAE sowohl im militärischen als auch im polizeilichen Bereich intensive Beziehungen mit dem nordafrikanischen Partner und führen auch gemeinsame Übungen durch. Wie Othmar Wyss vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gegenüber der NZZ sagte, stellt sich nun die Frage, ob sich die Panzerhaubitzen noch im Eigentum der VAE befinden und für gemeinsame Trainings verwendet werden oder ob sie den Marokkanern geschenkt wurden. Im ersten Fall dürfte es schwierig sein, zu argumentieren, dass gegen die Zusicherungen im End-Use-Zertifikat verstossen wurde, da sich die VAE «nur» verpflichtet haben, das Material nicht ohne die Zustimmung der Schweiz an eine Drittpartei zu transferieren. Für den Solothurner SP-Nationalrat Boris Banga, Mitglied der Sicherheitskommission des Nationalrates, zeigt sich erneut, wie wenig End-Use-Erklärungen in gewissen Ländern wert sind. Seiner Ansicht nach müssen künftig die jeweilige Situation der Menschenrechte und der Demokratisierungsgrad bei Rüstungsexporten bedeutend höher gewichtet werden.
Über heikle Rüstungsexporte will der Bundesrat künftig nicht mehr bereits in einer Vorphase der Geschäftsabwicklung entscheiden, auch wenn frühzeitige Weichenstellungen eigentlich im Interesse der beteiligten Industrie wären. Relativ spät hat sich die Landesregierung zu einem solchen Prozedere durchgerungen. Holzwege hätten vermieden werden können, wenn man auch die Ausfuhr von Schützenpanzern in den Irak sorgfältiger beurteilt hätte. Allein schon aufgrund der Lektüre offener Quellen - sogenannter Open-Source- Intelligence - und eines klärenden Telefongesprächs mit amerikanischen Kommandostellen im Irak hätte man erkennen können, dass keine Versprechen über den definitiven Einsatz von Kriegsgerät abgegeben werden können. Das hat die Verschiebung von Panzerhaubitzen nach Marokko nun deutlich gezeigt. So gesehen fragt man sich, ob sich die Landesregierung vor Beschlüssen über sensitive Geschäfte nicht vermehrt auf Erkenntnisse und Analysen des Strategischen Nachrichtendienstes stützen sollte.
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Es zeigt sich erneut wie wenig End-Use-Erklärungen Wert sind.
Wie Bundesrat Joseph Deiss am Mittwoch vor Medienvertretern in Bern erklärte, ist die Schweiz im Besitz eines Dokuments der Emirate, in dem diese festhalten, dass das Kriegsgerät nur für eigene Zwecke gebraucht und nicht an einen Drittstaat geliefert werde. Nun gaben die Emirate bekannt, sie hätten von den USA, wo die Panzerhaubitzen produziert worden waren, die Erlaubnis für den Export nach Marokko erhalten.
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des weiterhin hängigen Exports von 180 M-113- Schützenpanzern über die VAE in den Irak hat der Bundesrat beschlossen, eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit der künftigen Überprüfung der Einhaltung von Endverbraucher-Zertifikaten und in einem grösseren Zusammenhang mit grundsätzlichen Fragen des Verfahrens der Kriegsmaterialausfuhr befassen soll. Im Weiteren soll dieses Team ein Aussprachepapier verfassen, in welchem Vorschläge für eine Regelung der jeweiligen Zuständigkeiten des Verteidigungsdepartements (VBS), des Volkswirtschaftsdepartements (EVD), des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) formuliert werden sollen. Zudem müsse generell geklärt werden, wie die Schweiz mit ausgemustertem, aber noch einsatzfähigem Armeematerial künftig umgehen wolle.
Bereits dieses Frühjahr machten Presseberichte auf eine mögliche Verschiebung der Panzerhaubitzen nach Marokko aufmerksam. Bekanntermassen pflegen die VAE sowohl im militärischen als auch im polizeilichen Bereich intensive Beziehungen mit dem nordafrikanischen Partner und führen auch gemeinsame Übungen durch. Wie Othmar Wyss vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gegenüber der NZZ sagte, stellt sich nun die Frage, ob sich die Panzerhaubitzen noch im Eigentum der VAE befinden und für gemeinsame Trainings verwendet werden oder ob sie den Marokkanern geschenkt wurden. Im ersten Fall dürfte es schwierig sein, zu argumentieren, dass gegen die Zusicherungen im End-Use-Zertifikat verstossen wurde, da sich die VAE «nur» verpflichtet haben, das Material nicht ohne die Zustimmung der Schweiz an eine Drittpartei zu transferieren. Für den Solothurner SP-Nationalrat Boris Banga, Mitglied der Sicherheitskommission des Nationalrates, zeigt sich erneut, wie wenig End-Use-Erklärungen in gewissen Ländern wert sind. Seiner Ansicht nach müssen künftig die jeweilige Situation der Menschenrechte und der Demokratisierungsgrad bei Rüstungsexporten bedeutend höher gewichtet werden.
Über heikle Rüstungsexporte will der Bundesrat künftig nicht mehr bereits in einer Vorphase der Geschäftsabwicklung entscheiden, auch wenn frühzeitige Weichenstellungen eigentlich im Interesse der beteiligten Industrie wären. Relativ spät hat sich die Landesregierung zu einem solchen Prozedere durchgerungen. Holzwege hätten vermieden werden können, wenn man auch die Ausfuhr von Schützenpanzern in den Irak sorgfältiger beurteilt hätte. Allein schon aufgrund der Lektüre offener Quellen - sogenannter Open-Source- Intelligence - und eines klärenden Telefongesprächs mit amerikanischen Kommandostellen im Irak hätte man erkennen können, dass keine Versprechen über den definitiven Einsatz von Kriegsgerät abgegeben werden können. Das hat die Verschiebung von Panzerhaubitzen nach Marokko nun deutlich gezeigt. So gesehen fragt man sich, ob sich die Landesregierung vor Beschlüssen über sensitive Geschäfte nicht vermehrt auf Erkenntnisse und Analysen des Strategischen Nachrichtendienstes stützen sollte.

sfux - 1. Sep, 08:29 Article 2012x read