Keine Hinweise auf US-Foltertransporte via Genf-Cointrin?
Stephan Fuchs - Obwohl die mittlerweile weltweit bekannten Folter Jets auch wiederholt in Genf gesichtet wurden, fand der Schweizer Bundesrat keine Hinweise auf illegale Operationen in der Schweiz. Er hat gestern Mittwoch zwar bestätigt, dass die fraglichen Flugzeuge drei Mal in Genf gelandet sind. Nichts deute aber darauf hin, dass darin Menschen zur Folterung in Drittstaaten geflogen worden seien.
Mal einfach wieder Alpenluft geniessen...
Der kleinen Antwort des Bundesrates vorausgegangen ist eine Anfrage des Nationalrates Boris Banga, Mitglied der Sicherheitspolitischen Kommission. Sein Eingereichter Text:
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist nach heutigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass die USA, d.h. CIA evtl. FBI und andere Dienste zivile Luftfahrzeuge für "renditions" (zur Folterung nach Syrien, Ägypten, Jordanien, Marokko) und für Entführungen von Terrorismusverdächtigen (zumindest drei Fälle in Schweden und Italien bzw. Deutschland) verwendet haben und verwenden. Nach der Genfer Konvention und nach dem Uno Pakt II über die bürgerlichen und politischen Rechte gilt nicht nur das non-refoulement-Prinzip, sondern auch das absolute Folterverbot.
Dabei ist auch unser Land betroffen. Sowohl die dazu verwendete Boeing 737 (Business Jet) als auch eine Gulfstream überflogen nicht nur häufig den Schweizerischen Luftraum sondern landeten auch mehrmals in Genf.
Die B 737 ist registriert unter einer privaten Firma und hat ihre Immatrikulation bereits mehrfach gewechselt. Auch die Gulfstream wechselt laufend ihre Immatrikulation und gilt aktuell als Firmenflugzeug der Firma SIKORSKY.
...An der Rue du Rhone zum Bijoutier gehen,...
Beide Flugzeuge sind nicht "Standard" und weisen keinerlei Beschriftungen auf. Hingegen besitzen sie spezielle Einstiegsleitern (Unabhängigkeit von der Bodenorganisation) und besondere Antennen für SATCOM.
- Hat der Bundesrat Kenntnis von diesen Überflügen und Landungen in der Schweiz und wie hat er reagiert?
- Ist der Bundesrat bereit, bei verdächtigen Flugzeugen (sie gelten nach der Landung auf dem Abstellplatz als exterritorial) die einzig möglichen Kontrollen (Zoll und Bordbuch) lückenlos durchführen zu lassen?
- Ist der Bundesrat bereit, die USA in unmissverständlicher Form zur Einhaltung insbesondere der Genfer Konvention anzuhalten?
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, dass die fraglichen Flugzeuge drei Mal in Genf gelandet sind, und zwar im Dezember 2003, im Januar 2004 und im April 2004. Zum Zeitpunkt der Landungen hätten aber keine Verdachtsmomente bestanden, die eine eingehendere Überprüfung der Maschinen erfordert hätten.
Auch die nachträglichen Abklärungen hätten nun keinerlei Hinweise auf rechtswidrige Zwecke ergeben. Die Flüge hätten gemäss den Erkenntnissen des Bundesrates nicht dem unfreiwilligen Transport von Personen durch die Schweiz gedient. Verschiedene Medien hatten berichtet, die USA würden in diesen Flugzeugen Terrorverdächtige in Drittländer transportieren, um sie dort foltern zu lassen.
Der Bundesrat schreibt weiter, er habe die USA mehrmals an das völkerrechtliche Folterverbot erinnert.
...und alte Kollegen treffen
Aussenministerin Micheline Calmy-Rey habe den Behörden bei ihrem USA-Besuch im vergangenen Juni ein Memorandum überreicht, in welchen darauf hingewiesen wird, dass die Überführung von Personen in Länder, in denen diese gefoltert werden könnten, gegen das Folterverbot verstösst.
Gut gemacht, der Bundesrat. Vielleicht sind die Folterknechte nur schnell auf ein Bierchen an die Genfer Promenade, oder für den Weihnachtseinkauf durch die Rue du Rhone geschlendert. Das lohnt sich nämlich. Nicht nur gibt es da besonders schöne Bijouterien, sondern auch viele Kollegen.
Weiterführende Artikel
Mal einfach wieder Alpenluft geniessen...
Der kleinen Antwort des Bundesrates vorausgegangen ist eine Anfrage des Nationalrates Boris Banga, Mitglied der Sicherheitspolitischen Kommission. Sein Eingereichter Text:
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist nach heutigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass die USA, d.h. CIA evtl. FBI und andere Dienste zivile Luftfahrzeuge für "renditions" (zur Folterung nach Syrien, Ägypten, Jordanien, Marokko) und für Entführungen von Terrorismusverdächtigen (zumindest drei Fälle in Schweden und Italien bzw. Deutschland) verwendet haben und verwenden. Nach der Genfer Konvention und nach dem Uno Pakt II über die bürgerlichen und politischen Rechte gilt nicht nur das non-refoulement-Prinzip, sondern auch das absolute Folterverbot.
Dabei ist auch unser Land betroffen. Sowohl die dazu verwendete Boeing 737 (Business Jet) als auch eine Gulfstream überflogen nicht nur häufig den Schweizerischen Luftraum sondern landeten auch mehrmals in Genf.
Die B 737 ist registriert unter einer privaten Firma und hat ihre Immatrikulation bereits mehrfach gewechselt. Auch die Gulfstream wechselt laufend ihre Immatrikulation und gilt aktuell als Firmenflugzeug der Firma SIKORSKY.
...An der Rue du Rhone zum Bijoutier gehen,...
Beide Flugzeuge sind nicht "Standard" und weisen keinerlei Beschriftungen auf. Hingegen besitzen sie spezielle Einstiegsleitern (Unabhängigkeit von der Bodenorganisation) und besondere Antennen für SATCOM.
- Hat der Bundesrat Kenntnis von diesen Überflügen und Landungen in der Schweiz und wie hat er reagiert?
- Ist der Bundesrat bereit, bei verdächtigen Flugzeugen (sie gelten nach der Landung auf dem Abstellplatz als exterritorial) die einzig möglichen Kontrollen (Zoll und Bordbuch) lückenlos durchführen zu lassen?
- Ist der Bundesrat bereit, die USA in unmissverständlicher Form zur Einhaltung insbesondere der Genfer Konvention anzuhalten?
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, dass die fraglichen Flugzeuge drei Mal in Genf gelandet sind, und zwar im Dezember 2003, im Januar 2004 und im April 2004. Zum Zeitpunkt der Landungen hätten aber keine Verdachtsmomente bestanden, die eine eingehendere Überprüfung der Maschinen erfordert hätten.
Auch die nachträglichen Abklärungen hätten nun keinerlei Hinweise auf rechtswidrige Zwecke ergeben. Die Flüge hätten gemäss den Erkenntnissen des Bundesrates nicht dem unfreiwilligen Transport von Personen durch die Schweiz gedient. Verschiedene Medien hatten berichtet, die USA würden in diesen Flugzeugen Terrorverdächtige in Drittländer transportieren, um sie dort foltern zu lassen.
Der Bundesrat schreibt weiter, er habe die USA mehrmals an das völkerrechtliche Folterverbot erinnert.
...und alte Kollegen treffen
Aussenministerin Micheline Calmy-Rey habe den Behörden bei ihrem USA-Besuch im vergangenen Juni ein Memorandum überreicht, in welchen darauf hingewiesen wird, dass die Überführung von Personen in Länder, in denen diese gefoltert werden könnten, gegen das Folterverbot verstösst.
Gut gemacht, der Bundesrat. Vielleicht sind die Folterknechte nur schnell auf ein Bierchen an die Genfer Promenade, oder für den Weihnachtseinkauf durch die Rue du Rhone geschlendert. Das lohnt sich nämlich. Nicht nur gibt es da besonders schöne Bijouterien, sondern auch viele Kollegen.
Weiterführende Artikel
sfux - 8. Sep, 09:24 Article 2802x read
Radarmessungen?
Radarmessungen sorgen für Lärmbelästigungen in Norddeutschland
Rostock/Hannover (dpa/lni) - Wegen Radarmessungen auf dem Flugplatz Rostock-Laage sind in weiten Teilen Norddeutschlands von Montag (12. September) an Lärmbelästigungen zu erwarten. Nach Angaben der Deutsche Flugsicherung GmbH in Berlin vom Mittwoch ist das zweistrahlige Flugzeug vom Typ Learjet LR 35 auch über Niedersachsens Luftraum unterwegs. Die Einsätze seien bis zum 16. September tagsüber zwischen 8.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 14.00 und 16.00 Uhr geplant. Die Maschine fliege teilweise nur 1000 Meter hoch.