Ärzte vor Gericht
Dr. Alexander von Paleske 11.4. 2011 - Strafprozesse gegen Ärzte haben in den in letzten Monaten für Schlagzeilen gesorgt:
Der Prozess gegen Arnold Pier, den ehemaligen Chefarzt und Eigentümer der der Antoniusklinik in Wegberg bei Mönchengladbach
Der Prozess gegen Krebsärztin Mechthild Bach
Der Prozess gegen den Transplantationspionier und ehemaligen Ordinarius am Klinikum Essen, Professor C. Broelsch
Der Prozess gegen den Arzt und Kardiologen Dieter Krombach , in Paris
Auch wenn die Vorwürfe gegen die Ärzte nicht unterschiedlicher sein könnten, so hinterlassen sie den Eindruck, die Justiz wisse manchmal nicht, wie sie mit Angeklagten aus diesem Berufsstand umgehen soll, das richtige Augenmaß und der richtige Durchblick wird vermisst , es werden Urteile „im Namen des Volkes“ gesprochen, die Empörung und Unverständnis im Volk auslösen bzw. im Fall Krombach zunächst erst gar nicht sachgerecht ermittelt wird.
Ein Kurpfuscher als Chefarzt
Beginnen wir mit dem Prozess gegen den 54-jährigen ehemaligen Chefarzt der Antoniusklinik in Wegberg bei Mönchengladbach, Arnold Pier.
Was sich dort nach der Anklage abgespielt haben soll, das spottet offenbar jeder Beschreibung:
- Unnötige, also nicht indizierte Operationen
- Enfernung gesunder Organe
- ungerechtfertigte Chemotherapie,
- Behandlungen, die den Tod von Patienten zur Folge hatten, entweder nicht indiziert oder fehlerhaft durchgeführt
- Wundbehandlung mit Zitronensaft u.s.w.
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft umfasste 69 Anklagepunkte, darunter sieben Todesfälle, die Pier zur Last gelegt wurden.
Er habe seine Patienten "körperlich misshandelt", so die Staatsanwaltschaft. Pier muss danach als besonders übler Kurpfuscher bezeichnet werden.
Monatelang schleppte sich der Prozess hin. Zeugen, insbesondere die in den Zeugenstand gerufenen Ärzte der Antoniusklinik, hatten auffällige Erinnerungslücken.
Einen Befangenheitsantrag nach dem anderen, und einen neuen Beweisantrag nach dem anderen, die das angeblich den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechende Vorgehen des Angeklagten belegen sollten, musste das Gericht abarbeiten, bis schließlich Gericht und Staatsanwaltschaft, offenbar entnervt, nach einem Ausweg suchten, den Prozess rasch zu beenden.
Ein "Kuhhandel" als Ausweg
Der Ausweg bestand in einem "Kuhhandel": Gegen Eingestehen einiger der Anklagevorwürfe, und keiner Verurteilung wegen Totschlags, sondern nur Körperverletzung mit Todesfolge, ließ das Gericht den Angeklagten recht glimpflich davonkommen. 4 Jahre Freiheitsstrafe, eines schon abgezogen wegen langer Verfahrensdauer.
Der Arzt und Kurpfuscher Pier kann damit rechnen, in absehbarer Zeit nicht nur wieder in Freiheit zu sein, sondern wieder als Arzt praktizieren zu können, denn ein lebenslängliches Berufsverbot wurde vom Gericht nicht verhängt
Nur allzu verständlich, dass viele von Piers Patienten und Angehörige von Patienten, die sich von dem Prozess eine rückhaltlose Aufklärung aller angeblich in der Klink begangenen kriminellen Pfuschereien erhofft hatten, nicht nur empört waren über die unvollständige Aufklärung, sondern auch über das ihrer Ansicht nach viel zu milde Strafmaß. Und natürlich darüber, dass kein lebenslanges Berufsverbot gegen Pier verhängt wurde.
Der Fall des Starchirurgen Broelsch
Ein Jahr weniger, also 3 Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung, erhielt der Starchirurg und ehemalige Essener Ordinarius und Pionier der Lebendtransplantation Professor Christoph Broelsch.
Prof. Broelsch vor Gericht. Foto: Dr. v. Paleske
Der müsste bei einem derartigen Strafmaß auch erhebliche Kurpfuschereien begangen haben, könnte man meinen. Das genaue Gegenteil ist jedoch der Fall. Broelsch gehörte zu den besten Chirurgen Deutschland, der auch da noch weitermachte, wo andere längst aufgegeben hatten.
Dann müsste er zumindest außerhalb seiner ärztlichen Tätigkeit erhebliche Straftaten begangen haben. Aber auch das ist nicht der Fall.
Der Fall Broelsch hat stattdessen einiges mit der Unterfinanzierung der medizinischen Forschung in Deutschland und dem Privatliquidationsrecht der Chefärzte in Krankenhäusern zu tun.
Patienten standen bei Broelsch Schlange, die unbedingt von ihm operiert werden wollten, aber nicht privat versichert waren, und auch nicht das Geld für eine Privatbehandlung hatten.
Broelsch bot ihnen an, gegen eine Zahlung in einen Forschungsfond – zu rund einem Drittel bis zur Hälfte des Betrages, der bei einer Privatarztrechnung angefallen wäre - sie wie Privatpatienten selbst zu behandeln.
Halt rief das Essener Gericht, das ist Nötigung und Bestechlichkeit..
Ausserdem wurde Broelsch vorgeworfen, bei einigen Operationen von Privatpatienten nicht selbst operiert zu haben, stattdessen einer seiner Oberärzte, der nicht ausdrücklich in dem Behandlungsvertrag als sein Stellvertreter ausgewiesen war, aber Broelsch rechnete ab, wie das in anderen Krankenhäusern auch üblich ist.
Betrug rief die Staatsanwaltschaft und das Landgericht Essen folgte dem. Summa summarum 3 Jahre Freiheitsstrafe - ohne Bewährung versteht sich.
Wir haben in mehreren Artikeln uns ausführlich mit dem Fall beschäftigt.
Der Bundesgerichtshof brütet zur Zeit über der gegen das Urteil des Landgerichts Essen eingelegten Revision.
Der Fall Krebsärztin Mechthild Bach
Sie hatte angeblich aktive Sterbehilfe bei terminal kranken Krebspatienten geleistet, in einigen Fällen mit dem Einverständnis der Patienten, in anderen Fällen offenbar ohne das Einverständnis der Patienten, bzw. ohne dass die Angehörigen den mutmaßlichen Willen der Patienten erläutert hätten.
Das Gericht gab den rechtlichen Hinweis, dass diese Vorgehensweise auch als Mord gewertet werden könnte, und nicht, wie angeklagt, Totschlag. Daraufhin nahm sich die Ärztin das Leben.
Wir haben uns in einem Artikel mit ausführlich mit dem Fall und der Problematik der aktiven Sterbehilfe beschäftigt.
Der Fall Dieter Krombach
Schließlich der Strafprozess gegen den deutschen Arzt und Kardiologen Dieter Krombach, der in Paris vor Gericht steht, angeklagt, den Tod seiner Stieftochter Kalinka vor fast 30 Jahren herbeigeführt zu haben.
Kalinka Bamberski ..... natürlicher Tod oder ermordet?
Der leibliche Vater, Andre Bamberski, der fast 30 Jahre lang versuchte, Krombach entweder in Deutschland, oder in Frankreich, vor Gericht zu bringen, und schließlich zum Mittel der gewaltsamen Entführung griff, wirft Krombach vor, seine 14-jährige Tochter Kalinka im Sommer 1982 sexuell missbraucht und durch eine Spritze getötet zu haben.
Das Mädchen und ihr Bruder lebten mit ihrer Mutter, die Krombach geheiratet hatte, am Bodensee, nachdem diese sich von Andre Bamberski getrennt und mit dem deutschen Arzt zusammengetan hatte.
Krombach hatte zugegeben, seiner Stieftochter eine Spritze gesetzt zu haben, allerdings habe es sich um ein Mittel gegen Eisenmangelanämie gehandelt, behauptet der Mediziner.
Krombach wird 1997 in einem Missbrauchsfall zu einer Bewährungsstrafe verurteilt..Auch hier war einer Minderjährigen eine Injektion verabreicht worden, ein Anästhesiemittel, und sie dann im Zustand der Hilflosigkeit von Krombach sexuell missbraucht.
Krombach wurde nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen sexuellen Missbrauchs zu der lächerlichen Strafe von 2 Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.
Auch ein Berufsverbot gab es nicht.
Im Falle seiner Stieftochter Kalinka jedoch, stellte die deutsche Justiz das Ermittlungsverfahren gegen Krombach ein, weil angeblich keinerlei Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten sichtbar gewesen seien, es kam also nicht einmal zu einer Anklageerhebung.
Die Sektion der Leiche Kalinkas war gekennzeichnet von einer einzigartigen Schlamperei der obduzierenden Pathologen, die es nicht einmal für nötig hielten, eine mögliche Vergewaltigung auch nur in Erwägung zu ziehen, und insoweit Spuren zu sichern, und dies, obgleich ein Riss der Schamlippe der Toten deutlich sichtbar war.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass seitens der Pathologen entweder nach der Devise vorgegangen wurde „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ bzw. die Justiz nach dem Motto vorging, „derartige Vorwürfe sind gegenüber einem Arzt grundsätzlich absurd, was nicht sein darf auch nicht sein kann“.
Für Kalinkas leiblichen Vater begann nun eine 30 Jahre dauernde Odyssee, den Stiefvater seiner Tochter vor Gericht zu bringen, bis er schließlich zum strafbaren Mittel der Entführung griff.
.
Was sich in all diesen Fällen zeigt, ist eine Justiz, die keine klare und konsequente Linie gegenüber einem Berufsstand findet, stattdessen in beide Richtungen ausschlägt, was erhebliche Zweifel weckt, ob dies wirklich „ im Namen des Volkes“ geschieht.
Der Verfasser ist leitender Arzt und ehemaliger Rechtsanwalt
Strafgesetzbuch und Sterbehilfe - Eine Nachbemerkung zum Fall der Krebsärztin Dr. Mechthild Bach
Broelsch Prozess: Urteil verkündet, Fragen bleiben
Professor Christoph Broelsch – Die lange Reise eines Starchirurgen auf die Anklagebank
Im Interview: Professor Christoph Broelsch
Zum Problem des "Kuhhandels", der sogenannten Prozessabsprechen, siehe auch Interview mit dem ehemaligen Generalstaatsanwalt von Berlin, Dr. Karge::
Justiz in der Krise oder Krisenjustiz?
Der Prozess gegen Arnold Pier, den ehemaligen Chefarzt und Eigentümer der der Antoniusklinik in Wegberg bei Mönchengladbach
Der Prozess gegen Krebsärztin Mechthild Bach
Der Prozess gegen den Transplantationspionier und ehemaligen Ordinarius am Klinikum Essen, Professor C. Broelsch
Der Prozess gegen den Arzt und Kardiologen Dieter Krombach , in Paris
Auch wenn die Vorwürfe gegen die Ärzte nicht unterschiedlicher sein könnten, so hinterlassen sie den Eindruck, die Justiz wisse manchmal nicht, wie sie mit Angeklagten aus diesem Berufsstand umgehen soll, das richtige Augenmaß und der richtige Durchblick wird vermisst , es werden Urteile „im Namen des Volkes“ gesprochen, die Empörung und Unverständnis im Volk auslösen bzw. im Fall Krombach zunächst erst gar nicht sachgerecht ermittelt wird.
Ein Kurpfuscher als Chefarzt
Beginnen wir mit dem Prozess gegen den 54-jährigen ehemaligen Chefarzt der Antoniusklinik in Wegberg bei Mönchengladbach, Arnold Pier.
Was sich dort nach der Anklage abgespielt haben soll, das spottet offenbar jeder Beschreibung:
- Unnötige, also nicht indizierte Operationen
- Enfernung gesunder Organe
- ungerechtfertigte Chemotherapie,
- Behandlungen, die den Tod von Patienten zur Folge hatten, entweder nicht indiziert oder fehlerhaft durchgeführt
- Wundbehandlung mit Zitronensaft u.s.w.
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft umfasste 69 Anklagepunkte, darunter sieben Todesfälle, die Pier zur Last gelegt wurden.
Er habe seine Patienten "körperlich misshandelt", so die Staatsanwaltschaft. Pier muss danach als besonders übler Kurpfuscher bezeichnet werden.
Monatelang schleppte sich der Prozess hin. Zeugen, insbesondere die in den Zeugenstand gerufenen Ärzte der Antoniusklinik, hatten auffällige Erinnerungslücken.
Einen Befangenheitsantrag nach dem anderen, und einen neuen Beweisantrag nach dem anderen, die das angeblich den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechende Vorgehen des Angeklagten belegen sollten, musste das Gericht abarbeiten, bis schließlich Gericht und Staatsanwaltschaft, offenbar entnervt, nach einem Ausweg suchten, den Prozess rasch zu beenden.
Ein "Kuhhandel" als Ausweg
Der Ausweg bestand in einem "Kuhhandel": Gegen Eingestehen einiger der Anklagevorwürfe, und keiner Verurteilung wegen Totschlags, sondern nur Körperverletzung mit Todesfolge, ließ das Gericht den Angeklagten recht glimpflich davonkommen. 4 Jahre Freiheitsstrafe, eines schon abgezogen wegen langer Verfahrensdauer.
Der Arzt und Kurpfuscher Pier kann damit rechnen, in absehbarer Zeit nicht nur wieder in Freiheit zu sein, sondern wieder als Arzt praktizieren zu können, denn ein lebenslängliches Berufsverbot wurde vom Gericht nicht verhängt
Nur allzu verständlich, dass viele von Piers Patienten und Angehörige von Patienten, die sich von dem Prozess eine rückhaltlose Aufklärung aller angeblich in der Klink begangenen kriminellen Pfuschereien erhofft hatten, nicht nur empört waren über die unvollständige Aufklärung, sondern auch über das ihrer Ansicht nach viel zu milde Strafmaß. Und natürlich darüber, dass kein lebenslanges Berufsverbot gegen Pier verhängt wurde.
Der Fall des Starchirurgen Broelsch
Ein Jahr weniger, also 3 Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung, erhielt der Starchirurg und ehemalige Essener Ordinarius und Pionier der Lebendtransplantation Professor Christoph Broelsch.
Prof. Broelsch vor Gericht. Foto: Dr. v. Paleske
Der müsste bei einem derartigen Strafmaß auch erhebliche Kurpfuschereien begangen haben, könnte man meinen. Das genaue Gegenteil ist jedoch der Fall. Broelsch gehörte zu den besten Chirurgen Deutschland, der auch da noch weitermachte, wo andere längst aufgegeben hatten.
Dann müsste er zumindest außerhalb seiner ärztlichen Tätigkeit erhebliche Straftaten begangen haben. Aber auch das ist nicht der Fall.
Der Fall Broelsch hat stattdessen einiges mit der Unterfinanzierung der medizinischen Forschung in Deutschland und dem Privatliquidationsrecht der Chefärzte in Krankenhäusern zu tun.
Patienten standen bei Broelsch Schlange, die unbedingt von ihm operiert werden wollten, aber nicht privat versichert waren, und auch nicht das Geld für eine Privatbehandlung hatten.
Broelsch bot ihnen an, gegen eine Zahlung in einen Forschungsfond – zu rund einem Drittel bis zur Hälfte des Betrages, der bei einer Privatarztrechnung angefallen wäre - sie wie Privatpatienten selbst zu behandeln.
Halt rief das Essener Gericht, das ist Nötigung und Bestechlichkeit..
Ausserdem wurde Broelsch vorgeworfen, bei einigen Operationen von Privatpatienten nicht selbst operiert zu haben, stattdessen einer seiner Oberärzte, der nicht ausdrücklich in dem Behandlungsvertrag als sein Stellvertreter ausgewiesen war, aber Broelsch rechnete ab, wie das in anderen Krankenhäusern auch üblich ist.
Betrug rief die Staatsanwaltschaft und das Landgericht Essen folgte dem. Summa summarum 3 Jahre Freiheitsstrafe - ohne Bewährung versteht sich.
Wir haben in mehreren Artikeln uns ausführlich mit dem Fall beschäftigt.
Der Bundesgerichtshof brütet zur Zeit über der gegen das Urteil des Landgerichts Essen eingelegten Revision.
Der Fall Krebsärztin Mechthild Bach
Sie hatte angeblich aktive Sterbehilfe bei terminal kranken Krebspatienten geleistet, in einigen Fällen mit dem Einverständnis der Patienten, in anderen Fällen offenbar ohne das Einverständnis der Patienten, bzw. ohne dass die Angehörigen den mutmaßlichen Willen der Patienten erläutert hätten.
Das Gericht gab den rechtlichen Hinweis, dass diese Vorgehensweise auch als Mord gewertet werden könnte, und nicht, wie angeklagt, Totschlag. Daraufhin nahm sich die Ärztin das Leben.
Wir haben uns in einem Artikel mit ausführlich mit dem Fall und der Problematik der aktiven Sterbehilfe beschäftigt.
Der Fall Dieter Krombach
Schließlich der Strafprozess gegen den deutschen Arzt und Kardiologen Dieter Krombach, der in Paris vor Gericht steht, angeklagt, den Tod seiner Stieftochter Kalinka vor fast 30 Jahren herbeigeführt zu haben.
Kalinka Bamberski ..... natürlicher Tod oder ermordet?
Der leibliche Vater, Andre Bamberski, der fast 30 Jahre lang versuchte, Krombach entweder in Deutschland, oder in Frankreich, vor Gericht zu bringen, und schließlich zum Mittel der gewaltsamen Entführung griff, wirft Krombach vor, seine 14-jährige Tochter Kalinka im Sommer 1982 sexuell missbraucht und durch eine Spritze getötet zu haben.
Das Mädchen und ihr Bruder lebten mit ihrer Mutter, die Krombach geheiratet hatte, am Bodensee, nachdem diese sich von Andre Bamberski getrennt und mit dem deutschen Arzt zusammengetan hatte.
Krombach hatte zugegeben, seiner Stieftochter eine Spritze gesetzt zu haben, allerdings habe es sich um ein Mittel gegen Eisenmangelanämie gehandelt, behauptet der Mediziner.
Krombach wird 1997 in einem Missbrauchsfall zu einer Bewährungsstrafe verurteilt..Auch hier war einer Minderjährigen eine Injektion verabreicht worden, ein Anästhesiemittel, und sie dann im Zustand der Hilflosigkeit von Krombach sexuell missbraucht.
Krombach wurde nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen sexuellen Missbrauchs zu der lächerlichen Strafe von 2 Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.
Auch ein Berufsverbot gab es nicht.
Im Falle seiner Stieftochter Kalinka jedoch, stellte die deutsche Justiz das Ermittlungsverfahren gegen Krombach ein, weil angeblich keinerlei Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten sichtbar gewesen seien, es kam also nicht einmal zu einer Anklageerhebung.
Die Sektion der Leiche Kalinkas war gekennzeichnet von einer einzigartigen Schlamperei der obduzierenden Pathologen, die es nicht einmal für nötig hielten, eine mögliche Vergewaltigung auch nur in Erwägung zu ziehen, und insoweit Spuren zu sichern, und dies, obgleich ein Riss der Schamlippe der Toten deutlich sichtbar war.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass seitens der Pathologen entweder nach der Devise vorgegangen wurde „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ bzw. die Justiz nach dem Motto vorging, „derartige Vorwürfe sind gegenüber einem Arzt grundsätzlich absurd, was nicht sein darf auch nicht sein kann“.
Für Kalinkas leiblichen Vater begann nun eine 30 Jahre dauernde Odyssee, den Stiefvater seiner Tochter vor Gericht zu bringen, bis er schließlich zum strafbaren Mittel der Entführung griff.
.
Was sich in all diesen Fällen zeigt, ist eine Justiz, die keine klare und konsequente Linie gegenüber einem Berufsstand findet, stattdessen in beide Richtungen ausschlägt, was erhebliche Zweifel weckt, ob dies wirklich „ im Namen des Volkes“ geschieht.
Der Verfasser ist leitender Arzt und ehemaliger Rechtsanwalt
Strafgesetzbuch und Sterbehilfe - Eine Nachbemerkung zum Fall der Krebsärztin Dr. Mechthild Bach
Broelsch Prozess: Urteil verkündet, Fragen bleiben
Professor Christoph Broelsch – Die lange Reise eines Starchirurgen auf die Anklagebank
Im Interview: Professor Christoph Broelsch
Zum Problem des "Kuhhandels", der sogenannten Prozessabsprechen, siehe auch Interview mit dem ehemaligen Generalstaatsanwalt von Berlin, Dr. Karge::
Justiz in der Krise oder Krisenjustiz?
onlinedienst - 11. Apr, 08:58 Article 5275x read
Den "Starchirurgen" Broelsch wiederholt in Ihren Berichten als Gutmenschen darzustellen ist aber nicht korrekt. Mit der Angst der Patienten sind keine Geschäfte zu machen! Auch nicht wenn es dabei um die Beschaffung von Drittmittelgelder für Wissenschaft und Forschung geht. Ich gebe Ihnen jedoch recht, dass das Strafmaß ist im Vergleich zu den anderen geschilderten Fällen zu hoch erscheint.
Allerdings wundere ich mich über Ihre Aussage
"Broelsch gehörte zu den besten Chirurgen Deutschland, der auch da noch weitermachte, wo andere längst aufgegeben hatten".
Herr Broelsch ist sicherlich ein Pionier der Chirurgie. Als Onkologe könnte man doch auch der Ansicht sein, dass häufig gerade das Gegenteil der Fall ist und nicht immer bis zum äussersten gegangen werden muß (insbesondere bei sterbenden Menschen, wo wir wieder bei Frau Bach wären)
Mit besten Grüßen
Qman
Nicht unkritisch
Ich habe Prof. Broelsch nicht als Gutmenschen dargestellt, sondern als einen der besten Chirurgen Deutschlands. wenn ich z.B. daran denke, wie vor Broelsch in Hamburg-Eppendorf Lebertransplantationen stattfanden.....
Broelsch hat die Lebendtransplantation zur Routine gemacht. das bleibt sein unbestrittener Verdienst und nicht wenige
Patienten verdanken ihr Überleben Broelsch..
Sein Mittel der Spendeneinwerbung habe ich in meinen Artikeln kritisch kommentiert gerade auch in dem Übersichtsartikel
"Die lange Reise eines Starchirurgen auf die Anklagebank".
Und ich habe einen Tag im Gerichtssaal in Essen als Zuhörer verbracht.
Da wurden Zeugen, die erfolgreich transplantiert worden waren, intensivst danach befragt, ob der Chef oder der OA am OP Tisch stand.....
Nein, zu den Ärzten, die meinen, man muss Krebskranken im Finalstadium noch eine Op oder Chemotherapie zukommen lassen, gehöre ich sicher nicht.
Broelsch hat sich an OP's herangewagt, wo andere Chirurgen aufgrund der Kompliziertheit längst das Handtuch geworfen hätten.
Was die Krebsärztin Bach angeht, so ist hier vor allem ein Versagen des Gesetzgebers zu konstatieren, der sich um eine klare humane Regelung, an die sich dann auch jeder zu halten hat, herumdrückt.
So kommen dann Urteile zustande, wie im Fall des Rechtsanwalts Putz: Erst, Verurteilung wegen Anstiftung zum Totschlag, dann Freispruch durch den BGH.
Gruss
Dr. v. Paleske