"Arschloch Taxi", Uber und die Pläne B, C und D
Dr. Alexander von Paleske ----- 25.5. 2015 ------
Der Uber-Pop-Plan, den Personenbeförderungsmarkt auch in Deutschland mit „Jedermann-Taxis“ aufzurollen, ist erst einmal gescheitert.
Das Landgericht Frankfurt (M) hat Uber-Pop kurzerhand verboten, gestützt auf das Personenbeförderungsgesetz, dessen Voraussetzungen Uber-Pop nicht erfüllen konnte und wollte.
Uber - Niederlage vor Gericht
Uber, mittlerweile global operierend, ist kein Taxiunternehmen, sondern Vermittler und greift bei Vermittlungen satte 20% ab. Das hat den „Erfinder“ dieser grandiosen Idee namens Travis Kalanick der die Taxis als „Arschlöcher“ bezeichnete, steinreich gemacht.
Travis Kalanick ......steinreich durch 20%
Sein Unternehmen, hinter dem mittlerweile auch US-Geldgeber wie die Grossbank Goldman Sachs stehen, soll angeblich 40 Milliarden US-Dollar wert sein.
Das Prinzip, das erst einmal für Deutschland verboten wurde: Jeder der ein Auto hat, nicht älter als 9 Jahre, kann mitmachen.
Eine herzliche Einladung zur Selbstausbeutung.
Wild-West-Eldorado vermieden
Man braucht kein Prophet zu sein, um vorauszusagen, dass die Zulassung von Uber-Pop nicht nur das mittlerweile recht schmale Einkommen der Taxifahrer weiter reduziert, sondern aus dem geregelten Personenbeförderungs-Markt eine Art Wild-West-Eldorado gemacht hätte.
Gleichwohl beeilten sich gleich einige Persönlichkeiten, meistens in gut dotierter Position, sich für dieses „Selbstausbeutungs-Modell“ stark zu machen, wir berichteten darüber.
Statt Rückzug neue Pläne
Wer geglaubt hatte, Uber würde nach der gerichtlichen Niederlage in Frankfurt den Rückzug antreten, der sollte sich täuschen.
Uber setzte seinen Plan B um, versuchte, sein Uber Pop in eine Art Mitfahrzentrale umzumodeln. Pech nur, dass dabei die Tarife so gering sind, dass es sich nicht lohnt. Bei diesem Extrem-Selbstausbeutungsmodell wollte kaum jemand anbeissen.
Hunger auf grosses Kuchenstück und ein Plan C
Da der Personenbeförderungsmarkt in Deutschland ein Volumen von rund vier Milliarden Euro hat, versuchte Uber weiter, ein grosses Sück von diesem Kuchen abzubekommen. Nun also der Plan C, auch Uber X genannt.
Die Uber-Fahrer machten einen Personenbeförderungsschein, versicherten ihr Auto, und legten eine Prüfung bei der IHK ab, und los ging’s. Die Kosten dafür übernahm in dankenswerter Weise Uber, die so Gekürten und sind jetzt Mietwagenunternehmer im Ein-Mann-Betrieb.
20-25% billiger als Taxis soll der Trip mit Uber-Assoziierten sein.
Alter Wein in neuen Flaschen?
Mietwagen auch Minicabs oder Minicars genannt, die in den 60er Jahren anfingen, den Taxis Konkurrenz zu machen, sind nach dem Personenbeförderungsgesetz zulässig, müssen aber geordert werden, das Aufsammeln von Passagieren unterwegs ist nicht zulässig, und den Taxen vorbehalten.
Die Mietwagen müssen auch nach der Erledigung des Auftrags in ihre Zentrale zurückkehren, dürfen also nicht in Stadtzentren auf neue Aufträge lauern, es sei denn, dass sie unterwegs per (Funk Internet) einen neuen Auftrag bekommen.
Aber: wer will das überprüfen?
Die Befürchtung besteht nun, dass diese neuen Uber-Mietwagenbesitzer dennoch auf neue Aufträge lauern, und zwar dort, wo das Geschäft am besten brummt.
Konflikte bereits in der Vergangenheit
Bereits in der Vergangenheit gab es reichlich Konfliktstoff zwischen Taxis und Mietwagen (siehe auch hier), der dürfte mit dem Aufkreuzen von Uber eher noch zunehmen.
In der Zwischenzeit wird Uber wohl weiter die Werbetrommel für sein Uber-Pop-Geschäftsmodell und die komplette Deregulierung der Personenbeförderung rühren, der Plan D sozusagen.
Allerdings sind die Befürworter von Uber-Pop mittlerweile ziemlich leise geworden.
Vielleicht macht sich doch noch die Einsicht breit, dass dieses Geschäftsmodell nun wirklich keinen Fortschritt darstellt, und das Personenbeförderungsgesetz keineswegs antiquiert .
„A………h“ Uber-Chef startet Charmeoffensive und verspricht 50.000 (Selbstausbeutungs-) Jobs
Fäkaliensprache, Aggressivität, Schmutzkampagne: Uber unter allem
US-Firma Uber: Kampf dem „Arschloch Taxi“ weltweit
Der Uber-Pop-Plan, den Personenbeförderungsmarkt auch in Deutschland mit „Jedermann-Taxis“ aufzurollen, ist erst einmal gescheitert.
Das Landgericht Frankfurt (M) hat Uber-Pop kurzerhand verboten, gestützt auf das Personenbeförderungsgesetz, dessen Voraussetzungen Uber-Pop nicht erfüllen konnte und wollte.
Uber - Niederlage vor Gericht
Uber, mittlerweile global operierend, ist kein Taxiunternehmen, sondern Vermittler und greift bei Vermittlungen satte 20% ab. Das hat den „Erfinder“ dieser grandiosen Idee namens Travis Kalanick der die Taxis als „Arschlöcher“ bezeichnete, steinreich gemacht.
Travis Kalanick ......steinreich durch 20%
Sein Unternehmen, hinter dem mittlerweile auch US-Geldgeber wie die Grossbank Goldman Sachs stehen, soll angeblich 40 Milliarden US-Dollar wert sein.
Das Prinzip, das erst einmal für Deutschland verboten wurde: Jeder der ein Auto hat, nicht älter als 9 Jahre, kann mitmachen.
Eine herzliche Einladung zur Selbstausbeutung.
Wild-West-Eldorado vermieden
Man braucht kein Prophet zu sein, um vorauszusagen, dass die Zulassung von Uber-Pop nicht nur das mittlerweile recht schmale Einkommen der Taxifahrer weiter reduziert, sondern aus dem geregelten Personenbeförderungs-Markt eine Art Wild-West-Eldorado gemacht hätte.
Gleichwohl beeilten sich gleich einige Persönlichkeiten, meistens in gut dotierter Position, sich für dieses „Selbstausbeutungs-Modell“ stark zu machen, wir berichteten darüber.
Statt Rückzug neue Pläne
Wer geglaubt hatte, Uber würde nach der gerichtlichen Niederlage in Frankfurt den Rückzug antreten, der sollte sich täuschen.
Uber setzte seinen Plan B um, versuchte, sein Uber Pop in eine Art Mitfahrzentrale umzumodeln. Pech nur, dass dabei die Tarife so gering sind, dass es sich nicht lohnt. Bei diesem Extrem-Selbstausbeutungsmodell wollte kaum jemand anbeissen.
Hunger auf grosses Kuchenstück und ein Plan C
Da der Personenbeförderungsmarkt in Deutschland ein Volumen von rund vier Milliarden Euro hat, versuchte Uber weiter, ein grosses Sück von diesem Kuchen abzubekommen. Nun also der Plan C, auch Uber X genannt.
Die Uber-Fahrer machten einen Personenbeförderungsschein, versicherten ihr Auto, und legten eine Prüfung bei der IHK ab, und los ging’s. Die Kosten dafür übernahm in dankenswerter Weise Uber, die so Gekürten und sind jetzt Mietwagenunternehmer im Ein-Mann-Betrieb.
20-25% billiger als Taxis soll der Trip mit Uber-Assoziierten sein.
Alter Wein in neuen Flaschen?
Mietwagen auch Minicabs oder Minicars genannt, die in den 60er Jahren anfingen, den Taxis Konkurrenz zu machen, sind nach dem Personenbeförderungsgesetz zulässig, müssen aber geordert werden, das Aufsammeln von Passagieren unterwegs ist nicht zulässig, und den Taxen vorbehalten.
Die Mietwagen müssen auch nach der Erledigung des Auftrags in ihre Zentrale zurückkehren, dürfen also nicht in Stadtzentren auf neue Aufträge lauern, es sei denn, dass sie unterwegs per (Funk Internet) einen neuen Auftrag bekommen.
Aber: wer will das überprüfen?
Die Befürchtung besteht nun, dass diese neuen Uber-Mietwagenbesitzer dennoch auf neue Aufträge lauern, und zwar dort, wo das Geschäft am besten brummt.
Konflikte bereits in der Vergangenheit
Bereits in der Vergangenheit gab es reichlich Konfliktstoff zwischen Taxis und Mietwagen (siehe auch hier), der dürfte mit dem Aufkreuzen von Uber eher noch zunehmen.
In der Zwischenzeit wird Uber wohl weiter die Werbetrommel für sein Uber-Pop-Geschäftsmodell und die komplette Deregulierung der Personenbeförderung rühren, der Plan D sozusagen.
Allerdings sind die Befürworter von Uber-Pop mittlerweile ziemlich leise geworden.
Vielleicht macht sich doch noch die Einsicht breit, dass dieses Geschäftsmodell nun wirklich keinen Fortschritt darstellt, und das Personenbeförderungsgesetz keineswegs antiquiert .
„A………h“ Uber-Chef startet Charmeoffensive und verspricht 50.000 (Selbstausbeutungs-) Jobs
Fäkaliensprache, Aggressivität, Schmutzkampagne: Uber unter allem
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onlinedienst - 25. Mai, 19:05 Article 3637x read