Astra-Zeneca Corona-Impfstoff: Kreis Euskirchen verfügt Verbot
Dr. med. Alexander von Paleske —– 30.3. 2021 ——
Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hatte am 18.3. 2021 entschieden: der Astra-Zeneca Impfstoff darf uneingeschränkt weiter verwendet werden. Hier wurde die Entscheidung als unverantwortlich kritisiert nachdem damals insgesamt 13 Fälle von Hirnvenenthrombosen im Zusammenhang mit der Verimpfung des Astra-Zeneca-Impfstoffes gemeldet worden waren, davon ¼ mit tödlichem Ausgang.
Die Kritik lautete
“.Hirnvenenthrombosen nach Impfungen mit diesem Impfstoff, davon 1/4 mit tödlichem Ausgang. Zwar konzediert die Agentur, ein Zusammenhang der Thrombosen mit der Verabreichung des Astra-Zeneca Impfstoffs könne nicht ausgeschlossen werden, aber gleichwohl: das müsse “in Kauf genommen” werden angesichts des Benefits.
Die Entscheidung kann diesseits kaum mit Verständnis rechnen, sie ist vielmehr empörend. Denn die Häufung von Hirnvenenthrombosen ist überzufällig häufig mit der Impfung des Astra-Zeneca-Impfstoffs verknüpft, statistisch zu erwarten gewesen wäre ein einziger Fall. Da bis auf einen Fall nur Frauen unter 60 Jahren betroffen waren, hätte es nahe gelegen, zumindest den Einsatz bei Frauen unter 60 Jahren bis auf weiteres zu stoppen.”
Nun sind im Kreis Euskirchen bei zwei weiteren Patientinnen, beide unter 55, Hirnvenenthrombosen diagnostiziert worden, eine starb daran.Der Kreis Euskirchen hat daraufhin einen Stopp der Impfung mit diesem Impfstoff für Frauen unter 55 verfügt.
DAS REICHT NICHT.
Es sollte sofort bis auf weiteres ein allgemeines Verbot des Einsatzes dieses Impfstoffes, zumindest bei Frauen unter 60 Jahren, verfügt werden, ganz egal ob Professor Karl Lauterbach wieder dagegen wettern sollte oder nicht.
Nachtrag:
Mittlerweile soll nach einer Entscheidung der Bunmdeskanzlerin und der Gesundheitsminister des Bundes und der Laender der Astra-Zeneca Impfstoff nicht mehr bei Personen unter 60 Jahren eingesetzt werden.
Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hatte am 18.3. 2021 entschieden: der Astra-Zeneca Impfstoff darf uneingeschränkt weiter verwendet werden. Hier wurde die Entscheidung als unverantwortlich kritisiert nachdem damals insgesamt 13 Fälle von Hirnvenenthrombosen im Zusammenhang mit der Verimpfung des Astra-Zeneca-Impfstoffes gemeldet worden waren, davon ¼ mit tödlichem Ausgang.
Die Kritik lautete
“.Hirnvenenthrombosen nach Impfungen mit diesem Impfstoff, davon 1/4 mit tödlichem Ausgang. Zwar konzediert die Agentur, ein Zusammenhang der Thrombosen mit der Verabreichung des Astra-Zeneca Impfstoffs könne nicht ausgeschlossen werden, aber gleichwohl: das müsse “in Kauf genommen” werden angesichts des Benefits.
Die Entscheidung kann diesseits kaum mit Verständnis rechnen, sie ist vielmehr empörend. Denn die Häufung von Hirnvenenthrombosen ist überzufällig häufig mit der Impfung des Astra-Zeneca-Impfstoffs verknüpft, statistisch zu erwarten gewesen wäre ein einziger Fall. Da bis auf einen Fall nur Frauen unter 60 Jahren betroffen waren, hätte es nahe gelegen, zumindest den Einsatz bei Frauen unter 60 Jahren bis auf weiteres zu stoppen.”
Nun sind im Kreis Euskirchen bei zwei weiteren Patientinnen, beide unter 55, Hirnvenenthrombosen diagnostiziert worden, eine starb daran.Der Kreis Euskirchen hat daraufhin einen Stopp der Impfung mit diesem Impfstoff für Frauen unter 55 verfügt.
DAS REICHT NICHT.
Es sollte sofort bis auf weiteres ein allgemeines Verbot des Einsatzes dieses Impfstoffes, zumindest bei Frauen unter 60 Jahren, verfügt werden, ganz egal ob Professor Karl Lauterbach wieder dagegen wettern sollte oder nicht.
Nachtrag:
Mittlerweile soll nach einer Entscheidung der Bunmdeskanzlerin und der Gesundheitsminister des Bundes und der Laender der Astra-Zeneca Impfstoff nicht mehr bei Personen unter 60 Jahren eingesetzt werden.
onlinedienst - 30. Mär, 22:04 Article 703x read