Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft ohne Verfolgungswillen bei Fall von internationalem Terrorismus
Dr. Alexander von Paleske - --- 8.8. 2009 --- Versteckt in einem unscheinbaren Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung vom 9. April 2008 war ein bemerkenswertes Statement zu lesen.
Frank Fahsel, Jurist, ehemals Richter am Landgericht Stuttgart,, nun im wohlverdienten Ruhestand, schrieb dort:
„Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.“
An diese Stellungnahme fühlt man sich erinnert, nachdem die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, geleitet von Hans-Josef Blumensatt, auf Gegenvorstellung des Verfassers es erneut und endgültig abgelehnt hat, substantielle Ermittlungen im Fall des fehlgeschlagenen Putschversuchs in Aequatorial Guinea/Afrika aufzunehmen.
Eine Offenbacher Firma hatte ein Flugzeug samt armenischer Besatzung nach Aequatorial Guinea entsandt, um den Transport von Söldnern, welche die dortige Regierung stürzen sollten, zu übernehmen. Wir berichteten mehrfach darüber.
Es wäre zu Kämpfen mit Toten und Verwundeten gekommen, da die dortige Palastgarde mit Maschinengewehren und Mörsern angegriffen werden sollte. Der Putschversuch wurde durch Verhaftung des Vorauskommados in Malabo/Aequatorial Guinea und des Söldnerhaufens bei einem Zwischenstopp in Harare, der Hauptstadt Simbabwes, verhindert.
Kein Ermittlungsbedarf
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und ihr folgend die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt weigerten sich, auf die diesseits angebotenen erdrückenden Beweismittel hin entsprechende Ermittlungen aufzunehmen. Stattdessen machten sie sich die offenbaren Schutzbehauptungen des Inhabers der Luftfrachtfirma zu eigen. Wir berichteten darüber.
Die Unwilligkeit der beteiligten Staatsanwaltschaften, substantiell zu ermitteln, grenzt schon fast an Begünstigung im Amt, oder Ignoranz oder beides.
Mittlerweile hat der renommierte investigative Journalist Adam Roberts gerade die 2. Auflage seines Buchs„Wonga Coup“ herausgebracht, das weitere Details des Putschversuchs enthält.
Nichts unversucht gelassen
Gegen den seinerzeitigen ablehnenden Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte der Verfasser, um nichts unversucht zu lassen, mit Fax vom 4.Juli 2009 Gegenvorstellung erhoben. Darauf antwortete die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mit Schreiben vom 15.7. 2009 wie folgt:
In vorstehender Sache habe ich auf Ihr Schreiben vom 4.7.09 den Vorgang überprüft. Ihrer Auffassung, dass der Sachverhalt zuvor unzureichend überprüft worden sei, vermag ich danach nicht zu folgen. Mein Verwerfungsbescheid vom 24.6.2009 trifft vielmehr ohne Einschränkung zu.
Im Auftrag
Honecker
Leitender Oberstaatsanwalt
Ein erbärmliches Zeugnis der Unwilligkeit, ein Kapitalverbrechen substantiell unter Ausschöpfung aller vorhandenen Beweismittel aufzuklären.
Wie sagte doch der ehemalige Berliner Generalstaatsanwalt
Dr. Hansjürgen Karge in einem kürzlich hier veröffentlichten Interview:
"... muss die Justiz Staatsanwälte haben, die den energischen Willen haben, Straftaten zu verfolgen. Das ist nichts Anstössiges, wie manche..... meinen. Verfolgungswillen zu haben, und sich auch wehzutun beim Arbeiten, und nicht nachzugeben, ohne diesen starken Willen wird man bei schwierigen Komplexen keinen Erfolg haben.Und daran fehlt es...der Wille, zu verfolgen"
Das möchte man der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft ins Stammbuch schreiben.
Ein Putschversuch in Afrika und ein juristisches Nachspiel in Hessen
Justiz in der Krise oder Krisenjustiz?
Der Wonga Coup
Frank Fahsel, Jurist, ehemals Richter am Landgericht Stuttgart,, nun im wohlverdienten Ruhestand, schrieb dort:
„Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.“
An diese Stellungnahme fühlt man sich erinnert, nachdem die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, geleitet von Hans-Josef Blumensatt, auf Gegenvorstellung des Verfassers es erneut und endgültig abgelehnt hat, substantielle Ermittlungen im Fall des fehlgeschlagenen Putschversuchs in Aequatorial Guinea/Afrika aufzunehmen.
Eine Offenbacher Firma hatte ein Flugzeug samt armenischer Besatzung nach Aequatorial Guinea entsandt, um den Transport von Söldnern, welche die dortige Regierung stürzen sollten, zu übernehmen. Wir berichteten mehrfach darüber.
Es wäre zu Kämpfen mit Toten und Verwundeten gekommen, da die dortige Palastgarde mit Maschinengewehren und Mörsern angegriffen werden sollte. Der Putschversuch wurde durch Verhaftung des Vorauskommados in Malabo/Aequatorial Guinea und des Söldnerhaufens bei einem Zwischenstopp in Harare, der Hauptstadt Simbabwes, verhindert.
Kein Ermittlungsbedarf
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und ihr folgend die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt weigerten sich, auf die diesseits angebotenen erdrückenden Beweismittel hin entsprechende Ermittlungen aufzunehmen. Stattdessen machten sie sich die offenbaren Schutzbehauptungen des Inhabers der Luftfrachtfirma zu eigen. Wir berichteten darüber.
Die Unwilligkeit der beteiligten Staatsanwaltschaften, substantiell zu ermitteln, grenzt schon fast an Begünstigung im Amt, oder Ignoranz oder beides.
Mittlerweile hat der renommierte investigative Journalist Adam Roberts gerade die 2. Auflage seines Buchs„Wonga Coup“ herausgebracht, das weitere Details des Putschversuchs enthält.
Nichts unversucht gelassen
Gegen den seinerzeitigen ablehnenden Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte der Verfasser, um nichts unversucht zu lassen, mit Fax vom 4.Juli 2009 Gegenvorstellung erhoben. Darauf antwortete die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mit Schreiben vom 15.7. 2009 wie folgt:
In vorstehender Sache habe ich auf Ihr Schreiben vom 4.7.09 den Vorgang überprüft. Ihrer Auffassung, dass der Sachverhalt zuvor unzureichend überprüft worden sei, vermag ich danach nicht zu folgen. Mein Verwerfungsbescheid vom 24.6.2009 trifft vielmehr ohne Einschränkung zu.
Im Auftrag
Honecker
Leitender Oberstaatsanwalt
Ein erbärmliches Zeugnis der Unwilligkeit, ein Kapitalverbrechen substantiell unter Ausschöpfung aller vorhandenen Beweismittel aufzuklären.
Wie sagte doch der ehemalige Berliner Generalstaatsanwalt
Dr. Hansjürgen Karge in einem kürzlich hier veröffentlichten Interview:
"... muss die Justiz Staatsanwälte haben, die den energischen Willen haben, Straftaten zu verfolgen. Das ist nichts Anstössiges, wie manche..... meinen. Verfolgungswillen zu haben, und sich auch wehzutun beim Arbeiten, und nicht nachzugeben, ohne diesen starken Willen wird man bei schwierigen Komplexen keinen Erfolg haben.Und daran fehlt es...der Wille, zu verfolgen"
Das möchte man der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft ins Stammbuch schreiben.
Ein Putschversuch in Afrika und ein juristisches Nachspiel in Hessen
Justiz in der Krise oder Krisenjustiz?
Der Wonga Coup
onlinedienst - 8. Aug, 11:04 Article 10180x read