Zum Ende des Strafprozesses gegen Verena Becker - Ein Interview mit dem ehemaligen Generalstaatsanwalt von Berlin, Dr. Hansjürgen Karge
Dr. Alexander von Paleske --- 8.7. 2012 ----
Der Strafprozess gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ist vorgestern mit der Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord an dem Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 zu Ende gegangen.
Der Strafprozess und das Urteil haben heftige Debatten in der Öffentlichkeit ausgelöst.
Ich befragte den ehemaligen Generalstaatsanwalt von Berlin, Dr. Hansjürgen Karge, zu einigen Fragen, die dieser Prozess aufgeworfen hat:

Dr. Hansjürgen Karge - Foto: Dr. v. Paleske
Frage Dr. v. Paleske:
Herr Dr. Karge, der Becker Prozess in Stammheim ist mit einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord vorgestern zu Ende gegangen. Sind Sie mit dem Urteil einverstanden?
Antwort Dr. Karge:
Als Außenstehender muss man sich damit abfinden, dass die durchaus vorhandenen Indizien dem Gericht nicht zur Feststellung einer Täterschaft reichten. An unterstützender Tätigkeit im Sinne einer "psychischen" Beihilfe war andererseits nicht zu zweifeln. Deswegen bin ich mit dem Urteil "einverstanden".
Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, ist als Nebenkläger aufgetreten, ja, er hat erst einmal den ganzen Prozess ins Rollen gebracht, und sich dabei an der Theorie der Täterschaft von Frau Becker festgebissen. Hätte sich das nicht alles vermeiden lassen durch die Offenlegung der Akten des Verfassungsschutzes? Wäre das hier nicht geradezu geboten gewesen?
In einer Zeit, die vom Verlangen vollständiger Transparenz geprägt ist, wird ein Geheimdienst immer ein Fremdkörper bleiben. Angesichts der von Professor Dr. Buback zusammengetragenen "Merkwürdigkeiten" möchte ich mich mit der Geheimhaltung eines Teils der Informationen des Verfassungsschutzes auch nicht abfinden.
Früher hat man in Staatsschutzsachen versucht, Informationen nur an die Richter weiterzugeben. Dies funktioniert richtigerweise nicht mehr, aber damit muss der Verfassungsschutz, wenn er seine Informationen der Staatsanwaltschaft gibt, davon ausgehen, dass sie über Verteidiger, Beschuldigte und Presse an die "Gegenseite" gelangen. Ohne Quellenschutz kann aber ein Geheimdienst nicht funktionieren.
Man sollte überlegen, ob ein Ermittlungsrichter, der nicht am Verfahren beteilgt ist, die geheim gebliebenen Informationen überprüfen sollte, um mitzuteilen, ob diese für die Überführung des/der jeweiligen Beschuldigten relevant sein könnten. Dann könnte der Innenminister durch Parlament und Medien gezwungen werden dazu zu stehen, dass er im Interesse des Dienstes Beweismittel zurückhält, und das Parlament könnte entscheiden, ob es dies hinnehmen will oder die Gesetze ändert und den Quellenschutz in bestimmten Fällen doch verweigert.
Wenn die geheimgehaltenen Informationen nach Erkenntnis dieses zur Geheimhaltung verpflichteten Richters zwar dem Quellenschutz dienen, aber zur Überführung des/der Beschuldigten nicht weiterhelfen würden, wäre das Misstrauen beseitigt. Das Vertrauen dem Innenminister und dem Amt entgegenzubringen, ist m.E. zu viel verlangt.
Sie haben als Staatsanwalt in einigen Strafverfahren sicherlich auch mit Nebenklägern zu tun gehabt. Sehen Sie diese Einrichtung, die es ja keineswegs in allen Ländern gibt, eher als "Fremdkörper" oder hilfreich im Strafprozess an?
Nachdem den Staatsanwaltschaften und Gerichten unter dem Vorwand der Überlastung erlaubt wurde, zu "dealen", was außer dem Namen nichts mit der Regelung in den USA tun hat, die ja eine Art der Kronzeugenregelung darstellt und Ermittlungserfolge erbringt, sondern nur dazu führt, dass das Ziel der Wahrheitssuche im Strafprozess aufgegeben wurde, braucht man Nebenkläger nötiger denn je. ..
Die Zeugen aus dem Umfeld der ehemaligen RAF haben geschwiegen, das ist ihr gutes Recht. Stefan Aust, der ehemalige Chefredakteur des SPIEGEL hat gestern in einem Interview die Ansicht vertreten, diese Zeugen hätten sich nicht anders verhalten, als ihre Väter zur Nazizeit: keine wirkliche Auseinandersetzung mit ihrer Vergangenheit.
Teilen Sie diese Auffassung?
Ich sehe mit Sorge, dass die Zeugen nach der Haftentlassung offenbar in einem Umfeld leben, das sie darin bestärkt, richtig gehandelt zu haben, so dass kein Gewissen "schlägt".
Die Väter wussten mehr oder weniger genau von den Verbrechen in der Nazizeit, gegebenenfalls auch ihren eigenen, die "Zeugen" meinen dagegen immer noch, zu ihren Taten berechtigt und verpflichtet gewesen zu sein.
Was halten Sie von einer Wahrheitskommission in Sachen RAF, statt Strafverfahren, diese Idee wurde ja auch ins Spiel gebracht.
Eine Wahrheitskommission ist sinnvoll nach einem Bürgerkrieg, wenn strafrechtliche Mittel bei realistischer Einschätzung nicht taugen, weil man nicht die Hälfte der Bevölkerung nach dem Sieg der anderen Hälfte vor Gericht stellen kann.
Trotz vieler Sympathisanten der außerparlamentarischen Opposition vertrat nur eine kleine Minderheit die Vorstellung vom gerechtfertigten Töten von Vertretern des "Systems". Das war und ist ein Fall für das Strafrecht.
Man braucht keine Wahrheitskommission, sondern ausreichend viel und gute Kriminalbeamte und Staatsanwälte und Richter.
Anders als in US Kriminalserien reicht Kriminaltechnik allein nicht weit. Und man bräuchte einen guten Inlandsgeheimdienst, der das Umfeld der bereits entlassenen Täter/innen beobachtet und dann doch Hinweise auf die damaligen Tatabläufe findet. Schließlich ist von den Taten "nach Buback und Begleiter" nahezu nichts aufgeklärt.
Wenn Europa, anders als die USA, auch unter Obama, am Folterverbot hoffentlich festhalten, und das gezielte Töten von zu Staatsfeinden erklärten Personen ebenso hoffentlich nicht einführen will, bleiben nur die "konventionellen" Wege.
Ich war ein Jahr nach der Ermordung des Generalbundesanwalts und seiner Begleiter für drei Jahre als Hilfskraft an die Bundesanwaltschaft abgeordnet. Ich hatte mit vielen anderen aus den Ländern abgeordneten Staatsanwälten sehr den Eindruck, dass die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt bei der Bewältigung der für sie völlig neuen Aufgaben den Gipfel der Professionalität noch nicht erreicht hatten, so dass mich das Entsetzen des Prof. Dr. Buback nicht überrascht hat. Es war wohl keine Verschwörung, sondern das Fehlen des gekonnten Einsatzes konventioneller Ermittlungsmethoden und der Schutz des Milieus.
Mehr von Ex-Generalstaatsanwalt Dr. Karge:
Justiz in der Krise oder Krisenjustiz?
Der Strafprozess gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ist vorgestern mit der Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord an dem Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 zu Ende gegangen.
Der Strafprozess und das Urteil haben heftige Debatten in der Öffentlichkeit ausgelöst.
Ich befragte den ehemaligen Generalstaatsanwalt von Berlin, Dr. Hansjürgen Karge, zu einigen Fragen, die dieser Prozess aufgeworfen hat:

Dr. Hansjürgen Karge - Foto: Dr. v. Paleske
Frage Dr. v. Paleske:
Herr Dr. Karge, der Becker Prozess in Stammheim ist mit einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord vorgestern zu Ende gegangen. Sind Sie mit dem Urteil einverstanden?
Antwort Dr. Karge:
Als Außenstehender muss man sich damit abfinden, dass die durchaus vorhandenen Indizien dem Gericht nicht zur Feststellung einer Täterschaft reichten. An unterstützender Tätigkeit im Sinne einer "psychischen" Beihilfe war andererseits nicht zu zweifeln. Deswegen bin ich mit dem Urteil "einverstanden".
Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, ist als Nebenkläger aufgetreten, ja, er hat erst einmal den ganzen Prozess ins Rollen gebracht, und sich dabei an der Theorie der Täterschaft von Frau Becker festgebissen. Hätte sich das nicht alles vermeiden lassen durch die Offenlegung der Akten des Verfassungsschutzes? Wäre das hier nicht geradezu geboten gewesen?
In einer Zeit, die vom Verlangen vollständiger Transparenz geprägt ist, wird ein Geheimdienst immer ein Fremdkörper bleiben. Angesichts der von Professor Dr. Buback zusammengetragenen "Merkwürdigkeiten" möchte ich mich mit der Geheimhaltung eines Teils der Informationen des Verfassungsschutzes auch nicht abfinden.
Früher hat man in Staatsschutzsachen versucht, Informationen nur an die Richter weiterzugeben. Dies funktioniert richtigerweise nicht mehr, aber damit muss der Verfassungsschutz, wenn er seine Informationen der Staatsanwaltschaft gibt, davon ausgehen, dass sie über Verteidiger, Beschuldigte und Presse an die "Gegenseite" gelangen. Ohne Quellenschutz kann aber ein Geheimdienst nicht funktionieren.
Man sollte überlegen, ob ein Ermittlungsrichter, der nicht am Verfahren beteilgt ist, die geheim gebliebenen Informationen überprüfen sollte, um mitzuteilen, ob diese für die Überführung des/der jeweiligen Beschuldigten relevant sein könnten. Dann könnte der Innenminister durch Parlament und Medien gezwungen werden dazu zu stehen, dass er im Interesse des Dienstes Beweismittel zurückhält, und das Parlament könnte entscheiden, ob es dies hinnehmen will oder die Gesetze ändert und den Quellenschutz in bestimmten Fällen doch verweigert.
Wenn die geheimgehaltenen Informationen nach Erkenntnis dieses zur Geheimhaltung verpflichteten Richters zwar dem Quellenschutz dienen, aber zur Überführung des/der Beschuldigten nicht weiterhelfen würden, wäre das Misstrauen beseitigt. Das Vertrauen dem Innenminister und dem Amt entgegenzubringen, ist m.E. zu viel verlangt.
Sie haben als Staatsanwalt in einigen Strafverfahren sicherlich auch mit Nebenklägern zu tun gehabt. Sehen Sie diese Einrichtung, die es ja keineswegs in allen Ländern gibt, eher als "Fremdkörper" oder hilfreich im Strafprozess an?
Nachdem den Staatsanwaltschaften und Gerichten unter dem Vorwand der Überlastung erlaubt wurde, zu "dealen", was außer dem Namen nichts mit der Regelung in den USA tun hat, die ja eine Art der Kronzeugenregelung darstellt und Ermittlungserfolge erbringt, sondern nur dazu führt, dass das Ziel der Wahrheitssuche im Strafprozess aufgegeben wurde, braucht man Nebenkläger nötiger denn je. ..
Die Zeugen aus dem Umfeld der ehemaligen RAF haben geschwiegen, das ist ihr gutes Recht. Stefan Aust, der ehemalige Chefredakteur des SPIEGEL hat gestern in einem Interview die Ansicht vertreten, diese Zeugen hätten sich nicht anders verhalten, als ihre Väter zur Nazizeit: keine wirkliche Auseinandersetzung mit ihrer Vergangenheit.
Teilen Sie diese Auffassung?
Ich sehe mit Sorge, dass die Zeugen nach der Haftentlassung offenbar in einem Umfeld leben, das sie darin bestärkt, richtig gehandelt zu haben, so dass kein Gewissen "schlägt".
Die Väter wussten mehr oder weniger genau von den Verbrechen in der Nazizeit, gegebenenfalls auch ihren eigenen, die "Zeugen" meinen dagegen immer noch, zu ihren Taten berechtigt und verpflichtet gewesen zu sein.
Was halten Sie von einer Wahrheitskommission in Sachen RAF, statt Strafverfahren, diese Idee wurde ja auch ins Spiel gebracht.
Eine Wahrheitskommission ist sinnvoll nach einem Bürgerkrieg, wenn strafrechtliche Mittel bei realistischer Einschätzung nicht taugen, weil man nicht die Hälfte der Bevölkerung nach dem Sieg der anderen Hälfte vor Gericht stellen kann.
Trotz vieler Sympathisanten der außerparlamentarischen Opposition vertrat nur eine kleine Minderheit die Vorstellung vom gerechtfertigten Töten von Vertretern des "Systems". Das war und ist ein Fall für das Strafrecht.
Man braucht keine Wahrheitskommission, sondern ausreichend viel und gute Kriminalbeamte und Staatsanwälte und Richter.
Anders als in US Kriminalserien reicht Kriminaltechnik allein nicht weit. Und man bräuchte einen guten Inlandsgeheimdienst, der das Umfeld der bereits entlassenen Täter/innen beobachtet und dann doch Hinweise auf die damaligen Tatabläufe findet. Schließlich ist von den Taten "nach Buback und Begleiter" nahezu nichts aufgeklärt.
Wenn Europa, anders als die USA, auch unter Obama, am Folterverbot hoffentlich festhalten, und das gezielte Töten von zu Staatsfeinden erklärten Personen ebenso hoffentlich nicht einführen will, bleiben nur die "konventionellen" Wege.
Ich war ein Jahr nach der Ermordung des Generalbundesanwalts und seiner Begleiter für drei Jahre als Hilfskraft an die Bundesanwaltschaft abgeordnet. Ich hatte mit vielen anderen aus den Ländern abgeordneten Staatsanwälten sehr den Eindruck, dass die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt bei der Bewältigung der für sie völlig neuen Aufgaben den Gipfel der Professionalität noch nicht erreicht hatten, so dass mich das Entsetzen des Prof. Dr. Buback nicht überrascht hat. Es war wohl keine Verschwörung, sondern das Fehlen des gekonnten Einsatzes konventioneller Ermittlungsmethoden und der Schutz des Milieus.
Mehr von Ex-Generalstaatsanwalt Dr. Karge:

onlinedienst - 8. Jul, 15:35 Article 4476x read