Er ist wieder da – Hannibal aus Tripolis meldet sich zurück
Dr. Alexander von Paleske --01.01. 2010 -- Bereits im August hatten wir über Hannibal, den hoffnungsvollen Schreckens-Spross aus dem Hause Muammar Gadaffis, seines Zeichens Herrscher von Libyen, berichtet, und welche Probleme die Schweiz diesem Herrn aus hohem Hause bereitet hatte:
Festnahme nicht nur Hannibals sondern ausserdem seiner hochschwangeren Frau. Die hatte sich zur Niederkunft in die Schweiz begeben, weil sie offenbar den medizinischen Einrichtungen in ihrem Heimatland nicht traute.
Hannibal soll die Hausangestellten verdroschen, und seine Frau, trotz fortgeschrittener Schwangerschaft, ihm dabei geholfen haben.
Aber, anstatt die Frau zur Vorbereitung der Niederkunft ins Krankenhaus, schaffte die schweizer Polizei die beiden ins Gefängnis – vorübergehend - wofür die Schweiz einen hohen Preis bezahlen sollte.
Vater Gadaffi sah sich gezwungen, die Schweiz für dieses unglaubliche Vorgehen zu bestrafen: Er zog sein Taschengeld von den verschwiegenen schweizer Banken ab, schlappe 5 Milliarden Fränkli, stellte die Erdöllieferungen ein und setzte zwei schweizer Geschäftsleute fest, ganz in Uebereinstimmung mit dem libyschen Landrecht, was leider in vielen Teilen sich deutlich vom schweizer Strafgesetzbuch unterscheidet.
Ausserdem brach Gadaffi die diplomatischen Beziehungen mit der Schweiz ab.
Fotos für das Verbrecheralbum
Die schweizer Polizei machte ausserdem noch Fotos von Sohn und Schwiegertochter Muammar el-Gaddafis für die Verbrecherkartei, und diese Fotos landeten dann später in dem Printmedium Tribune de Geneve.
Aber diese rechtswidrige Veröffentlichung könnte diese Fotos zu den bisher teuersten für die Schweizer Postille machen. Hannibal, gestützt diesmal nicht auf das libysche Landrecht, sondern das schweizer Zivilgesetzbuch, klagt wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts: 100.000 Franken Entschädigung sollen es sein.
Hannibal langt zu
Während seine Anwälte den Gerichtsweg vorbereiten, ist Hannibal wieder in Europa unterwegs, diesmal in London.
Aber anstatt zusammen mit seiner Gemahlin den einmaligen Blick auf den Buckingham Palast zu geniessen, oder in Madame Tussauds Etablissement unter anderem auch seinen Vater oder Adolf Hitler in Wachs zu bestaunen, kann Hannibal das Prügeln offenbar nicht lassen. Er versprügelte nach Presseberichten diesmal nicht Angestellte, sondern seine eigene Frau. Hatte die sich ungebührlich gegenüber ihrem Ehemann aufgeführt?
Grossbritannien ist nicht die Schweiz
Wieder wurde die Polizei gerufen, aber die britische Polizei hatte offenbar aus den Vorkommnissen in der Schweiz gelernt. Statt den Gefängniswagen zu rufen, in Deutschland auch „Grüne Minna“ genannt, benachrichtigte die britische Polizei die libysche Botschaft, auch „Volksbüro“ genannt, und forderte einen standesgemässen Transport von dort an, der auch prompt bereitgestellt wurde.
Hannibals Gemahlin landete dort, wo sie eigentlich schon in der Schweiz auch hingehört hätte: im Krankenhaus.
Dort kümmerte man sich rührend um sie, versorgte ihre blutende Nase, auch das Nasenbein schien gebrochen, und lauschte ihrer Geschichte, wonach sie unglücklich gestürzt sei.
Muammar Gadaffi dürfte hocherfreut sein, wie wohltuend sich doch das Vereinigte Königreich in der Behandlung von selbst gewalttätigen Ausländern von der Schweiz unterscheidet. Das könnte sich positiv in der Berücksichtigung britischer Firmen bei Auftragsvergaben auswirken, zumal in Grossbritannien, anders als in der Schweiz nach dem Volksentscheid, die Minarette weiter in den Himmel wachsen dürfen.
Ja, es sieht ziemlich düster aus für die Schweiz.
Die schweizer Geschäftsleute sitzen immer noch in Libyen fest, im Januar sollen sie wieder vor Gericht erscheinen.
Vielleicht sollte der schweizer Bundesrat Merz ein zweites Mal nach Libyen reisen, um sich diesmal für die Weitergabe der Polizeifotos, und vor allem für den Ausgang des Minarett-Volksentscheids zu entschuldigen.
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Hannibal soll die Hausangestellten verdroschen, und seine Frau, trotz fortgeschrittener Schwangerschaft, ihm dabei geholfen haben.
Aber, anstatt die Frau zur Vorbereitung der Niederkunft ins Krankenhaus, schaffte die schweizer Polizei die beiden ins Gefängnis – vorübergehend - wofür die Schweiz einen hohen Preis bezahlen sollte.
Vater Gadaffi sah sich gezwungen, die Schweiz für dieses unglaubliche Vorgehen zu bestrafen: Er zog sein Taschengeld von den verschwiegenen schweizer Banken ab, schlappe 5 Milliarden Fränkli, stellte die Erdöllieferungen ein und setzte zwei schweizer Geschäftsleute fest, ganz in Uebereinstimmung mit dem libyschen Landrecht, was leider in vielen Teilen sich deutlich vom schweizer Strafgesetzbuch unterscheidet.
Ausserdem brach Gadaffi die diplomatischen Beziehungen mit der Schweiz ab.
Fotos für das Verbrecheralbum
Die schweizer Polizei machte ausserdem noch Fotos von Sohn und Schwiegertochter Muammar el-Gaddafis für die Verbrecherkartei, und diese Fotos landeten dann später in dem Printmedium Tribune de Geneve.
Aber diese rechtswidrige Veröffentlichung könnte diese Fotos zu den bisher teuersten für die Schweizer Postille machen. Hannibal, gestützt diesmal nicht auf das libysche Landrecht, sondern das schweizer Zivilgesetzbuch, klagt wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts: 100.000 Franken Entschädigung sollen es sein.
Hannibal langt zu
Während seine Anwälte den Gerichtsweg vorbereiten, ist Hannibal wieder in Europa unterwegs, diesmal in London.
Aber anstatt zusammen mit seiner Gemahlin den einmaligen Blick auf den Buckingham Palast zu geniessen, oder in Madame Tussauds Etablissement unter anderem auch seinen Vater oder Adolf Hitler in Wachs zu bestaunen, kann Hannibal das Prügeln offenbar nicht lassen. Er versprügelte nach Presseberichten diesmal nicht Angestellte, sondern seine eigene Frau. Hatte die sich ungebührlich gegenüber ihrem Ehemann aufgeführt?
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Hannibals Gemahlin landete dort, wo sie eigentlich schon in der Schweiz auch hingehört hätte: im Krankenhaus.
Dort kümmerte man sich rührend um sie, versorgte ihre blutende Nase, auch das Nasenbein schien gebrochen, und lauschte ihrer Geschichte, wonach sie unglücklich gestürzt sei.
Muammar Gadaffi dürfte hocherfreut sein, wie wohltuend sich doch das Vereinigte Königreich in der Behandlung von selbst gewalttätigen Ausländern von der Schweiz unterscheidet. Das könnte sich positiv in der Berücksichtigung britischer Firmen bei Auftragsvergaben auswirken, zumal in Grossbritannien, anders als in der Schweiz nach dem Volksentscheid, die Minarette weiter in den Himmel wachsen dürfen.
Ja, es sieht ziemlich düster aus für die Schweiz.
Die schweizer Geschäftsleute sitzen immer noch in Libyen fest, im Januar sollen sie wieder vor Gericht erscheinen.
Vielleicht sollte der schweizer Bundesrat Merz ein zweites Mal nach Libyen reisen, um sich diesmal für die Weitergabe der Polizeifotos, und vor allem für den Ausgang des Minarett-Volksentscheids zu entschuldigen.
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onlinedienst - 1. Jan, 13:15 Article 5070x read