Das Merdogangate der Bundesregierung, oder: der Merkelsche Kniefall vor dem Tyrannen Erdogan

Dr. Alexander von Paleske ---- 16.4. 2016 ---- „Ein guter Mensch, in seinem dunklen Drange, Ist sich des rechten Weges wohl bewußt“ lässt Goethe den Faust sagen.

Regel abhanden gekommen
Diese gute Regel scheint der Bundeskanzlerin Angela Merkel abhanden gekommen zu sein. Anders lässt sich das Nachgeben gegenüber dem strafrechtlichen Druck des türkischen Staatspräsidenten und Tyrannen Erdogan wohl kaum verstehen.

Der Drang der Merkel, das von ihr höchstpersönlich auf die Spitze getriebene Flüchtlingsproblem loszuwerden, liess sie mit dem türkischen Polit-Luzifer Erdogan paktieren. Und wie das bei Teufeln so ist, irgendwann präsentieren die ihre Rechnung, wie im Faust, so jetzt im Falle Böhmermann.

Geschmacklose Satire
Die Satire des Böhmermann finde ich geschmacklos, um es vorsichtig auszudrücken. Je weniger Geist Satiriker auf die Beine stellen können, umso mehr neigen sie dazu, in die Kiste der Fäkalien- und sonstigen Gossensprache zu greifen.

Insofern es keine Überraschung, dass Böhmermann eine Talk-Sendung mit dieser Charlotte Roche produzierte, deren Buch-Produkte wir hier schon mehrfach in satirischer Form - aus den gleichen Gründen - einer vernichtenden Kritik unterzogen haben.

Aber das ist meine Meinung, und in der Kunst gilt nun einmal : One man‘s food is another man‘s poison. Oder auf deutsch: was dem einen seine Eule, ist dem anderen seine Nachtigall.

Dass Präsident Erdogan sein Heil in einer Anzeige wegen Beleidigung sucht – geschenkt.

Unakzeptables Plazet
Aber die Bundesregierung hat ihr Plazet zu einer Strafverfolgung aus einem Paragraphen gegeben, der eine Verschärfung bei Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter vorsieht, Paragraph 103 Strafgesetzbuch..
Eine Form der Strafbarkeit der Majestätsbeleidigung.

Nicht zum ersten Mal
Es ist nicht das erste Mal, dass dem Druck eines Tyrannen auf Strafverfolgung nachgegeben wurde: So hatte im Jahre 1958 die Illustrierte STERN eine Reportage über einen angeblich bevorstehenden Putsch im Iran losgelassen.

Für die deutschen Leser nur deshalb interessant, weil damit die Scheidung des Schahs von der deutsch-persischen Kaiserin Soraya wegen Kinderlosigkeit in Zusammenhang gebracht wurde.

Die iranische Regierung sah diesen Artikel als eine unentschuldbare Beleidigung des Schahs. Der damalige deutsche Botschafter in Teheran wurde mehrmals in das Amt des persischen Hofmarschalls einbestellt. Um eine weitere Beschädigung des deutsch-iranischen Verhältnisses zu verhindern, erteilte der damalige Bundesaußenminister Heinrich von Brentano die notwendige Ermächtigung zur Anklageerhebung gegen das Magazin wegen Beleidigung.

Lex Soraya
Sogar ein neues Gesetz sollte verabschiedet werden, welches derartige Reportagen überhaupt unter Strafe stellen sollte, auch „Lex Soraya“ genannt.
Aus dem Gesetzentwurf lugte die Pickelhaube der Kaiserzeit hervor. Das Gesetz scheiterte nach einem Aufschrei der öffentlichen Meinung gegen diese neuen Zensurbestimmungen..

Kaiserin Soraya durfte weiter die Spalten der Regenbogen-Presse füllen, bis zu ihrer tränenreichen Scheidung, und noch darüber hinaus bis in die Mitte der 60er Jahre. Der tyrannische Schah noch länger. Unvergessen sein Staatsbesuch in Berlin 1967, der von Demonstrationen gegen seine Tyrannei begleitet war, und mit der gezielten Tötung des Studenten Benno Ohnesorg durch den Berliner Polizisten Kurras ihren traurigen Höhepunkt erreichte. Später stellte sich dann heraus, dass der auch noch ein Agent der Ostberliner Stasi war.

Frau Merkel hat mit ihrem Teufelspakt und dem Plazet zur Strafverfolgung des Böhmermann ihr Gesicht verloren, tausendmal mindestens. Ein politischer Skandal, der seinesgleichen sucht. Ein Merkel-Erdogan-Gate.

Frau des Jahres 2015? - Schlechter Witz lass nach.



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onlinedienst - 16. Apr, 18:10 Article 3449x read
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schlafmuetze - 16. Apr, 18:42

Hallo

Meiner Meinung nach hatte Frau Merkel gar keine andere Wahl, als der Strafverfolgung zuzustimmen. Dieses Gesetz gibt es nun mal (soll jetzt allerdings abgeschafft werden). Daran muss sich auch Frau Merkel halten.
Würde sie nicht zustimmen, könnte ihr vorgeworfen werden, dass die Politik die Rechtsprechung beeinflußt. (und genau das werfen wir ja auch dem Erdogan vor). So entscheidet nur das Gericht, ob dieses unterirdische Pamp... äh "Gedicht" in dem gezeigten Zusammenhang, wirklich Satire ist. Eine Einleitung des Verfahrens bedeutet außerdem noch keine Verurteilung. Da heißt es: abwarten.

onlinedienst - 16. Apr, 19:10

Weisungsrecht

Die Strafverfolgung steht nach Paragraph 104a StGB in diesem Falle im Ermessen der Bundesregierung. Von "nicht anders können" bzw. "keine andere Wahl" kann also keine Rede sein.

Im übrigen: Sie gehen von einer Vorstellung aus, die mit der Realität leider nichts zu tun hat. Die Regierungen der Länder haben ein Weisungsrecht gegenüber ´den Staatsanwaltschaften, und davon machen sie reichlich Gebrauch. Das gehört abgeschafft, genau so wie der Paragraph 103 StGB.
Siehe hierzu auch das Interview mit dem ehemaligen Generalstaatsanwalt Dr.Karge. "Justiz in der Krise oder Krisenjustiz?"

http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/justiz-in-der-krise-oder-krisenjustiz/
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