Ein Ende der Transplantationsskandale in Deutschland?
Dr. Alexander von Paleske ---- 12.10. 2014 --- Nun also auch das Herzzentrum in Berlin, wo offenbar die Warteliste manipuliert wurde: Patienten rutschten unberechtigt auf der Warteliste nach oben, während andere weiter warten, hoffen und bangen mussten, oder gar verstarben.
Ob diese Manipulationen das Resultat von Bestechungen waren, wird zur Zeit untersucht.
Tausende auf Warteliste
Rund 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Nach Angaben der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) verstirbt alle acht Stunden ein Patient, weil er ein lebensrettendes Spenderorgan nicht erhalten kann.
Nach dem Skandal um Organspenden, ausgehend von dem Klinikum Göttingen, hat die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland weiter rapide abgenommen.
Bereits zuvor war sie im Sinken begriffen. Die diversen Skandale haben diesen Trend allerdings beschleunigt. In einer Mitteilung der DSO heisst es dazu:
„Nach dem starken Rückgang der Organspenden in 2012 hat sich diese dramatische Entwicklung in 2013 noch weiter verschärft. Die Zahl der Organspender ist bundesweit um 16,3 Prozent von 1.046 Spender in 2012 auf lediglich 876 gesunken. Dies entspricht einem Durchschnitt von 10,9 Spendern pro eine Million Einwohner, in 2012 waren es noch 12,8 Spender pro eine Million Einwohner. Die Summe der gespendeten Organe sank von 3.511 im Jahr 2012 auf 3.034* in 2013 (-13,6 Prozent). Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 3.247 Spenderorgane aus dem Eurotransplant-Verbund in Deutschland transplantiert, im Jahr 2012 waren es noch 3.706“.

Transplantationsgesetz unzureichend
Der Mangel an Spenderorganen ist zum nicht geringen Teil allerdings auf das im Jahre 1997 verabschiedete Transplantationsgesetz zurückzuführen.
Anders als in anderen europäischen Ländern hält das Transplantationsgesetz - auch nach der letzten Novellierung im Jahre 2012 - am Zustimmungserfordernis fest. Der Patient bzw. seine Angehörigen müssen ihre Zustimmung zur Organentnahme erteilen. Das stellt gerade die behandelnden Ärzte oft vor enorme Schwierigkeiten: Sie müssen den Angehörigen nicht nur den eingetretenen bzw. bevorstehenden Tod mitteilen, sondern auch um die Organentnahme bitten. Insbesondere bei Angehörigen von Unfallopfern eine menschlich sehr schwierige Aufgabe.
Bei der Widerspruchslösung wird die Zustimmung fingiert, es sei denn, der Patient oder dessen Angehörige haben ausdrücklich widersprochen. Damit würde schlagartig der Mangel an Spenderorganen beseitigt bzw. drastisch vermindert werden und die behandelnden Ärzte von der Aufgabe, eine Einwilligung einzuholen, entbinden.
Novellierung abgelehnt
Die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, in bester Erinnerung wegen ihres Dienstwagenskandals, nunmehr Vizepräsidentin des deutschen Bundestages, lehnte 2007 die Vorschläge des Ethikrates jedoch ab, und weigerte sich, eine entsprechende Novelle zum Transplantationsgesetz einzubringen.
Damals wäre dies sicherlich einfacher in Gesetzesform zu giessen gewesen als heute, wo es nach den Transplantationsskandalen zu einem dramatischen Vertrauensverlust in die Ärzteschaft gekommen ist.
Zwar geht es bei dem jetzigen Skandal um gezinkte Wartelisten, aber dieser Vertrauensverlust wirkt sich natürlich dann auch auf die Feststellung des Todeszeitpunkts aus, wann also eine Organentnahme durchgeführt werden darf. Bisher war dies in Deutschland kein ernsthaftes Problem, obgleich es offenbar auch hier einige Fehler gab.
Die Transplantationsskandale verhindern so auch eine dringend notwendige Änderung des Transplantationsgesetzes.
Es wird also vorläufig dabei bleiben: Zu wenige Spenderorgane, viele verzweifelte Patienten - und ein Rest-Risiko für weitere Manipulationen an der Warteliste.
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Ob diese Manipulationen das Resultat von Bestechungen waren, wird zur Zeit untersucht.
Tausende auf Warteliste
Rund 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Nach Angaben der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) verstirbt alle acht Stunden ein Patient, weil er ein lebensrettendes Spenderorgan nicht erhalten kann.
Nach dem Skandal um Organspenden, ausgehend von dem Klinikum Göttingen, hat die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland weiter rapide abgenommen.
Bereits zuvor war sie im Sinken begriffen. Die diversen Skandale haben diesen Trend allerdings beschleunigt. In einer Mitteilung der DSO heisst es dazu:
„Nach dem starken Rückgang der Organspenden in 2012 hat sich diese dramatische Entwicklung in 2013 noch weiter verschärft. Die Zahl der Organspender ist bundesweit um 16,3 Prozent von 1.046 Spender in 2012 auf lediglich 876 gesunken. Dies entspricht einem Durchschnitt von 10,9 Spendern pro eine Million Einwohner, in 2012 waren es noch 12,8 Spender pro eine Million Einwohner. Die Summe der gespendeten Organe sank von 3.511 im Jahr 2012 auf 3.034* in 2013 (-13,6 Prozent). Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 3.247 Spenderorgane aus dem Eurotransplant-Verbund in Deutschland transplantiert, im Jahr 2012 waren es noch 3.706“.

Transplantationsgesetz unzureichend
Der Mangel an Spenderorganen ist zum nicht geringen Teil allerdings auf das im Jahre 1997 verabschiedete Transplantationsgesetz zurückzuführen.
Anders als in anderen europäischen Ländern hält das Transplantationsgesetz - auch nach der letzten Novellierung im Jahre 2012 - am Zustimmungserfordernis fest. Der Patient bzw. seine Angehörigen müssen ihre Zustimmung zur Organentnahme erteilen. Das stellt gerade die behandelnden Ärzte oft vor enorme Schwierigkeiten: Sie müssen den Angehörigen nicht nur den eingetretenen bzw. bevorstehenden Tod mitteilen, sondern auch um die Organentnahme bitten. Insbesondere bei Angehörigen von Unfallopfern eine menschlich sehr schwierige Aufgabe.
Bei der Widerspruchslösung wird die Zustimmung fingiert, es sei denn, der Patient oder dessen Angehörige haben ausdrücklich widersprochen. Damit würde schlagartig der Mangel an Spenderorganen beseitigt bzw. drastisch vermindert werden und die behandelnden Ärzte von der Aufgabe, eine Einwilligung einzuholen, entbinden.
Novellierung abgelehnt
Die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, in bester Erinnerung wegen ihres Dienstwagenskandals, nunmehr Vizepräsidentin des deutschen Bundestages, lehnte 2007 die Vorschläge des Ethikrates jedoch ab, und weigerte sich, eine entsprechende Novelle zum Transplantationsgesetz einzubringen.
Damals wäre dies sicherlich einfacher in Gesetzesform zu giessen gewesen als heute, wo es nach den Transplantationsskandalen zu einem dramatischen Vertrauensverlust in die Ärzteschaft gekommen ist.
Zwar geht es bei dem jetzigen Skandal um gezinkte Wartelisten, aber dieser Vertrauensverlust wirkt sich natürlich dann auch auf die Feststellung des Todeszeitpunkts aus, wann also eine Organentnahme durchgeführt werden darf. Bisher war dies in Deutschland kein ernsthaftes Problem, obgleich es offenbar auch hier einige Fehler gab.
Die Transplantationsskandale verhindern so auch eine dringend notwendige Änderung des Transplantationsgesetzes.
Es wird also vorläufig dabei bleiben: Zu wenige Spenderorgane, viele verzweifelte Patienten - und ein Rest-Risiko für weitere Manipulationen an der Warteliste.


Kürzen und Schliessen – das Programm der Gross(artig)en Koalition im Gesundheitswesen


Zu Ulla Schmidt





onlinedienst - 12. Okt, 11:37 Article 2537x read
Organe verhökern
Ersatzteillager?
Ich denke, dass unter diesen Umständen die Widerspruchslösung die beste Lösung ist. Das hat nichts mit der Verachtung gegenüber toten Menschen zu tun.
Und: Haben sie einmal die Verzweiflung derer gesehen, die im Wettlauf gegen die Zeit auf ein Organ warten? Und die sind ihrem Spender dankbar,
MfG
Dr. v. Paleske