Ein Putschversuch in Afrika und die Mühlen der hessischen Justiz
Dr. Alexander von Paleske --- 27.2. 2017 ----
Vor zwei Wochen erhielt ich ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Hessen in Frankfurt, das auf meine diversen Beschwerden hin die Staatsanwaltschaft Darmstadt anwies, die Ermittlungen gegen den Geschäftsführer einer Offenbacher Air Charter Firma wieder aufzunehmen..
Was war der Hintergrund?
Am 4. März 2004 sollte der Präsident des ausserordentlich ölreichen afrikanischen Staates Äquatorial Guinea, Obiang Mbasogo Nguema, von einer Meute von Glücksrittern aus der britischen High Society unter Hilfe südafrikanischer Söldner mit Waffengewalt durch Ausschaltung seiner Palastgarde gestürzt werden (Wonga Coup)
Fussoldaten und Glücksritter
Dem Umsturzkommando gehörten als Fussoldaten ehemalige Mitglieder aus Apartheid-Südafrikas Mörder- Terror- und Zerstörungskommandos an, wie dem 32. Buffalo Battalion, den 1.-5. Reconnaisance Commandos (Recce), der 44. Parachute Brigade sowie der Todesschwadron Civil Cooperation Bureau.
Als Anführer der Söldner fungierte der Spross einer britischen Bierbrauerfamilie und ehemaliges Mitglied der britischen Armee-Spezialeinheit SAS, Simon Mann. Mit dabei der Sohn der ehemaligen britischen Premierministern Margaret Thatcher, Sir Mark Thatcher, sowie eine ganze Reihe Südafrikaner.
Ein Flugzeug aus Offenbach
Die Söldner sollten von Südafrika aus mit einem Flugzeug des russischen Typs Antonov abgeholt werden, das von der Offenbacher Firma ACL/CAL, in Armenien samt Crew gechartert worden war.
Der Angestellte der Firma CAL/ACL, Gerhard Eugen Merz, hatte in Malabo Quartier bezogen. Der Plan war, durch ein Vorauskommando unter Anleitung des Südafrikaners Nick du Toit den Flughafen von Malabo mit Waffengewalt unter ihre Kontrolle zu bekommen und dann die Landung der Söldner zu ermöglichen.
Ein fehlgeschlagener Putsch
Anschliessend sollte die marokkanische Palastgarde angegriffen werden und der Präsident Nguema entweder umgebracht oder ausser Landes gebracht werden. Dann sollte eine Marionettenregierung unter Führung des Oppositionspolitikers Severo Moto Nsa unter Dauerbewachung südafrikanischer Söldner installiert werden.
Der Putschversuch schlug fehl, weil die Söldner auf dem Wege von Südafrika nach Malabo in Harare einen Zwischenstopp einlegten, um Waffen aufzuladen. Dort wurde dann der ganze Söldnerhaufen verhaftet einschliesslich Simon Mann.
Nach deutschem Strafrecht handelte es sich um folgende Delikte:
- Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Paragraph 129b StGB.
- Versuchte Beihilfe zu den versuchten Tötungsdelikten (Mord, Totschlag) Paragraphen 211, 212 StGB
In Verbindung mit den Paragraphen 23 und 27 StGB
Mark Thatcher, der in Südafrika blieb und ungeduldig auf positive Nachrichten wartete, wurde schliesslich ebenfalls verhaftet und später von einem Gericht in Kapstadt zu einer Gefängnissstrafe auf Bewährung und zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das Vorauskommando in Malabo einschliesslich des Deutschen Gerhard Eugen Merz wurde ebenfalls verhaftet , Nick du Toit bekam 34 Jahre aufgebrummt.
Der Deutsche Gerhard Eugen Merz verstarb knapp 2 Wochen nach der Festnahme am 17.3. 2004 vermutlich an den Folgen im Gefängnis erlittener Folter.
Gerhard Eugen Merz war nicht Geschäftsführer, sondern lediglich Angestellter der Luftfrachtfirma CAL/ACL in Offenbach die von dem Flughafen Hahn/Hunsrück aus ihre Luftfrachtgeschäfte besorgt.
Geschäftsführer dieser Firma war ein Thomas R..
Odyssee durch die Justiz Hessens
1. Im Jahre 2008 stellte ich, nachdem keinerlei Strafverfahren gegen Thomas R. erkennbar war, Strafanzeige bei der für Offenbach zuständigen Staatsanwaltschaft Darmstadt. Die teilte daraufhin mit, das Strafverfahren gegen Thomas R. sei bereits 2006 mangels Tatverdacht eingestellt worden. Siehe hier
2. Daraufhin Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hessen in Frankfurt - zurückgewiesen. Siehe hier
3. Daraufhin substantiierte Gegenvorstellung – abgewiesen. Siehe hier
4. Nachdem der Hauptputschist Simon Mann vorzeitig freigelassen worden war, und seine Putsch-Abenteuer in dem Buch Cry Havoc veröffentlicht hatte, nahm ich einen weiteren Anlauf, um gestützt auf diese neuen Informationen, endlich das Strafverfahren gegen Thomas R. in Gang zu bringen: Durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim hessischen Justizministerium in Wiesbaden im November 2011. Dann hörte ich monatelang nichts.
5. Daraufhin Mitte 2012 detaillierte Eingabe an die Fraktionen der Linken und der Grünen im hessischen Landtag.
Die starteten offenbar eine parlamentarische Anfrage. Daraufhin Anweisung des hessischen Justizministeriums an die hessische Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt, erneut zu prüfen. Die Generalstaatsanwaltschaft meldete sich Anfang 2013 bei mir, man werde demnächst prüfen.
4 Jahre lang geprüft
Diese Prüfung dauerte sage und schreibe 4 Jahre.
Ende Januar 2017 erhielt ich das oben genannte Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, der Vorgang sei an die Staatsanwaltschaft Darmstadt zurückgegeben worden mit der Auflage, die Ermittlungen erneut aufzunehmen – 13 Jahre nach dem Putschversuch am 4.3. 2004.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, sehr langsam in der Tat.
Die Aussichten, dass es noch zu einer Anklageerhebung gegen diesen angeblichen Putschhelfer Thomas R. kommt, dürften als extrem gering angesehen werden.
Sollte das Verfahren erneut eingestellt werden, gibt es ja wieder den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde – siehe oben.
Ein Putschversuch in Afrika und ein juristisches Nachspiel in Hessen
Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft ohne Verfolgungswillen bei Fall von internationalem Terrorismus
Der Wonga Coup
Cry Havoc – Ein Chefsöldner packt aus und belastet auch die deutsche Beteiligungsschiene
Afrika-Söldner - und was aus ihnen wurde
Söldner, Gauner, Waffen und Rohstoffe
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Was war der Hintergrund?
Am 4. März 2004 sollte der Präsident des ausserordentlich ölreichen afrikanischen Staates Äquatorial Guinea, Obiang Mbasogo Nguema, von einer Meute von Glücksrittern aus der britischen High Society unter Hilfe südafrikanischer Söldner mit Waffengewalt durch Ausschaltung seiner Palastgarde gestürzt werden (Wonga Coup)
Fussoldaten und Glücksritter
Dem Umsturzkommando gehörten als Fussoldaten ehemalige Mitglieder aus Apartheid-Südafrikas Mörder- Terror- und Zerstörungskommandos an, wie dem 32. Buffalo Battalion, den 1.-5. Reconnaisance Commandos (Recce), der 44. Parachute Brigade sowie der Todesschwadron Civil Cooperation Bureau.
Als Anführer der Söldner fungierte der Spross einer britischen Bierbrauerfamilie und ehemaliges Mitglied der britischen Armee-Spezialeinheit SAS, Simon Mann. Mit dabei der Sohn der ehemaligen britischen Premierministern Margaret Thatcher, Sir Mark Thatcher, sowie eine ganze Reihe Südafrikaner.
Ein Flugzeug aus Offenbach
Die Söldner sollten von Südafrika aus mit einem Flugzeug des russischen Typs Antonov abgeholt werden, das von der Offenbacher Firma ACL/CAL, in Armenien samt Crew gechartert worden war.
Der Angestellte der Firma CAL/ACL, Gerhard Eugen Merz, hatte in Malabo Quartier bezogen. Der Plan war, durch ein Vorauskommando unter Anleitung des Südafrikaners Nick du Toit den Flughafen von Malabo mit Waffengewalt unter ihre Kontrolle zu bekommen und dann die Landung der Söldner zu ermöglichen.
Ein fehlgeschlagener Putsch
Anschliessend sollte die marokkanische Palastgarde angegriffen werden und der Präsident Nguema entweder umgebracht oder ausser Landes gebracht werden. Dann sollte eine Marionettenregierung unter Führung des Oppositionspolitikers Severo Moto Nsa unter Dauerbewachung südafrikanischer Söldner installiert werden.
Der Putschversuch schlug fehl, weil die Söldner auf dem Wege von Südafrika nach Malabo in Harare einen Zwischenstopp einlegten, um Waffen aufzuladen. Dort wurde dann der ganze Söldnerhaufen verhaftet einschliesslich Simon Mann.
Nach deutschem Strafrecht handelte es sich um folgende Delikte:
- Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Paragraph 129b StGB.
- Versuchte Beihilfe zu den versuchten Tötungsdelikten (Mord, Totschlag) Paragraphen 211, 212 StGB
In Verbindung mit den Paragraphen 23 und 27 StGB
Mark Thatcher, der in Südafrika blieb und ungeduldig auf positive Nachrichten wartete, wurde schliesslich ebenfalls verhaftet und später von einem Gericht in Kapstadt zu einer Gefängnissstrafe auf Bewährung und zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das Vorauskommando in Malabo einschliesslich des Deutschen Gerhard Eugen Merz wurde ebenfalls verhaftet , Nick du Toit bekam 34 Jahre aufgebrummt.
Der Deutsche Gerhard Eugen Merz verstarb knapp 2 Wochen nach der Festnahme am 17.3. 2004 vermutlich an den Folgen im Gefängnis erlittener Folter.
Gerhard Eugen Merz war nicht Geschäftsführer, sondern lediglich Angestellter der Luftfrachtfirma CAL/ACL in Offenbach die von dem Flughafen Hahn/Hunsrück aus ihre Luftfrachtgeschäfte besorgt.
Geschäftsführer dieser Firma war ein Thomas R..
Odyssee durch die Justiz Hessens
1. Im Jahre 2008 stellte ich, nachdem keinerlei Strafverfahren gegen Thomas R. erkennbar war, Strafanzeige bei der für Offenbach zuständigen Staatsanwaltschaft Darmstadt. Die teilte daraufhin mit, das Strafverfahren gegen Thomas R. sei bereits 2006 mangels Tatverdacht eingestellt worden. Siehe hier
2. Daraufhin Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hessen in Frankfurt - zurückgewiesen. Siehe hier
3. Daraufhin substantiierte Gegenvorstellung – abgewiesen. Siehe hier
4. Nachdem der Hauptputschist Simon Mann vorzeitig freigelassen worden war, und seine Putsch-Abenteuer in dem Buch Cry Havoc veröffentlicht hatte, nahm ich einen weiteren Anlauf, um gestützt auf diese neuen Informationen, endlich das Strafverfahren gegen Thomas R. in Gang zu bringen: Durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim hessischen Justizministerium in Wiesbaden im November 2011. Dann hörte ich monatelang nichts.
5. Daraufhin Mitte 2012 detaillierte Eingabe an die Fraktionen der Linken und der Grünen im hessischen Landtag.
Die starteten offenbar eine parlamentarische Anfrage. Daraufhin Anweisung des hessischen Justizministeriums an die hessische Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt, erneut zu prüfen. Die Generalstaatsanwaltschaft meldete sich Anfang 2013 bei mir, man werde demnächst prüfen.
4 Jahre lang geprüft
Diese Prüfung dauerte sage und schreibe 4 Jahre.
Ende Januar 2017 erhielt ich das oben genannte Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, der Vorgang sei an die Staatsanwaltschaft Darmstadt zurückgegeben worden mit der Auflage, die Ermittlungen erneut aufzunehmen – 13 Jahre nach dem Putschversuch am 4.3. 2004.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, sehr langsam in der Tat.
Die Aussichten, dass es noch zu einer Anklageerhebung gegen diesen angeblichen Putschhelfer Thomas R. kommt, dürften als extrem gering angesehen werden.
Sollte das Verfahren erneut eingestellt werden, gibt es ja wieder den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde – siehe oben.
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onlinedienst - 27. Feb, 12:20 Article 5015x read