Vorratsdatenspeicherung: Die Gier der Datenhamster wächst
World Content News - Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und TK-Überwachung ist noch nicht einmal in Kraft, da stellen schon die Lobbyvertreter der Film- und Musikindustrie einen Fuß in die Tür. Auf ihren Druck hin soll der Bundesrat am kommenden Freitag das Gesetz dahin gehend "verbessern", dass auch ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch auf gespeicherte Daten möglich wird, um bei Urheberrechtsverletzungen die das "geistige Eigentum" betreffen, also z.B. illegalen Musikdownload, Zugriff auf Namen und Adressen von Surfern mit dynamischen IP-Adressen zu bekommen.
Schäubles Online-Durchsuchung in der Praxis (Source: Chr. Hayungs)
Bisher musste in solchen Fällen immer ein strafrechtliches Verfahren angestrengt werden, was oft angesichts fehlender Beweislast, Überlastung der Staatsanwaltschaft oder wegen Geringfügigkeit häufig ins Leere lief. Sollte der Einbau dieses "trojanischen Pferdes" von Erfolg gekrönt sein, könnte die Unterhaltungsindustrie in großem Stil Filesharer und Raubkopierer erfolgreich mit Zivilklagen überziehen.
Auszug aus dem klammheimlich begehrlichen Änderungswunsch des Rechtsausschusses des Bundesrats:
"Der Bundesrat stellt fest, dass nach der Neuregelung des § 113b TKG der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern, wie er im Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (BR-Drs. 64/07) vorgesehen ist, leerläuft.
Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums diesen Widerspruch der beiden Gesetze aufzulösen und eine Regelung zu schaffen, die den Auskunftsanspruch auch erfüllbar macht."
Fefes Blog bringt es auf den Punkt:
"Na wer hätte DAS gedacht?! Jetzt soll die Contentmafia Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung erhalten. Also ich bin ja schockiert -- SCHOCKIERT!1!! Genau so schockiert wie bei den ersten 23 Malen, bei denen sie uns erst erzählt haben, es ginge um Massenmörder, dann ging es um Terroristen, dann um Kinderpornographie und am Ende wird es gegen "Raubkopierer" eingesetzt. Eines Tages, wenn der letzte Kunde im Knast sitzt, wenn die letzte Wahl auf Wahlbetrugsmaschinen umgestellt wurde, wenn die letzte Arbeit ins Ausland ausgelagert wurde, werden die Menschen merken, dass man Vorratsdaten, Patente und Verwertungsrechte nicht essen kann."
Übrigens, was sich bisher kaum rumgesprochen hat: Auch Anonymisierungsdienste wie z.B. TOR werden künftig zur Vorratsspeicherung verpflichtet.
Sollte daher die Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrates erfolgreich in das neue Überwachungsgesetz implantiert werden, bleibt dem gläsernen Internetbenutzer in diesem "harmonischen Gesamtsystem" (Zitat Gesetzentwurf) künftig wohl nur noch eine wirksame Option:
Licht aus im Internet, Surferstreik bis der Anschlussknoten platzt!
Dieser Artikel erschien erstmalig beiWorld Content News
Schäubles Online-Durchsuchung in der Praxis (Source: Chr. Hayungs)
Bisher musste in solchen Fällen immer ein strafrechtliches Verfahren angestrengt werden, was oft angesichts fehlender Beweislast, Überlastung der Staatsanwaltschaft oder wegen Geringfügigkeit häufig ins Leere lief. Sollte der Einbau dieses "trojanischen Pferdes" von Erfolg gekrönt sein, könnte die Unterhaltungsindustrie in großem Stil Filesharer und Raubkopierer erfolgreich mit Zivilklagen überziehen.
Auszug aus dem klammheimlich begehrlichen Änderungswunsch des Rechtsausschusses des Bundesrats:
"Der Bundesrat stellt fest, dass nach der Neuregelung des § 113b TKG der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern, wie er im Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (BR-Drs. 64/07) vorgesehen ist, leerläuft.
Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums diesen Widerspruch der beiden Gesetze aufzulösen und eine Regelung zu schaffen, die den Auskunftsanspruch auch erfüllbar macht."
Fefes Blog bringt es auf den Punkt:
"Na wer hätte DAS gedacht?! Jetzt soll die Contentmafia Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung erhalten. Also ich bin ja schockiert -- SCHOCKIERT!1!! Genau so schockiert wie bei den ersten 23 Malen, bei denen sie uns erst erzählt haben, es ginge um Massenmörder, dann ging es um Terroristen, dann um Kinderpornographie und am Ende wird es gegen "Raubkopierer" eingesetzt. Eines Tages, wenn der letzte Kunde im Knast sitzt, wenn die letzte Wahl auf Wahlbetrugsmaschinen umgestellt wurde, wenn die letzte Arbeit ins Ausland ausgelagert wurde, werden die Menschen merken, dass man Vorratsdaten, Patente und Verwertungsrechte nicht essen kann."
Übrigens, was sich bisher kaum rumgesprochen hat: Auch Anonymisierungsdienste wie z.B. TOR werden künftig zur Vorratsspeicherung verpflichtet.
Sollte daher die Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrates erfolgreich in das neue Überwachungsgesetz implantiert werden, bleibt dem gläsernen Internetbenutzer in diesem "harmonischen Gesamtsystem" (Zitat Gesetzentwurf) künftig wohl nur noch eine wirksame Option:
Licht aus im Internet, Surferstreik bis der Anschlussknoten platzt!
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sfux - 26. Nov, 08:01 Article 5603x read