Online-Durchsuchungen: Trojaner kommt mit kosmetischen Fußnoten
World Content News - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute grundsätzlich grünes Licht für die Online-Durchsuchung gegeben, aber gleichzeitig das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung für verfassungswidrig erklärt. Das Durchsuchen von Festplatten ist nach dem Urteil zwar möglich, aber nur, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen". Eingriffe für präventive Zwecke und zur Strafverfolgung müssen auf einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage beruhen. Kein Freibrief für Datengrabscher, aber der Staat hat immerhin den Fuß in der Tür.
Zu den überragend wichtigen Rechtsgütern gehören «Leib, Leben und Freiheit der Person», Bedrohung der Grundlagen oder der Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen. Grundsätzlich ist für eine Ausspähung eine vorherige richterliche Anordnung notwendig. Das klingt erst mal rudimentär, wird aber Terrorhysterikern wie Schäuble kaum davon abhalten, präventiv zuzuschlagen, "tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr" sind schnell mal aus dem Hut gezaubert, auch wenn man hinterher wieder zurückstecken muss.
Trotzdem darf heute mal zumindest mit Selters angestoßen werden, zum einen wurden die Ergänzungen des NRW-Schnüffelgesetzes von 2006, das dem Landes-Verfassungsschutz auch allgemein den «heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme» erlaubte, in Bausch und Bogen für nichtig erklärt.
Des weiteren hat das Gericht damit den Art. 2 Abs. 1 GG (Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit) praktisch um ein neues Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität" informationstechnischer Systeme ergänzt. Möglicherweise ist dies auch richtungsweisend für andere noch ausstehende Urteile, z.B. zur Vorratsdatendatenspeicherung.
Immerhin: Stark ist der folgende Satz aus dem Urteil:
Das Erfordernis tatsächlicher Anhaltspunkte führt dazu, dass Vermutungen oder allgemeine Erfahrungssätze allein nicht ausreichen, um den Zugriff zu rechtfertigen. Vielmehr müssen bestimmte Tatsachen festgestellt sein, die eine Gefahrenprognose tragen.
Kein Freibrief also für datenhungrige Behörden, bei Verdacht bzw. Bedarf den Trojaner loszulassen, aber ehrlich gesagt hatte dies auch niemand erwartet. Rundum froh kann man über die heutige Entscheidung nicht sein, auch wenn der Jubel der siegreichen Kläger nachvollziehbar ist.
Schäuble will trotzdem am Bundestrojaner festhalten, sich dabei aber "natürlich" :-) an die Auflagen des BVerfG halten. Damit ihm die Terroristen nicht ausgehen, hat er schon mal vorsorglich die europäische Presse dazu aufgefordert, die den Islam verunglimpfenden Mohammed-Karikaturen nachzudrucken. The Game must go on.
Quellen:
Ausführliche Pressemitteilung BVerfG
(bundesverfassungsgericht.de, 27.02.2008)
Karlsruhe erlaubt Präventiv-Spionage und Totalüberwachung
(radio-utopie.de, 27.02.2008)
Koalitionsfraktionen wollen Online-Durchsuchung einführen
(pr-inside.com, 27.02.2008)
Hohe Hürden für Online-Fahnder - Schäuble hofft trotzdem auf Umsetzung (Spiegel Online, 27.02.2008)
Gehb (CDU/CSU): Online-Durchsuchung jetzt schnell einführen
(presseportal.de, 27.02.2008)
Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung (foebud.org, 27.02.2008)
Die Geburt des “Computer-Grundrechts”
(Der Spiegelfechter, 27.02.2008)
Juhu, wir haben ein neues Grundrecht! (netzpolitik.org, 27.02.2008)
SPD will heimliche Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz verankern
(Heise, 26.02.2008)
Dieser Artikel erschien erstmalig bei World Content News
Zu den überragend wichtigen Rechtsgütern gehören «Leib, Leben und Freiheit der Person», Bedrohung der Grundlagen oder der Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen. Grundsätzlich ist für eine Ausspähung eine vorherige richterliche Anordnung notwendig. Das klingt erst mal rudimentär, wird aber Terrorhysterikern wie Schäuble kaum davon abhalten, präventiv zuzuschlagen, "tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr" sind schnell mal aus dem Hut gezaubert, auch wenn man hinterher wieder zurückstecken muss.
Trotzdem darf heute mal zumindest mit Selters angestoßen werden, zum einen wurden die Ergänzungen des NRW-Schnüffelgesetzes von 2006, das dem Landes-Verfassungsschutz auch allgemein den «heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme» erlaubte, in Bausch und Bogen für nichtig erklärt.
Des weiteren hat das Gericht damit den Art. 2 Abs. 1 GG (Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit) praktisch um ein neues Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität" informationstechnischer Systeme ergänzt. Möglicherweise ist dies auch richtungsweisend für andere noch ausstehende Urteile, z.B. zur Vorratsdatendatenspeicherung.
Immerhin: Stark ist der folgende Satz aus dem Urteil:
Das Erfordernis tatsächlicher Anhaltspunkte führt dazu, dass Vermutungen oder allgemeine Erfahrungssätze allein nicht ausreichen, um den Zugriff zu rechtfertigen. Vielmehr müssen bestimmte Tatsachen festgestellt sein, die eine Gefahrenprognose tragen.
Kein Freibrief also für datenhungrige Behörden, bei Verdacht bzw. Bedarf den Trojaner loszulassen, aber ehrlich gesagt hatte dies auch niemand erwartet. Rundum froh kann man über die heutige Entscheidung nicht sein, auch wenn der Jubel der siegreichen Kläger nachvollziehbar ist.
Schäuble will trotzdem am Bundestrojaner festhalten, sich dabei aber "natürlich" :-) an die Auflagen des BVerfG halten. Damit ihm die Terroristen nicht ausgehen, hat er schon mal vorsorglich die europäische Presse dazu aufgefordert, die den Islam verunglimpfenden Mohammed-Karikaturen nachzudrucken. The Game must go on.
Quellen:
Ausführliche Pressemitteilung BVerfG
(bundesverfassungsgericht.de, 27.02.2008)
Karlsruhe erlaubt Präventiv-Spionage und Totalüberwachung
(radio-utopie.de, 27.02.2008)
Koalitionsfraktionen wollen Online-Durchsuchung einführen
(pr-inside.com, 27.02.2008)
Hohe Hürden für Online-Fahnder - Schäuble hofft trotzdem auf Umsetzung (Spiegel Online, 27.02.2008)
Gehb (CDU/CSU): Online-Durchsuchung jetzt schnell einführen
(presseportal.de, 27.02.2008)
Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung (foebud.org, 27.02.2008)
Die Geburt des “Computer-Grundrechts”
(Der Spiegelfechter, 27.02.2008)
Juhu, wir haben ein neues Grundrecht! (netzpolitik.org, 27.02.2008)
SPD will heimliche Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz verankern
(Heise, 26.02.2008)

softlabhennef - 27. Feb, 13:58 Article 2883x read