Bayern LB pocht auf Schadensersatz für Skandalpe-Abenteuer: Viel heisse Luft, wenig Substanz
Dr. Alexander von Paleske --- 26.5. 2010 --- Die Verlustbank BayernLB hofft auf Schadensersatz und beabsichtigt, sich von Kärnten die 3,7 Milliarden Euro zurückzuholen, welche sie mit dem Kauf der Skandaltochter Hypo Alpe verloren hatte. So sehen zur Zeit die scheinbar zuversichtlichen Meldungen in der Presse aus.
Die nüchterne Frage stellt sich aber: Was ist wirklich dran an diesem Ansruchsbegehren, oder handelt es sich nicht vielmehr um eine PR-Massnahme, um das Image, nicht nur der BayernLB, sondern auch der CSU, die knietief in diese Affäre verstrickt ist, aufzupolieren?
Die BayernLB als Opfer?
Die BayernLB behauptet, vom austrischen Land Kärnten, seinerzeit vertreten durch den mittlerweile verstorbenen Landeshauptmann und Rechtsaussen, Jörg Haider, reingelegt worden zu sein. Im Juristendeutsch auch arglistige Täuschung genannt.
Täuschung oder Ignoranz?
Zur Täuschung gehört, dass bei dem Opfer, also hier der BayernLB, vertreten durch den Vorstand, völlig falsche Vorstellungen über die zu erwerbende Skandaltochter Hypo-Alpe bestanden, die entweder von Haider & Co erzeugt oder unterhalten wurden.
Doch davon kann nach dem bisherigen Ergebnisstand wohl überhaupt keine Rede sein.
Etliche Skandale der Hypo Alpe waren bereits beim Kaufabschluss hinreichend bekannt, weil sie schon mehrfach in Oesterreich bzw. Auf dem Balkan durch die Presse gegangen waren. Eine Stichworteingabe bei einer Internet Suchmaschine hätte bereits weitergeholfen
Im einzelnen
Die Skandalbank Hypo Alpe sollte eigentlich im Jahre 2007 an die Börse gebracht werden. Davon nahmen der damalige und mittlerweile verstorbene Landeshauptmann und Rechtsaussen, Jörg Haider, und der damalige Aufsichtsratspräsident und frühere Vorstand, Wolfgang Kulterer, jedoch Abstand. Zu sehr hatten die daneben gegangenen Swap-Geschäfte mit der Lehman- Pleitebank am Image genagt, sodass man sich letztlich nicht so viel davon versprach.
Neben Swap-Skandal weitere Skandale vor Vertragsabschluss mit BayernLB
Die Zusammenarbeit des seinerzeitigen Hypo-Alpe Vorstands Wolfgang Kulterer mit den Berufsbetrügern Raoul Berthaumieu alias Lee Sanders, Regis Possino, Adnan Khashoggi , Rakesh Saxena, Sherman Mazur (ausführlich die ganzen Querverbindungen hier)
Die zwielichtigen Geschäfte in Slowenien und Kroatien z.B. mit dem Waffenhändler
Zagorek.
Die als Ueberfall vorgetäuschte Selbstbeschädigung des seinerzeitigen Schatzmeisters der Bank, Christian Rauscher, und das anschliessende Verschwinden eines Koffers mit angeblich belastenden Hypo-Alpe-Bank-Dokumenten.
Das Grapschen eines historischen Grundstücks im Zentrum von Belgrad, das einstmals der jüdischen Familie Galich gehörte, kurz bevor es an diese hätte zurückgegeben werden können.
Strafanzeige und Klageerhebung des US-Opferanwalts Ed Fagan gegen den Vorstand der Hypo-Alpe mit dem Vorwürfen der Urkundenfälschung, des Betrugs, des Insiderhandels etc.
Die gegen die Hypo-Alpe laufenden Schadensersatzprozesse wegen falscher Anlageberatung. Sichwort: General Partners.
Ausserdem gab es reichlichst Warnungen von Fachleuten, die forderten, die Bank gründlich zu durchleuchten. Ein richtiger Prüfungsprozess, der den Namen verdient hätte, fand aber vor dem Kauf gar nicht statt.
Gleichwohl, Fachleute der Landesbank hatten ausdrücklich vor dem Kauf auf die hohen Risiken hingewiesen und von einem Kauf abgeraten.
Ein Angestellter, der mit der oberflächlichen Prüfung betraut war, meinte:
”Man hätte die Bank nicht einmal geschenkt nehmen dürfen”
Der Kauf der Bank habe darüberhinaus keine wirtschaftlichen Motive gehabt, und verstiess offenbar auch noch gegen die Statuten der öffentlich-rechtlichen BayernLB.
Abnicken ohne Prüfung
Mehr noch, der Aufsichtsrat nickte offenbar ohne nähere Prüfung den ganzen Vorgang ab, getreu dem Motto:
"Wir haben doch einen Super-Vorstand, warum sollen wir noch selbst prüfen".
Damit handelt es sich hier um den typischen Fall der (durch Ignoranz verursachten) Kaufreue, der keinerlei Schadensersatzansprüche auslöst.
Schadensersatzansprüche könnten sich allenfalls ergeben, wenn der Nachweis gelänge, dass BayernLB-Vorstand Schmidt und die Verkäufer Berlin und Haider allesamt kollusiv zusammengearbeitet hätten, also ein Fall vorsätzlicher gemeinschaftlicher sittenwidriger Schädigung, Paragraph 826 BGB.
Dafür gibt es in der Tat einige Indizien, insbesondere dass Tilo Berlin und Werner Schmidt sich bereits zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt trafen, nämlich im Jahre 2006, als sie bisher eingestanden hatten. Indizien daher ja, aber ein kompletter Indizienbeweis dürfte bei dem gegenwärtigen Erkenntnisstand nicht zu führen sein.
Somit bleiben, seitens der BayernLB, ggf. Schadensersatzansprüche bestenfalls gegen einige ihrer eigenen Leute übrig. Aber was sich bei denen im Erfolgsfalle holen liesse, das ist eher geeignet ein Rachegefühl zu befriedigen, als finanziell - bei dem Gesamtschaden von 3,7 Milliarden Euro - nennenswert ins Gewicht zu fallen.
Die 3,7 Milliarden Steuergelder sind weg, da kann die BayernLB noch so viel Wind machen. Das Verschulden liegt offenbar ganz eindeutig bei ihren eigenen Akteuren, die alle Warnungen, und derer gab es ja genug, in den Wind schlugen, und bei den Aufsichtsräten der BayernLB, die sich nach einem Gutachten mit schuldig machten, weil sie alles ohne Prüfung abnickten bzw. bei der entscheidenden Sitzung selbst gar nicht präsent waren..
So bleibt der strafrechtliche Vorwurf der Untreue, insbesondere gegen den seinerzeitigen Vorstand Werner Schmidt.
Wir werden bald sehen, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt.
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Die BayernLB als Opfer?
Die BayernLB behauptet, vom austrischen Land Kärnten, seinerzeit vertreten durch den mittlerweile verstorbenen Landeshauptmann und Rechtsaussen, Jörg Haider, reingelegt worden zu sein. Im Juristendeutsch auch arglistige Täuschung genannt.
Täuschung oder Ignoranz?
Zur Täuschung gehört, dass bei dem Opfer, also hier der BayernLB, vertreten durch den Vorstand, völlig falsche Vorstellungen über die zu erwerbende Skandaltochter Hypo-Alpe bestanden, die entweder von Haider & Co erzeugt oder unterhalten wurden.
Doch davon kann nach dem bisherigen Ergebnisstand wohl überhaupt keine Rede sein.
Etliche Skandale der Hypo Alpe waren bereits beim Kaufabschluss hinreichend bekannt, weil sie schon mehrfach in Oesterreich bzw. Auf dem Balkan durch die Presse gegangen waren. Eine Stichworteingabe bei einer Internet Suchmaschine hätte bereits weitergeholfen
Im einzelnen
Die Skandalbank Hypo Alpe sollte eigentlich im Jahre 2007 an die Börse gebracht werden. Davon nahmen der damalige und mittlerweile verstorbene Landeshauptmann und Rechtsaussen, Jörg Haider, und der damalige Aufsichtsratspräsident und frühere Vorstand, Wolfgang Kulterer, jedoch Abstand. Zu sehr hatten die daneben gegangenen Swap-Geschäfte mit der Lehman- Pleitebank am Image genagt, sodass man sich letztlich nicht so viel davon versprach.
Neben Swap-Skandal weitere Skandale vor Vertragsabschluss mit BayernLB
Die Zusammenarbeit des seinerzeitigen Hypo-Alpe Vorstands Wolfgang Kulterer mit den Berufsbetrügern Raoul Berthaumieu alias Lee Sanders, Regis Possino, Adnan Khashoggi , Rakesh Saxena, Sherman Mazur (ausführlich die ganzen Querverbindungen hier)
Die zwielichtigen Geschäfte in Slowenien und Kroatien z.B. mit dem Waffenhändler
Zagorek.
Die als Ueberfall vorgetäuschte Selbstbeschädigung des seinerzeitigen Schatzmeisters der Bank, Christian Rauscher, und das anschliessende Verschwinden eines Koffers mit angeblich belastenden Hypo-Alpe-Bank-Dokumenten.
Das Grapschen eines historischen Grundstücks im Zentrum von Belgrad, das einstmals der jüdischen Familie Galich gehörte, kurz bevor es an diese hätte zurückgegeben werden können.
Strafanzeige und Klageerhebung des US-Opferanwalts Ed Fagan gegen den Vorstand der Hypo-Alpe mit dem Vorwürfen der Urkundenfälschung, des Betrugs, des Insiderhandels etc.
Die gegen die Hypo-Alpe laufenden Schadensersatzprozesse wegen falscher Anlageberatung. Sichwort: General Partners.
Ausserdem gab es reichlichst Warnungen von Fachleuten, die forderten, die Bank gründlich zu durchleuchten. Ein richtiger Prüfungsprozess, der den Namen verdient hätte, fand aber vor dem Kauf gar nicht statt.
Gleichwohl, Fachleute der Landesbank hatten ausdrücklich vor dem Kauf auf die hohen Risiken hingewiesen und von einem Kauf abgeraten.
Ein Angestellter, der mit der oberflächlichen Prüfung betraut war, meinte:
”Man hätte die Bank nicht einmal geschenkt nehmen dürfen”
Der Kauf der Bank habe darüberhinaus keine wirtschaftlichen Motive gehabt, und verstiess offenbar auch noch gegen die Statuten der öffentlich-rechtlichen BayernLB.
Abnicken ohne Prüfung
Mehr noch, der Aufsichtsrat nickte offenbar ohne nähere Prüfung den ganzen Vorgang ab, getreu dem Motto:
"Wir haben doch einen Super-Vorstand, warum sollen wir noch selbst prüfen".
Damit handelt es sich hier um den typischen Fall der (durch Ignoranz verursachten) Kaufreue, der keinerlei Schadensersatzansprüche auslöst.
Schadensersatzansprüche könnten sich allenfalls ergeben, wenn der Nachweis gelänge, dass BayernLB-Vorstand Schmidt und die Verkäufer Berlin und Haider allesamt kollusiv zusammengearbeitet hätten, also ein Fall vorsätzlicher gemeinschaftlicher sittenwidriger Schädigung, Paragraph 826 BGB.
Dafür gibt es in der Tat einige Indizien, insbesondere dass Tilo Berlin und Werner Schmidt sich bereits zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt trafen, nämlich im Jahre 2006, als sie bisher eingestanden hatten. Indizien daher ja, aber ein kompletter Indizienbeweis dürfte bei dem gegenwärtigen Erkenntnisstand nicht zu führen sein.
Somit bleiben, seitens der BayernLB, ggf. Schadensersatzansprüche bestenfalls gegen einige ihrer eigenen Leute übrig. Aber was sich bei denen im Erfolgsfalle holen liesse, das ist eher geeignet ein Rachegefühl zu befriedigen, als finanziell - bei dem Gesamtschaden von 3,7 Milliarden Euro - nennenswert ins Gewicht zu fallen.
Die 3,7 Milliarden Steuergelder sind weg, da kann die BayernLB noch so viel Wind machen. Das Verschulden liegt offenbar ganz eindeutig bei ihren eigenen Akteuren, die alle Warnungen, und derer gab es ja genug, in den Wind schlugen, und bei den Aufsichtsräten der BayernLB, die sich nach einem Gutachten mit schuldig machten, weil sie alles ohne Prüfung abnickten bzw. bei der entscheidenden Sitzung selbst gar nicht präsent waren..
So bleibt der strafrechtliche Vorwurf der Untreue, insbesondere gegen den seinerzeitigen Vorstand Werner Schmidt.
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onlinedienst - 26. Mai, 15:46 Article 3498x read