Gesundheitsschäden nach Corona-Impfung – Der steinige Weg für die Opfer zu Entschädigung und Schadensersatz
Dr. Alexander von Paleske —- 3.7. 2023 —-
Nach der Eilzulassung der Impfstoffe gegegen das Corona-Virus Sars Cov-2, kam es – kaum überraschend – bei einer Minderheit von Geimpften zu nicht unerheblichen Gesundheitsschäden.
Die erste akzeptierte schwere Nebenwirkung beim Astra-Zeneca Impfstoff war die oft tödlich verlaufende Hirnvenenthrombose, und bei den Impfstoffen von Biontech, Moderna und Johnson & Johnson die Herzmuskelentzündung
Mittlerweile ist ist geklärt, dass es in einem – bisher – festgestellten Prozentsatz zwischen 0,03% und 0,05%, also 3 bis 5 von 10.000 der Geimpften zu andauernden Impfschäden kommt, die als Long Post Covid Vaccination Syndrome bezeichnet werden.
Long Post Corona Vaccination Syndrome, LPCVS
Zunächst wurde bestritten, dass es ein derartiges LPCVS ueberhaupt gibt, die gesundheitlichen Probleme wurden als psychosomatisch eingestuft.
Mittlerweile ist jedoch erwiesen, dass neben dem bekannten Post/long Covid Syndrom, es ebenfalls ein somatisches Krankheitsbild als Folge einer Impfung gegen das SARS-Corona Virus 2 gibt. Allen voran die postvakzinale Herzmuskelentzündung, Thrombosen im venösen und arteriellen Schenkel der Blutgefässe, aber auch die postvaccinale Thrombozytopenie (VITT) die mit multiplen Thrombosen einhergehen kann, ebenso die subakute Thyreoiditis und das Chronische Fatigue Syndrom (ME/CFS).
Als neurologische Beschwerden im Rahmen des Long Post Covid Vaccination Syndrome sind bekannt: Nervenschmerzen, Lähmungen, Schwindel, Gesichtsnervenlähmungen Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Konzentrationsstörungen, Vergesslichkeit, und die TIA (Transient Ischaemic Attack), die dem Schlaganfall in der Symptomatik ähnelt, aber nach 24 Stunden vorüber ist.
Sofern eine ganze Reihe von Organen betroffen sind, spricht man auch vom PIMS (Paediatric Inflammatory Multiorgan Syndrome ), eine lebensbedrohliche Erkrankung vorwiegend im Kindesalter nach Infektion mit SarsCoV-2, aber –selten – auch als Long Post Covid Vaccination Syndrome.
In Deutschland sollten derartige Schäden an das Paul Ehrlich Institut gemeldet werden, aber bis heute besteht keine Einigkeit, was wirklich als Nebenwirkung der Impfung, und was eher ein zeitlichens Zusammentreffen von sich unabhängig von der Impfung entwickelnden gesundheitlichen Beschwerden anzusehen ist.
Es herrscht also nicht nur Unklarheit, sondern viele Beschwerden wurden als psychosomatisch oder schicksalshaft, nicht jedoch als Impffolge angesehen.
Verkürzte Zulassung
Normalerweise beträgt die Zeit von der Entwicklung eines Medikaments bis zu seiner Zulassung mehrere Jahre, nachdem es zunächst nur an einer sehr begrenzten Zahl von Patienten/Probanden eingesetzt worden war, und keine über das vertretbare Mass hinausgehende, Nebenwirkungen festgestellt wurden.
Das sah bei der Zulassung von Corona-Impfstoffen aber gänzlich anders aus:
- Die vor einer Einführung eines neuen Medikaments oder Impfstoffes notwendigen Studien wurden angesichts der um sich greifenden Epidemie drastisch abgekürzt, bzw. gar nicht erst durchgeführt,
- der Impfstoff nur bei jungen Patienten ohne Grundkrankheiten getestet.,
Die verwertbaren Aussagen über erhebliche Nebenwirkungen waren daher massiv eingeschränkt.
Hinzu kommt:
Die Corona-Impfstoffe beruhen allesamt auf einem völlig neuen Wirkprinzip:
- indem der Impfstoff nicht – wie bisher üblich – im Labor hergestellt wird, sondern der Körper des Geimpften erst den Impfstoff herstellt, nachdem der Bauplan zur Herstellung des Impfstoffes in Form einer mRNA in der Körper injiziert, und dann mithilfe eine Vehikels (bei Astra Zeneca einem Virus, bei BionTech, Moderna und Johnson & Johnson durch Nano-Partikel) in Körperzellen verbracht witd. Dort wird dann der eigentliche Impfstoff produziert, gegen den dann der Körper Antikörper entickelt, die wiederum schliesslich vor einer Infektion durch das Corona-Virus schützen sollten.
Verantwortung abgewälzt
Um einen Anreiz für die Firmen zu schaffen, diese neuartigen Produkte rasch herzustellen, beschlossen die EU-Staaten, die Hersteller vor erfolgreichen Klagen gegen Impfschäden zu schützen. So gehen Schadensersatz- Entschädigungs- und Prozesskosten von den Herstellerfirmen auf die EU-Mitgliedstaaten über.
Versäumnisse
Angesichts der fehlenden Erfahrung, und von fehlenden umfangreichen Zulassungs-Studien, hätte es seitens des Gesundheitsministeriums ja nahegelegen:
- Parallel zu der Massenimpfung sofort eine kontrollierte Studie zu starten, um engmaschig nach unerwünschten Nebenwirkungen zu suchen und zwar in allen Altersgruppen.
- Grosszügige Entschädigungsregelungen zu verabschieden, und unbürokratisch Impfopfern zu helfen.
Die GroKo mit Gesundheitsminister Jens Spahn tat jedoch genau das Gegenteil:
- Eine kontrollierte Studie über Nebenwirkungen und gesundheitliche Schäden wurde erst gar nicht in Auftrag gegeben.
- Die Bundesregierung wartete einfach ab und sah zu, welche Nebenwirkungen sich so zeigen würden, ausserdem kamen aus Israel ja Daten, allerdings auch nicht von sytematischen Nachuntersuchungen, sondern die Erfasung von Beschwerden, die von Patienten geäussert wurden.
- Der Weg zum Schadensersatz für Impfopfer wurde nicht etwa erleichtert, sondern massiv erschwert: Durch eine Art Corona-Ermächtigungsgesetz (Paragraph 5 Abs.2 Satz 1Nr, 4a des Infektionsschutzgesetzes) mit dem Dutzende von Gesetzen per Rechtsverordnung einfach ausser Kraft gesetzt werden konnten. So wurde durch die Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevoelkerung mit Produklten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus verursachten Epidemie (MedBVSV), die Haftung der Hersteller gemäss Paragraph 84 Arzneimittelgesetz, die ja ohnehin schon auf den Staat übergegangen war, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, de facto damit abgeschafft.
Rückblick
Das Arzneimittelgesetz (AMG) war eine Folge des Contergan-Skandals in den 50er Jahren. Babys kamen, nachdem die Mütter Contergan während der Schwangerschaft eingenommen hatten, mit schweren und schwersten Missbildungen zur Welt. Klagen gegen die Herstellerfirma mussten scheitern, weil bereits im vorangegangenen Strafprozess angeblich keine Fahrlässigkeit des Herstellers festgestellt werden konnte.
Als gesetzgeberische Konsequenz: Die Hersteller sollten in Zukunft haften, ohne dass ihnen im Einzelfall Verschulden nachgewiesen werden mussste, also ohne Nachweis von Vorsatz und Fahrlässigkeit, eine sogenannte Gefährdungshaftung.
Erst Minister Jens Spahn, dann Karl Lauterbach
Gesundheitsminister Jens Spahn schaffte per Rechtsverordnung diese Gefährdungshaftung ab. Haften mussten Hersteller in Zukunft nur bei schuldhaft verursachten Arzneifehlern, und sogar noch eingeschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässsigkeit, was im Einzelfall praktisch nicht nachzuweisen ist. De facto also eine Totalabschaffung der Haftung. Spahn fuhr somit das Gesetz auf Contergan-Zeiten zurück.
Zwar sollte diese Einschränkung nur für die Dauer der Epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten, aber sie wurde nach deren Ende einfach immer weiter verlängert. Auch von der Ampel-Koalition.
Zusammengefasst:
Der Staat übernahm die Haftung von den Herstellern, aber durch die Einschränkumg des Paragraphen 84 AMG hob er diese Haftungsübernahme de facto auf. Die Geschädigten sollten so auf ihren Schäden sitzenbleiben. Eine höchst unsoziale Dreistigkeit, die ihresgleichen sucht, und die zudem wohl verfassungswidrig ist.
Mittlerweile gibt es rund 200 Klagen von Betroffenen, mit allerdings höchst ungewissem Ausgang.
Opferentschädigung
Als Möglichkeit, um umindest an Entschädigung zu kommen, bleibt für Impfopfer der Weg über die Opferentschädigung nach Paragraph 60 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz – IfSG), der sogenannte Aufopferungsanspruch, der schon im Preussischen Allgemeinen Landrecht geregelt wurde. Der Umfang der Entschädigung richtet sich nach den Paragraphen 30ff des Bundesversorgungsgesetzes.
Die Leistungen mit einer Grundrente von Maximal 811 Euro und verschiedenen Sachleistungen, die jeweils beantragt werden müssen, sowie einem unvollkommenen Ausgleich für Erwerbsminderung, wird viele Betroffene in die Armut führen, ganz abgesehen davon, dass die Mehrheit der Anträge auf Entschädigung bisher ohnehin auch noch abgewiesen wurde.
Fazit:
Es wird allerhöchste Zeit, den Opfern unbürokratisch angemessene Hilfe zuteil werden zu lassen.Die Einschränkung des Paragraph 84 AMG muss unverzüglich aufgehoben werden.
Der Verfasser ist Internist und Jurist und betreibt seine Wiederzulassung als Rechtsanwalt
E-Mail: avonpaleske(at)yahoo.de
Nach der Eilzulassung der Impfstoffe gegegen das Corona-Virus Sars Cov-2, kam es – kaum überraschend – bei einer Minderheit von Geimpften zu nicht unerheblichen Gesundheitsschäden.
Die erste akzeptierte schwere Nebenwirkung beim Astra-Zeneca Impfstoff war die oft tödlich verlaufende Hirnvenenthrombose, und bei den Impfstoffen von Biontech, Moderna und Johnson & Johnson die Herzmuskelentzündung
Mittlerweile ist ist geklärt, dass es in einem – bisher – festgestellten Prozentsatz zwischen 0,03% und 0,05%, also 3 bis 5 von 10.000 der Geimpften zu andauernden Impfschäden kommt, die als Long Post Covid Vaccination Syndrome bezeichnet werden.
Long Post Corona Vaccination Syndrome, LPCVS
Zunächst wurde bestritten, dass es ein derartiges LPCVS ueberhaupt gibt, die gesundheitlichen Probleme wurden als psychosomatisch eingestuft.
Mittlerweile ist jedoch erwiesen, dass neben dem bekannten Post/long Covid Syndrom, es ebenfalls ein somatisches Krankheitsbild als Folge einer Impfung gegen das SARS-Corona Virus 2 gibt. Allen voran die postvakzinale Herzmuskelentzündung, Thrombosen im venösen und arteriellen Schenkel der Blutgefässe, aber auch die postvaccinale Thrombozytopenie (VITT) die mit multiplen Thrombosen einhergehen kann, ebenso die subakute Thyreoiditis und das Chronische Fatigue Syndrom (ME/CFS).
Als neurologische Beschwerden im Rahmen des Long Post Covid Vaccination Syndrome sind bekannt: Nervenschmerzen, Lähmungen, Schwindel, Gesichtsnervenlähmungen Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Konzentrationsstörungen, Vergesslichkeit, und die TIA (Transient Ischaemic Attack), die dem Schlaganfall in der Symptomatik ähnelt, aber nach 24 Stunden vorüber ist.
Sofern eine ganze Reihe von Organen betroffen sind, spricht man auch vom PIMS (Paediatric Inflammatory Multiorgan Syndrome ), eine lebensbedrohliche Erkrankung vorwiegend im Kindesalter nach Infektion mit SarsCoV-2, aber –selten – auch als Long Post Covid Vaccination Syndrome.
In Deutschland sollten derartige Schäden an das Paul Ehrlich Institut gemeldet werden, aber bis heute besteht keine Einigkeit, was wirklich als Nebenwirkung der Impfung, und was eher ein zeitlichens Zusammentreffen von sich unabhängig von der Impfung entwickelnden gesundheitlichen Beschwerden anzusehen ist.
Es herrscht also nicht nur Unklarheit, sondern viele Beschwerden wurden als psychosomatisch oder schicksalshaft, nicht jedoch als Impffolge angesehen.
Verkürzte Zulassung
Normalerweise beträgt die Zeit von der Entwicklung eines Medikaments bis zu seiner Zulassung mehrere Jahre, nachdem es zunächst nur an einer sehr begrenzten Zahl von Patienten/Probanden eingesetzt worden war, und keine über das vertretbare Mass hinausgehende, Nebenwirkungen festgestellt wurden.
Das sah bei der Zulassung von Corona-Impfstoffen aber gänzlich anders aus:
- Die vor einer Einführung eines neuen Medikaments oder Impfstoffes notwendigen Studien wurden angesichts der um sich greifenden Epidemie drastisch abgekürzt, bzw. gar nicht erst durchgeführt,
- der Impfstoff nur bei jungen Patienten ohne Grundkrankheiten getestet.,
Die verwertbaren Aussagen über erhebliche Nebenwirkungen waren daher massiv eingeschränkt.
Hinzu kommt:
Die Corona-Impfstoffe beruhen allesamt auf einem völlig neuen Wirkprinzip:
- indem der Impfstoff nicht – wie bisher üblich – im Labor hergestellt wird, sondern der Körper des Geimpften erst den Impfstoff herstellt, nachdem der Bauplan zur Herstellung des Impfstoffes in Form einer mRNA in der Körper injiziert, und dann mithilfe eine Vehikels (bei Astra Zeneca einem Virus, bei BionTech, Moderna und Johnson & Johnson durch Nano-Partikel) in Körperzellen verbracht witd. Dort wird dann der eigentliche Impfstoff produziert, gegen den dann der Körper Antikörper entickelt, die wiederum schliesslich vor einer Infektion durch das Corona-Virus schützen sollten.
Verantwortung abgewälzt
Um einen Anreiz für die Firmen zu schaffen, diese neuartigen Produkte rasch herzustellen, beschlossen die EU-Staaten, die Hersteller vor erfolgreichen Klagen gegen Impfschäden zu schützen. So gehen Schadensersatz- Entschädigungs- und Prozesskosten von den Herstellerfirmen auf die EU-Mitgliedstaaten über.
Versäumnisse
Angesichts der fehlenden Erfahrung, und von fehlenden umfangreichen Zulassungs-Studien, hätte es seitens des Gesundheitsministeriums ja nahegelegen:
- Parallel zu der Massenimpfung sofort eine kontrollierte Studie zu starten, um engmaschig nach unerwünschten Nebenwirkungen zu suchen und zwar in allen Altersgruppen.
- Grosszügige Entschädigungsregelungen zu verabschieden, und unbürokratisch Impfopfern zu helfen.
Die GroKo mit Gesundheitsminister Jens Spahn tat jedoch genau das Gegenteil:
- Eine kontrollierte Studie über Nebenwirkungen und gesundheitliche Schäden wurde erst gar nicht in Auftrag gegeben.
- Die Bundesregierung wartete einfach ab und sah zu, welche Nebenwirkungen sich so zeigen würden, ausserdem kamen aus Israel ja Daten, allerdings auch nicht von sytematischen Nachuntersuchungen, sondern die Erfasung von Beschwerden, die von Patienten geäussert wurden.
- Der Weg zum Schadensersatz für Impfopfer wurde nicht etwa erleichtert, sondern massiv erschwert: Durch eine Art Corona-Ermächtigungsgesetz (Paragraph 5 Abs.2 Satz 1Nr, 4a des Infektionsschutzgesetzes) mit dem Dutzende von Gesetzen per Rechtsverordnung einfach ausser Kraft gesetzt werden konnten. So wurde durch die Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevoelkerung mit Produklten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus verursachten Epidemie (MedBVSV), die Haftung der Hersteller gemäss Paragraph 84 Arzneimittelgesetz, die ja ohnehin schon auf den Staat übergegangen war, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, de facto damit abgeschafft.
Rückblick
Das Arzneimittelgesetz (AMG) war eine Folge des Contergan-Skandals in den 50er Jahren. Babys kamen, nachdem die Mütter Contergan während der Schwangerschaft eingenommen hatten, mit schweren und schwersten Missbildungen zur Welt. Klagen gegen die Herstellerfirma mussten scheitern, weil bereits im vorangegangenen Strafprozess angeblich keine Fahrlässigkeit des Herstellers festgestellt werden konnte.
Als gesetzgeberische Konsequenz: Die Hersteller sollten in Zukunft haften, ohne dass ihnen im Einzelfall Verschulden nachgewiesen werden mussste, also ohne Nachweis von Vorsatz und Fahrlässigkeit, eine sogenannte Gefährdungshaftung.
Erst Minister Jens Spahn, dann Karl Lauterbach
Gesundheitsminister Jens Spahn schaffte per Rechtsverordnung diese Gefährdungshaftung ab. Haften mussten Hersteller in Zukunft nur bei schuldhaft verursachten Arzneifehlern, und sogar noch eingeschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässsigkeit, was im Einzelfall praktisch nicht nachzuweisen ist. De facto also eine Totalabschaffung der Haftung. Spahn fuhr somit das Gesetz auf Contergan-Zeiten zurück.
Zwar sollte diese Einschränkung nur für die Dauer der Epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten, aber sie wurde nach deren Ende einfach immer weiter verlängert. Auch von der Ampel-Koalition.
Zusammengefasst:
Der Staat übernahm die Haftung von den Herstellern, aber durch die Einschränkumg des Paragraphen 84 AMG hob er diese Haftungsübernahme de facto auf. Die Geschädigten sollten so auf ihren Schäden sitzenbleiben. Eine höchst unsoziale Dreistigkeit, die ihresgleichen sucht, und die zudem wohl verfassungswidrig ist.
Mittlerweile gibt es rund 200 Klagen von Betroffenen, mit allerdings höchst ungewissem Ausgang.
Opferentschädigung
Als Möglichkeit, um umindest an Entschädigung zu kommen, bleibt für Impfopfer der Weg über die Opferentschädigung nach Paragraph 60 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz – IfSG), der sogenannte Aufopferungsanspruch, der schon im Preussischen Allgemeinen Landrecht geregelt wurde. Der Umfang der Entschädigung richtet sich nach den Paragraphen 30ff des Bundesversorgungsgesetzes.
Die Leistungen mit einer Grundrente von Maximal 811 Euro und verschiedenen Sachleistungen, die jeweils beantragt werden müssen, sowie einem unvollkommenen Ausgleich für Erwerbsminderung, wird viele Betroffene in die Armut führen, ganz abgesehen davon, dass die Mehrheit der Anträge auf Entschädigung bisher ohnehin auch noch abgewiesen wurde.
Fazit:
Es wird allerhöchste Zeit, den Opfern unbürokratisch angemessene Hilfe zuteil werden zu lassen.Die Einschränkung des Paragraph 84 AMG muss unverzüglich aufgehoben werden.
Der Verfasser ist Internist und Jurist und betreibt seine Wiederzulassung als Rechtsanwalt
E-Mail: avonpaleske(at)yahoo.de
onlinedienst - 3. Jul, 13:20 Article 748x read