Wer sucht, der findet bei Google – oder auch nicht
Dr. Alexander von Paleske —– 23.6. 2021 ——-
„Wer suchet, der findet“, lautet schon ein altes Sprichwort, sagt auch der Google-Zentraleuropa-Vizepräsident Philipp Justus in einem Editorial der neuesten Ausgabe des Google PR-Blättchens “Aufbruch” das Zeitschriften kostenlos beigelegt ist.
Was allerdings gesucht werden darf, also welche Websites bei einer Suchanfrage angezeigt werden, und auch in welcher Reihenfolge die gelistet werden – ob ganz vorne oder hinten – das bestimmt einzig und allein Google. Und da beginnen eigene unerquickliche Erfahrungen, auf die das eingangs zitierte Sprichwort über “Suchen und Finden,” über einen Zeitraum von fast fünf Jahren, gerade nicht zutraf.
Nicht mehr angezeigt
Wer diese seit 2005 betriebene Website “Nachrichten Heute,” wo ich und andere Redakteure Artikel veröffentlichten, zwischen Oktober 2016 und März 2021 bei Google aufrief, der erhielt die Mitteilung: keine Suchergebnisse, bzw. die von uns veröffentlichten Artikel zu einem Thema wurden nicht angezeigt. Neben politischen und satirischen Artikeln sind auf dieser Website auch Ergebnisse von Untersuchungen zur Diagnose von Tuberkulose im afrikanischen Zimbabwe enthalten.
Die meisten Zugriffe waren – bis zur Sperrung – über Google dorthin geleitet. Keine Ueberraschung: Google hatte bereits 2006 eine marktbeherrschende Stellung – mit mehr als 60 % aller Suchanfragen – auf dem Markt der Suchmaschinen erreicht. Mittlerweile sind es 92,17%.
Im November 2016 war es damit für uns dann vorbei. Google hatte unsere Website aus seiner Suchmaschine geworfen. Bereits zuvor hatte Google unsere Website aus “Google News” herausgeworfen, eine Google-Unterabteilung, auf der aktuelle Nachrichten und Kommentare gelistet werden. Ich beschwerte mich sofort bei Google-Deutschland und bei der Google Zentrale in Mountain View, Kalifornien, USA, Anfangs glaubten wir noch, es handele sich um ein Versehen. Aber auf Anfrage und Beschwerde reagierte Google nicht.
Es liegt nahe, hier von purer Willkür zu sprechen. Die publizierten Artikel waren sorgfältig recherchiert, kein Artikel musste wegen gravierender inhaltlicher Fehler korrigiert oder gar entfernt werden.
Allerdings, insgesamt dreimal war verlangt worden, unbequeme Artikel zu entfernen:
Einmal vom Herausgeber der ZEIT, Josef Joffe, das zweite Mal vom Bundesgesundheitsministerium, und das dritte Mal von einem Journalisten, der im Auftrag eines Wiener Baulöwen tätig geworden war,
In allen Fällen wurde die Entfernung der Artikel aus dem Internet als völlig unberechtigt von uns abgelehnt. Keiner der Beschwerdeführer schlug den Rechtsweg ein, vermutlich wegen Ausssichtslosigkeit, zumal wir keinen Zweifel daran liessen, einen derartigen Prozess notfalls durch alle Instanzen zu führen..
Folgen der Sperrung und Willkür beim Ranking
Angesichts der Dominanz von Google führt eine Sperrung, bzw. das grundlose Ranking auf hinteren und hintersten Plätzen, dazu, dass der Traffic auf diesen Websites sich auf einem niedrigeren Niveau bewegt. So war es auch bei Nachrichten Heute: die Zugriffszahlen von mehreren Tausend pro Artikel, bis zu 40.000 bei einigen, fielen auf 100 und weniger.
Kein Anspruch
Ich nahm selbst eine juristische Prüfung vor, und schaltete zusätzlich eine auf Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei ein. Die juristische Ueberprüfung ergab: kein beweisbarer Rechtsanspruch auf Rücknahme des Rauswurfs.
Nicht das einzige Opfer
Ich vermute, dass unsere Website nicht das einzige Opfer von Google-Willkür bzw. Zensur wurde.
Obwohl Google de facto eine Monopolstellung hat, gibt es bisher nur kartellrechtliche Begrenzungen des Missbrauchs seiner Monopolstellung, und – sehr schwach – durch den Paragraphen 826 BGB: Schadensersatz bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Schöne Selbstdarstellung
Google selbst stellt sich in seinem PR-Blättchen “Aufbruch” natürlich gänzlich anders dar: Da hat ein Vize-Präsident der Abteilung Google-Suche namens Pandu Nayak mit seinem Team einen rein objektiven Algorithmus erfunden, der dafür sorgen soll, dass nur vertrauenswürdige Informationen bei Google zu finden sind. Fake News etc. sollen damit verhindert werden
Selbstverständlich gibt Google den Algorithmus, der auch über das Ranking entscheidet, nicht preis.
Originalton Nayak:
„Wäre der Algoritmus dahinter bekannt, würde unsere Suche zusammenbrechen“ .
Und, um das Bild des Google-"Kampfes" für Objektivität und gegen Internet-Schmutz noch mehr abzurunden: Google stellt, wie im Aufbruch nachzulesen, 25 Millionen Euro für einen Fonds zur Verfügung, mit dessen Hilfe Fehlinformationen bekämpft und die Ueberprüfung von Fakten unterstützt werden soll – bei mehr als 2 Billionen Suchanfragen pro Jahr.
Mehrfach Bussgelder
Google braucht die Websites, weil es sonst keine Suchanfragen gäbe, Aber auch die Websites brauchen Google, um entsprechenden Traffic zu generieren. Anders: Wer aus welchen Gründen auch immer bekannt werden und bleiben will, braucht Google. je unbekannter die Website ist, umso mehr. Das gilt in erster Linie für Wirtschaftsbetriebe, aber auch für Online-Journals und Blogger-Websites. Googles Interesse ist es natürlich, auf die meisten Websites bei Aufruf hinzuweisen – aber, wie dargestellt, nicht auf alle.
Google ist kein purer harmloser gemeinnütziger Waisenknabe. Mehrfach hat die Europäische Kommission saftige Bussgelder in Milliardenhöhe gegen Google verhängt: wegen Ausnutzung seiner monopolähnlichen marktbeherrschenden Stellung, und damit ein Verstoss gegen das Kartellrecht. In all diesen Fällen ging es darum, Wettbewerber benachteiligt zu haben – zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil,
Zensur durch Sperrung bzw, Benachteiligung im Ranking von Websites, deren Betreiber, deren Inhalte Inhalte, oder deren Zielsetzung gerade nicht in Konkurrenz zu Googles wirtschaftlichen Interessen stehen, ist mit kartellrechtlichen Vorschriften jedoch nicht zu verhindern. Die einzige Hürde bzw. das einzige Mittel dagegen bietet in Deutschland Paragraph 826 BGB:
§ 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung. Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
In einem solchen Fall Fall müsste dem Google-Konzern vorsätzliches sittenwidriges Verhalten nachgewiesen werden. Dazu würden aber in den meisten Fällen die hieb- und stichfeten Beweise fehlen. Um selbst schwache Indizien mit der möglichen Folge einer Beweislastumkehr zu verhindern, antwortet offenbar Google gar nicht erst auf Beschwerden.
Wie Begrenzung der Macht?
Wie kann dieser Ausnutzung der Marktmacht begegnet werden, die – bei der Abfassung der gegenwärtigen Gesetze – in dieser Form noch gar nicht existierte – und auch nicht vorstellbar war?
Dies lässt sich nur durch neue Gesetze erreichen, die z.B. eine unabhängige Agentur schaffen, oder eine Art Ombudsperson, deren Entscheidungen dann für Google verpflichtend wären, oder mit der Einführung einer Beweislastumkehr im Paragraphen 826 BGB, die den Konzern zwänge , darzulegen, aus welchen angeblich berechtigten Gründen eine derartige Massnahme getroffen wurde. Als prima facie Beweis würde dann die Sprerrung bzw, das Zurückstellen im Ranking genügen. Bis auf weiteres kann Google daher nach Gutsherrenart ungehindert weitermachen.
„Wer suchet, der findet“, lautet schon ein altes Sprichwort, sagt auch der Google-Zentraleuropa-Vizepräsident Philipp Justus in einem Editorial der neuesten Ausgabe des Google PR-Blättchens “Aufbruch” das Zeitschriften kostenlos beigelegt ist.
Was allerdings gesucht werden darf, also welche Websites bei einer Suchanfrage angezeigt werden, und auch in welcher Reihenfolge die gelistet werden – ob ganz vorne oder hinten – das bestimmt einzig und allein Google. Und da beginnen eigene unerquickliche Erfahrungen, auf die das eingangs zitierte Sprichwort über “Suchen und Finden,” über einen Zeitraum von fast fünf Jahren, gerade nicht zutraf.
Nicht mehr angezeigt
Wer diese seit 2005 betriebene Website “Nachrichten Heute,” wo ich und andere Redakteure Artikel veröffentlichten, zwischen Oktober 2016 und März 2021 bei Google aufrief, der erhielt die Mitteilung: keine Suchergebnisse, bzw. die von uns veröffentlichten Artikel zu einem Thema wurden nicht angezeigt. Neben politischen und satirischen Artikeln sind auf dieser Website auch Ergebnisse von Untersuchungen zur Diagnose von Tuberkulose im afrikanischen Zimbabwe enthalten.
Die meisten Zugriffe waren – bis zur Sperrung – über Google dorthin geleitet. Keine Ueberraschung: Google hatte bereits 2006 eine marktbeherrschende Stellung – mit mehr als 60 % aller Suchanfragen – auf dem Markt der Suchmaschinen erreicht. Mittlerweile sind es 92,17%.
Im November 2016 war es damit für uns dann vorbei. Google hatte unsere Website aus seiner Suchmaschine geworfen. Bereits zuvor hatte Google unsere Website aus “Google News” herausgeworfen, eine Google-Unterabteilung, auf der aktuelle Nachrichten und Kommentare gelistet werden. Ich beschwerte mich sofort bei Google-Deutschland und bei der Google Zentrale in Mountain View, Kalifornien, USA, Anfangs glaubten wir noch, es handele sich um ein Versehen. Aber auf Anfrage und Beschwerde reagierte Google nicht.
Es liegt nahe, hier von purer Willkür zu sprechen. Die publizierten Artikel waren sorgfältig recherchiert, kein Artikel musste wegen gravierender inhaltlicher Fehler korrigiert oder gar entfernt werden.
Allerdings, insgesamt dreimal war verlangt worden, unbequeme Artikel zu entfernen:
Einmal vom Herausgeber der ZEIT, Josef Joffe, das zweite Mal vom Bundesgesundheitsministerium, und das dritte Mal von einem Journalisten, der im Auftrag eines Wiener Baulöwen tätig geworden war,
In allen Fällen wurde die Entfernung der Artikel aus dem Internet als völlig unberechtigt von uns abgelehnt. Keiner der Beschwerdeführer schlug den Rechtsweg ein, vermutlich wegen Ausssichtslosigkeit, zumal wir keinen Zweifel daran liessen, einen derartigen Prozess notfalls durch alle Instanzen zu führen..
Folgen der Sperrung und Willkür beim Ranking
Angesichts der Dominanz von Google führt eine Sperrung, bzw. das grundlose Ranking auf hinteren und hintersten Plätzen, dazu, dass der Traffic auf diesen Websites sich auf einem niedrigeren Niveau bewegt. So war es auch bei Nachrichten Heute: die Zugriffszahlen von mehreren Tausend pro Artikel, bis zu 40.000 bei einigen, fielen auf 100 und weniger.
Kein Anspruch
Ich nahm selbst eine juristische Prüfung vor, und schaltete zusätzlich eine auf Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei ein. Die juristische Ueberprüfung ergab: kein beweisbarer Rechtsanspruch auf Rücknahme des Rauswurfs.
Nicht das einzige Opfer
Ich vermute, dass unsere Website nicht das einzige Opfer von Google-Willkür bzw. Zensur wurde.
Obwohl Google de facto eine Monopolstellung hat, gibt es bisher nur kartellrechtliche Begrenzungen des Missbrauchs seiner Monopolstellung, und – sehr schwach – durch den Paragraphen 826 BGB: Schadensersatz bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Schöne Selbstdarstellung
Google selbst stellt sich in seinem PR-Blättchen “Aufbruch” natürlich gänzlich anders dar: Da hat ein Vize-Präsident der Abteilung Google-Suche namens Pandu Nayak mit seinem Team einen rein objektiven Algorithmus erfunden, der dafür sorgen soll, dass nur vertrauenswürdige Informationen bei Google zu finden sind. Fake News etc. sollen damit verhindert werden
Selbstverständlich gibt Google den Algorithmus, der auch über das Ranking entscheidet, nicht preis.
Originalton Nayak:
„Wäre der Algoritmus dahinter bekannt, würde unsere Suche zusammenbrechen“ .
Und, um das Bild des Google-"Kampfes" für Objektivität und gegen Internet-Schmutz noch mehr abzurunden: Google stellt, wie im Aufbruch nachzulesen, 25 Millionen Euro für einen Fonds zur Verfügung, mit dessen Hilfe Fehlinformationen bekämpft und die Ueberprüfung von Fakten unterstützt werden soll – bei mehr als 2 Billionen Suchanfragen pro Jahr.
Mehrfach Bussgelder
Google braucht die Websites, weil es sonst keine Suchanfragen gäbe, Aber auch die Websites brauchen Google, um entsprechenden Traffic zu generieren. Anders: Wer aus welchen Gründen auch immer bekannt werden und bleiben will, braucht Google. je unbekannter die Website ist, umso mehr. Das gilt in erster Linie für Wirtschaftsbetriebe, aber auch für Online-Journals und Blogger-Websites. Googles Interesse ist es natürlich, auf die meisten Websites bei Aufruf hinzuweisen – aber, wie dargestellt, nicht auf alle.
Google ist kein purer harmloser gemeinnütziger Waisenknabe. Mehrfach hat die Europäische Kommission saftige Bussgelder in Milliardenhöhe gegen Google verhängt: wegen Ausnutzung seiner monopolähnlichen marktbeherrschenden Stellung, und damit ein Verstoss gegen das Kartellrecht. In all diesen Fällen ging es darum, Wettbewerber benachteiligt zu haben – zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil,
Zensur durch Sperrung bzw, Benachteiligung im Ranking von Websites, deren Betreiber, deren Inhalte Inhalte, oder deren Zielsetzung gerade nicht in Konkurrenz zu Googles wirtschaftlichen Interessen stehen, ist mit kartellrechtlichen Vorschriften jedoch nicht zu verhindern. Die einzige Hürde bzw. das einzige Mittel dagegen bietet in Deutschland Paragraph 826 BGB:
§ 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung. Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
In einem solchen Fall Fall müsste dem Google-Konzern vorsätzliches sittenwidriges Verhalten nachgewiesen werden. Dazu würden aber in den meisten Fällen die hieb- und stichfeten Beweise fehlen. Um selbst schwache Indizien mit der möglichen Folge einer Beweislastumkehr zu verhindern, antwortet offenbar Google gar nicht erst auf Beschwerden.
Wie Begrenzung der Macht?
Wie kann dieser Ausnutzung der Marktmacht begegnet werden, die – bei der Abfassung der gegenwärtigen Gesetze – in dieser Form noch gar nicht existierte – und auch nicht vorstellbar war?
Dies lässt sich nur durch neue Gesetze erreichen, die z.B. eine unabhängige Agentur schaffen, oder eine Art Ombudsperson, deren Entscheidungen dann für Google verpflichtend wären, oder mit der Einführung einer Beweislastumkehr im Paragraphen 826 BGB, die den Konzern zwänge , darzulegen, aus welchen angeblich berechtigten Gründen eine derartige Massnahme getroffen wurde. Als prima facie Beweis würde dann die Sprerrung bzw, das Zurückstellen im Ranking genügen. Bis auf weiteres kann Google daher nach Gutsherrenart ungehindert weitermachen.
onlinedienst - 24. Jun, 08:49 Article 1237x read