Klage der BayernLB auf Rückabwicklung des Hypo Alpe (Skandalpe)-Kaufs: Viel Lärm um Nichts
Dr. Alexander von Paleske --- 23.11. 2011 ---
Der Kauf der österreichischen Skandalbank Hypo-Alpe-Adria (Skandalpe) durch die Bayerische Landesbank (BayernLB) im Mai 2007 hatte der staatseigenen Landesbank nach weniger als drei Jahren nicht nur nichts eingebracht, sondern Verluste in Höhe von 3,7 Milliarden beschert, bevor die Bank dem austrischen Staat für einen symbolischen Euro "verkauft" wurde.
Ein Prozess in Wien
Nun versucht der bayerische Staat über eine Klage der BayernLB das Geld zurückzuholen: Rückzahlung des Kaufpreises samt der dann noch notwendig gewordenen Zuschüsse durch Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung.
Die Klage wurde in Wien beim dortigen Handelsgericht eingereicht, und am vergangenen Freitagabend fand die erste Verhandlung statt.
50 Millionen statt 3,7 Milliarden
Prozessgegner ist allerdings nicht, man höre und staune, das Land Kärnten (seinerzeitiger Mehrheitseigentümer) oder die Grazer Wechselseitige Versicherung ( Minderheitseigentümer) sondern die mit 3,3 % seinerzeit am Aktienkapital beteiligte Mitarbeiterstiftung (Mini-Minderheitseigentümer).
Daher liegt die Rückzahlungsforderung nicht etwa bei 3,7 Milliarden Euro, sondern bei vergleichsweise "lächerlichen" 50 Millionen Euro.
Ein Versuchsballönchen
Da stellt sich doch sofort die Frage: was soll das, warum wird hier gekleckert und nicht geklotzt?
Die Antwort dürfte wohl lauten: Wegen der ausserordentlich geringen Erfolgschancen hat man, um die Prozesskosten niedrig zu halten, erst einmal sehr klein angefangen, also eine Art Versuchsballon gestartet. Oder sollte man besser sagen, ein „Versuchsballönchen“, das auch noch den bayerischen Wählervolk eine energischer „Zurückhole-Aktion“ vorgaukeln soll, denn in zwei Jahren sind Wahlen in Bayern und die CSU kann zur Zeit von früheren Mehrheiten nur träumen.
Eine Aktion frei nach dem Motto: Seht her, wir sind Opfer einer arglistigen Täuschung geworden, aber diesem Alpenvölkchen zeigen wir es jetzt: Wir holen uns das Geld zurück, mit Zins und Zinseszins.
BayernLB klagt auf Rückabwicklung ........heisse Luft und kalter Kaffee. Screenshot: Dr. v. Paleske
Kalter Kaffee
Nichts als kalter Kaffee. Wie aussichtslos dieses gesamte Unterfangen ist, wie wenig hier von arglistiger Täuschung, wie wenig hier von Opfern bei der BayernLB gesprochen werden kann, das zeigt sich mit aller Deutlichkeit in München.
Nicht in der Staatskanzlei, sondern bei der Staatsanwaltschaft, dort ist nämlich nach umfangreichen Ermittlungen die Anklageschrift gegen den gesamten ehemaligen Vorstand, allen voran der ehemalige Vorstandsvorsitzende Werner Schmidt im Zusammenhang mit dem Kauf der Kärntener Skandalbank erstellt worden.
Anklagevorwurf: Untreue.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Verantwortlichen der BayernLB vor, die „Jörg Haider-Bank“ um 624 Millionen Euro zu teuer eingekauft zu haben (es gilt die Unschuldsvermutung).
Die Anklage stützt sich dabei auf ein Gutachten der Wirtschaftsprüferfirma Oppenhoff und Rädler.
Aber im Geiste angeklagt ist auch der ehemalige Finanzminister Faltlhauser, der ständig die Bank auf Expansion gedrängt , dem Vorstand Dampf gemacht hatte.
Nachdem der BAWAG Ausflug der BayernLB unrühmlich endete, wuchs der Druck noch, und da war als nächste greifbare Kandidatin, die nächste Braut, die Hypo-Alpe-Skandalpe an der Reihe, offenbar nach dem Motto: Komme was da wolle, und koste es was es wolle.
Katze im Sack und Katzenjammer
Trotz warnender Stimmen wurde nicht genau hingeguckt, und gesehen, wie hässlich diese Bankbraut in Wirklichkeit war.
Man hatte ganz einfach die Katze im Sack eingekauft, und hinterher, nach einigen Monaten, da kam der Katzenjammer, als sich nämlich die Skandalbank als „Fass ohne Boden Bank“ entpuppte.
Kaufreue nennt man so etwas, aber das ändert an der Wirksamkeit des Kaufvertrages nichts, schafft keinerlei Anspruchsgrundlagen, und hat mit arglistiger Täuschung nichts zu tun. Wer nicht hingucken will, dem kann man kaum eine falsche Brille aufgesetzt haben.
.
Das ganze brüchige Gebäude der Klage wird dann auch noch auf die „Kapitalerhöhung im Karussell" als Bilanztäuschung gestützt, eine Scheinkapitalerhöhung, über die wir mehrfach berichtet hatten.
Aber auch darüber wurde am bereits 17.4. 2007, also einen Monat vor dem im Mai 2007 vollzogenen Kaufabschluss, offenbar in einer Vorstandssitzung der Hypo Alpe - breit diskutiert, an der auch der Leiter der Konzernentwicklung der BayernLB, Karl-Heinz Sturm, teilgenommen hatte.
Sich wegen Untreue strafbar gemacht zu haben, oder „nur“ grob fahrlässig gehandelt zu haben – letzteres wäre strafrechtlich gesehen irrelevant - in einem Anfechtungs- und Rückabwicklungsprozess würden beide Verhaltensweisen zur Abweisung der Klage führen, es sei denn, beide Vertragsparteien hätten kollusiv zusammengearbeitet, aber dafür gibt es (bisher) keine Hinweise.
Mehr noch: Bereits zu Beginn der Kaufverhandlungen war die Skandalpe mit Skandalen reichlichst gesegnet, auch wir hatten einen Monat vor Kaufabschluss ausführlich darüber berichtet.
Als die Financial Times Deutschland, von uns alarmiert, die Untersuchungen aufnahm, brachten die Beteiligten ihre Anwälte in Stellung und drohten mit Unterlassungs-und Schadensersatzklagen. Ein Verhalten, das für sich spricht, und keiner weiteren Kommentierung bedarf.
Zusammengefasst
Die jetzt in Wien verhandelte Klage ist nichts weiter als ein kaum verhüllter Versuchsballon, der offenbar den bayerischen Wählern den falschen Eindruck vermitteln soll, die BayernLB sei seinerzeit das Opfer einer arglistigen Täuschung geworden, und damit schadensersatz- und rückabwicklungberechtigt. .
Wie gesagt: ziemlich kalter Kaffee.
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Die Klage wurde in Wien beim dortigen Handelsgericht eingereicht, und am vergangenen Freitagabend fand die erste Verhandlung statt.
50 Millionen statt 3,7 Milliarden
Prozessgegner ist allerdings nicht, man höre und staune, das Land Kärnten (seinerzeitiger Mehrheitseigentümer) oder die Grazer Wechselseitige Versicherung ( Minderheitseigentümer) sondern die mit 3,3 % seinerzeit am Aktienkapital beteiligte Mitarbeiterstiftung (Mini-Minderheitseigentümer).
Daher liegt die Rückzahlungsforderung nicht etwa bei 3,7 Milliarden Euro, sondern bei vergleichsweise "lächerlichen" 50 Millionen Euro.
Ein Versuchsballönchen
Da stellt sich doch sofort die Frage: was soll das, warum wird hier gekleckert und nicht geklotzt?
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Man hatte ganz einfach die Katze im Sack eingekauft, und hinterher, nach einigen Monaten, da kam der Katzenjammer, als sich nämlich die Skandalbank als „Fass ohne Boden Bank“ entpuppte.
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.
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onlinedienst - 23. Nov, 16:44 Article 5160x read