Verfahrenseinstellung gegen Blackwater Söldner – eine Rechtsbeugung?
Dr. Alexander von Paleske -- Die Wellen schlugen hoch nach der Entscheidung des Richters Ricardo Urbine in Washington, das Verfahren gegen die wegen Tötung von unbeteiligten Zivilisten angeklagten Söldner der US-Firma Blackwater (jetzt XE) einzustellen.
Ein rechtsstaatliches Fiasko?
Von rechtsstaatlichem Fiasko ist die Rede. Ist diese Einschätzung zutreffend?
In mehreren Artikeln hat Nachrichten Heute darauf hingewiesen, wie diese schiesswütigen Kerle im Irak Menschen wie Hasen abknallen.
Nun kommt auch noch ans Tageslicht, dass diese Firma bzw. ihr Gründer, Chef und Radikal-Christ, Eric Prince, wie eine Todesschwadron Exekutionsaufträge vom CIA übernommen hatte. In Deutschland sollte der Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli ermordet werden. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,669945,00.html
Gleichwohl geht die Entscheidung der Richters Ricardo Urbine in Washington wohl in Ordnung, vorausgesetzt allerdings, dass seine Argumentation von den Fakten gedeckt ist.
Der Grund: Bei der Vernehmung der Beschuldigten im Irak sind offenbar elementare Vorschriften des Strafprozessrechts verletzt worden, auf deren Einhaltung in einem Rechtsstaat jeder Anspruch hat, auch ein Mörder. Dazu gehört, einen Beschuldigten über seine Rechte aufzuklären und ihm klarzumachen, dass alles was er aussagt auch gegen ihn verwendet werden kann.
Den Beschuldigten der Firma Blackwater wurde offenbar versichert, dass die Aussagen nicht gegen sie verwendet würden, sie also de facto wie Zeugenaussagen behandelt wurden. Ein schwerer Verfahrensfehler.
Es besteht allerdings durchaus die Möglichkeit, dass die Verletzung dieser elementaren Strafprozessvorschriften, ganz bewusst geschah, um die Aussagen später wertlos zu machen..
Dem Richter in Washington blieb unter diesen Umständen daher keine andere Wahl: Er musste das Verfahren einstellen.
Dass die USA kein nennenswerte Verfolgungsinteresse an derartigen Delikten haben, das ist seit dem Massaker in My Lai zu Zeiten des Vietnamkrieges bestens bekannt.
My Lai 1968
Spitze des Eisbergs
Die jetzt angeklagte Tötung der Zivilisten ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Ungezählte getötete unbeteiligte Zivilisten pflastern den Weg der Invasionstruppen, insbesondere aber der ihnen nachfolgenden Söldner, angeheuert von Firmen wie Blackwater ( jetzt XE), Erinys, Aegis, Dyncorp und anderen..
Ein Multimilliardengeschaftszweig hat sich mittlerweile herausgebildet.
Diese Söldner unterfallen, wie auch die Invasionstruppen, nicht der irakischen Gerichtsbarkeit, dafür hatten die USA gleich nach der Einsetzung einer irakischen Zivilregierung mit eingeschränkten Befugnissen gesorgt.
Aber anders als reguläre Soldaten unterfallen die Söldner auch keiner Militärgerichtsbarkeit, sondern - und das ist ähnlich bei der deutschen Truppe in Afghanistan - nur der normalen Strafgerichtsbarkeit in einem weit entfernten Herkunftsland wie z.B. den USA. Im Prinzip operieren diese schiesswütigen Kerle daher praktisch in einer Art rechtsfreiem Raum.
Das Resultat: Bis zum Jahre 2007 insgesamt 64 Verfahren gegen US-Armeeangehörige wegen Mordes.
Bis zum Blackwater-Verfahren kein einziges Verfahren gegen Söldner.
Irak-Söldner bei der Arbeit ...ich will heute töten. Sunday Independent, Südafrika, 22.7.2007
Afghanistan-Söldner in der Freizeit...Alkohol vom After geschlürft
Die Aufklärung eines strafbaren Sachverhalts in einem weit entfernt liegenden Land, selbst wenn ensthaftes Aufklärungsinteresse vorhanden ist scheitert in der Regel dann an den Umständen.
Für strafbares Verhalten deutscher Soldaten in Afghanistan ist z.B. die Staatsanwaltschaft in Potsdam zuständig, weil sie zufällig sich neben dem Einsatzkommando befindet (Siehe hierzu auch das Interview mit dem ehemaligen Generalstaatsanwalt von Berlin, Dr. Karge)Das nicht unerwünschte Resultat: Straflosigkeit.
Südafrika weist den Weg
Das Problem liegt also nicht bei einem Richter in Washington, sondern bei dem prinzipiellen Erlauben des Einsatzes von Söldnern selbst .
Südafrika ist aus leidvoller Erfahrung den einzig richtigen Weg gegangen, indem es die Söldnerei selbst verboten und unter Strafe gestellt hat, und zwar sowohl das Betreiben einer Söldnerfirma, wie auch die Tätigkeit als Söldner.
Dagegen ist Grossbritannien den umgekehrten Weg gegangen. Nicht nur dass die Regierung in London mit allen diplomatischen Mitteln versucht hat, das südafrikanische Anti-Söldnergesetz zu verhindern, allerdings vergeblich, wir berichteten darüber, sondern Pläne aufgegeben hat, eine wenigstens minimale staatliche Kontrolle der britischen Söldnerfirmen in Gesetzesform zu giessen.
Die Söldnerfirmen sollen sich nun stattdessen selbst überwachen. Wie schön.
In den USA steht selbst eine Minimalüberwachung der Söldnerfirmen durch den Staat überhapt nicht zur Debatte.
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Nun kommt auch noch ans Tageslicht, dass diese Firma bzw. ihr Gründer, Chef und Radikal-Christ, Eric Prince, wie eine Todesschwadron Exekutionsaufträge vom CIA übernommen hatte. In Deutschland sollte der Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli ermordet werden. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,669945,00.html
Gleichwohl geht die Entscheidung der Richters Ricardo Urbine in Washington wohl in Ordnung, vorausgesetzt allerdings, dass seine Argumentation von den Fakten gedeckt ist.
Der Grund: Bei der Vernehmung der Beschuldigten im Irak sind offenbar elementare Vorschriften des Strafprozessrechts verletzt worden, auf deren Einhaltung in einem Rechtsstaat jeder Anspruch hat, auch ein Mörder. Dazu gehört, einen Beschuldigten über seine Rechte aufzuklären und ihm klarzumachen, dass alles was er aussagt auch gegen ihn verwendet werden kann.
Den Beschuldigten der Firma Blackwater wurde offenbar versichert, dass die Aussagen nicht gegen sie verwendet würden, sie also de facto wie Zeugenaussagen behandelt wurden. Ein schwerer Verfahrensfehler.
Es besteht allerdings durchaus die Möglichkeit, dass die Verletzung dieser elementaren Strafprozessvorschriften, ganz bewusst geschah, um die Aussagen später wertlos zu machen..
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Dass die USA kein nennenswerte Verfolgungsinteresse an derartigen Delikten haben, das ist seit dem Massaker in My Lai zu Zeiten des Vietnamkrieges bestens bekannt.
My Lai 1968
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Aber anders als reguläre Soldaten unterfallen die Söldner auch keiner Militärgerichtsbarkeit, sondern - und das ist ähnlich bei der deutschen Truppe in Afghanistan - nur der normalen Strafgerichtsbarkeit in einem weit entfernten Herkunftsland wie z.B. den USA. Im Prinzip operieren diese schiesswütigen Kerle daher praktisch in einer Art rechtsfreiem Raum.
Das Resultat: Bis zum Jahre 2007 insgesamt 64 Verfahren gegen US-Armeeangehörige wegen Mordes.
Bis zum Blackwater-Verfahren kein einziges Verfahren gegen Söldner.
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Die Aufklärung eines strafbaren Sachverhalts in einem weit entfernt liegenden Land, selbst wenn ensthaftes Aufklärungsinteresse vorhanden ist scheitert in der Regel dann an den Umständen.
Für strafbares Verhalten deutscher Soldaten in Afghanistan ist z.B. die Staatsanwaltschaft in Potsdam zuständig, weil sie zufällig sich neben dem Einsatzkommando befindet (Siehe hierzu auch das Interview mit dem ehemaligen Generalstaatsanwalt von Berlin, Dr. Karge)Das nicht unerwünschte Resultat: Straflosigkeit.
Südafrika weist den Weg
Das Problem liegt also nicht bei einem Richter in Washington, sondern bei dem prinzipiellen Erlauben des Einsatzes von Söldnern selbst .
Südafrika ist aus leidvoller Erfahrung den einzig richtigen Weg gegangen, indem es die Söldnerei selbst verboten und unter Strafe gestellt hat, und zwar sowohl das Betreiben einer Söldnerfirma, wie auch die Tätigkeit als Söldner.
Dagegen ist Grossbritannien den umgekehrten Weg gegangen. Nicht nur dass die Regierung in London mit allen diplomatischen Mitteln versucht hat, das südafrikanische Anti-Söldnergesetz zu verhindern, allerdings vergeblich, wir berichteten darüber, sondern Pläne aufgegeben hat, eine wenigstens minimale staatliche Kontrolle der britischen Söldnerfirmen in Gesetzesform zu giessen.
Die Söldnerfirmen sollen sich nun stattdessen selbst überwachen. Wie schön.
In den USA steht selbst eine Minimalüberwachung der Söldnerfirmen durch den Staat überhapt nicht zur Debatte.
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onlinedienst - 6. Jan, 09:11 Article 6369x read