Finanzgauner, ihre Opfer und die BaFin
Dr. Alexander von Paleske ---12.9. 2008 ---
Zehntausende von Geschädigten, etliche davon, die ihre ganzen Lebensersparnisse verloren haben. Das ist die traurige Bilanz von Betrugsskandalen, die Schlagzeilen machten. An erster Stelle der Phoenix Skandal, aber auch, wenn nicht so bekannt, der Amis Skandal. Diese Skandale dürften jedoch nur die Spitze eines Eisbergs darstellen, denn die vielen kleineren Gaunereien auf dem Finanzsektor z.B. im Bereich des Telemarketing schaffen es erst gar nicht als Nachricht in die Medien.
Und immer wieder stellt sich heraus: Die Gauner konnten jahrelang in grossem Stil agieren trotz der Aufsichtsbehörde BaFin.
Aber nicht nur das, jetzt stellt sich ausserdem heraus, dass die Entschädigungseinrichtung EdW kein Geld hat, die Opfer daher bisher nicht entschädigt werden konnten. Da stellen sich Fragen.
Werfen wir zunächst einen Blick zurück.
.
Der Phoenix Skandal
Dieser Skandal wird wohl nach der Göttinger Gruppe als der grösste Finanzanlagebetrug in die deutsche Wirtschaftgeschichte eingehen 30.000 Geschädigte, mehr als 600 Millionen Euro Schaden, bisher keinerlei Auszahlungen der Insolvenzsumme von etwa 200 Millionen Euro an die Geschädigten.
Im Jahre 1998 ging der Betrug so richtig los. In diesem Jahre wurde die Betrugsfirma in Deutschland zum Wertpapierhandel zugelassen, es war auch die Zeit, als der Neue Markt an der Börse richtig in Schwung kam. Weitverbreitet die Ansicht, an der Börse liesse sich mühelos Geld verdienen.
Die Kunden wurden über Telefonate gewonnen sogenanntes Telemarketing. Ihnen wurde märchenhafte Gewinne versprochen, und nur allzu viele fielen auf die Versprechungen herein. Die Warnhinweise der Firma im Kleingedruckten der Prospekte nahm dann kaum noch einer der Hereingelegten zur Kenntnis.
Dieses betrügerische Telemarketing wird normalerweise international von sogenannten „Boiler Rooms“ aus betrieben, und zwar von Ländern aus, die nicht über über eine eigene etablierte und erfahrene Finanzaufsicht verfügen, meistens Dritte Welt Länder. Von diesen Boiler Rooms werden dann die Schrottpapiere verhökert und zwar an Bewohner in weit entfernt liegenden Ländern wie z.B. Kanada oder Grossbritannien.
Die Gangster, zu denen internationale Grossbetrüger wie Rakesh Saxena Regis Possino und vor allem Amador Pastrana gehören sind von der Finanzaufsicht in den Ländern der Geschädigten, wie z.B. der FSA in Grossbritannien wegen der Distanz nicht zu fassen. Aber immerhin gibt es regelmässige Warnhinweise auf den Websites der Aufsichtsbehörden.
Aber bei Phoenix und zum Schluss auch bei der AMIS war das alles viel einfacher. Beide operierten naemlich nicht von irgendeinem exotischen Land aus, sondern arbeiteten in Deutschland. Also, so würde man meinen, nach kurzer Zeit würde die Finanzaufsicht den Gaunern das Handwerk legen. Doch es kam alles ganz anders.
Die BaFin
Die Finanzaufsicht in Deutschland wird durch die Bundesanstalt für Finanzdiensleistungsaufsicht (BaFin) ausgeübt.
Und zwar, wie im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) festgelegt „nur im öffentlichen Interesse“ . Was das im Klartext bedeutet, darauf kommen wir noch zurück. Der Präsident der BaFin ist Jochen Sanio, als umtriebig bekannt, der SPD nahestehend, von der Financial Times Deutschland auch als Dampfplauderer bezeichnet.
Die BaFin ist die zusammengelegte Aufsichtsbehörde, errichtet am 1. Mai 2002 und hervorgegangen aus vormals dreien, nämlich dem Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, für das Kreditwesen und den Wertpapierhandel.
Typisch staatliche Aufgaben, die kaum geoutsourced werden können. Und die Aufsichtsämter sollten auch völlig unabhängig von den zu Überwachenden agieren. Darüberhinaus sollten sie als hoheitliche Tätigkeit der vollen im Grundgesetz verankerten Staatshaftung nach Artikel 34 Grundgesetz, konkretisiert durch Paragraph 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) unterliegen. So wie das auch in Österreich bei der Finanzmarktaufsicht FMA der Fall ist.
Aber für die BaFin, die nach der Zusammenlegung der drei genannten Aufsichtsbehörden eine grössere Schlagkraft haben sollte, und wo immerhin rund 1600 Mitarbeiter tätig sind, hatte sich der Gesetzgeber etwas anderes ausgedacht, möglicherweise unter Verstoss gegen die EU-Richtlinie über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung:
Finanziert werden die Aufseher im Umlageverfahren durch die zu Überwachenden, nämlich von Banken, Versicherungen und Wertpapierhändlern. Eine Schadensersatzpflicht für Schäden aus mangelnder Überwachung gibt es auch nicht.
Wo keine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht, da fehlt dann offenbar auch der Druck, hier sorgfältig zu überwachen. Und so kam es offenbar wie es kommen musste: Erst Phoenix, dann Amis und sonstige Betrügereien, alles unter der Nase der BaFin.
Aber offenbar selbst im eigenen Hause klappte die Aufsicht nicht. So konnte ein Leitendender Regierungsdirektor, der noch nicht einmal die mittlere Reife besass und durch gefälschte Dokumente Anstellung fand, offenbar mühelos 6 Millionen Euro ergaunern Der Bundesrechnungshof und die Strafkammer des Landgerichts Bonn rügten das mangelnde hauseigene Kontrollsystem.
Aber schon wieder hat die Staatsanwaltschaft Bonn einen BaFin-Mitarbeiter angeklagt. Auch der soll angeblich bei der BaFin Betrügereien in grossem Stil begangen haben.
Phoenix - viele ungestörte Betrugsjahre oder: mein Gott Jochen (Sanio)
Schon sehr frühzeitig geriet die Phoenix auf den Radarschirm des BaFin bzw. der Vorgängerin, des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen. Die untersagte die Anlage von Kundengeldern in „managed accouts“ also auf einem Sammelkonto, mit dem die Phoenix dann nach Belieben verfahren konnte.
Nun würde man erwarten, dass unverzüglich die Durchsetzung dieser Verfügung engmaschig überprüft würde, aber Phoenix konnte weitermachen wie gehabt. Die BaFin als zahnloser Tiger. Hinzu kam, dass die BaFin zur Überprüfung der Phoenix sich der Wirtschaftprüfungsgesellschaft Ernst & Young bediente, welche offenbar nicht den rechten Durchblick gewann , dass dort nämlich Teile der Buchführung gar nicht stimmten.
Und diese (un)seriösen Prüfergebnisse benutzte dann die Phoenix wiederum offensiv und sehr erfolgreich, um weitere Kunden zu ködern.
Der ganze Betrugsladen flog aber erst auf, nachdem deren Chef Dieter Breitkreuz im Jahre 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam und die BaFin von den Nachfolgern des Herrn Breitkreuz ueber die „Unregelmässigkeiten“ informiert wurden.
Erst im Jahre 2005 wurde dann von der BaFin schliesslich der Laden dichtgemacht und die Insolvenz festgestellt.
Amis und die BaFin
Über die Betrugsfirma Amis, die von Oesterreich aus operierte und auch in Deutschland rund 6000 Kunden hereinlegte – Schadenssumme rund 200 Millionen Euro - , hatten wir bereits ausführlich berichtet.
Bereits in dem Zeitraum von 2002-2003 beschäftigte sich die BaFin offenbar mit diesem Betrugsladen.
Mehrere Vertreter dieser „Keilertruppe“ der AMIS in Deutschland wurden aufsichtsrechtlich verfolgt. Aber ansonsten geschah weiter nichts.
Die Luxemburger Finanzaufsicht hingegen fror die Amis Vario- und SICAV Betrugs-Fonds am 4. März 2004 bei der Depotbank Investmentbank Luxembourg IBL (jetzt Sella Bank) wegen mangelnder Bewertbarkeit ein Davon hat sicherlich die BaFin im Rahmen der gegeseitigen Informationsverpflichtung Kenntnis erhalten.
Macht nichts. Am 20. November 2004 eröffnete die AMIS eine Betrugszweigstelle in Holzwickede. Anstatt diesen Laden sofort zu schliessen, konnten die Amis-Leute so richtig loslegen, betrugsmässig versteht sich. Als „Rechtfertigung“ heisst es in dem Schreiben der Bafin an die HelpAmis vom 12.7.2007
„Darüberhinaus unterhielt das Unternehmen (die Amis) in der Zeit vom 20 November 2004 bis 31 Oktober 2005 in Holzwickede eine Zweigniederlassung. Für diese wäre erst....nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres eine Prüfung durchzuführen gewesen. Eine solche Prüfung kann aber aufgrund der Schliessung der Zweigniederlassung nicht mehr erfolgen.“
Willkommen im Bafin-Land, wo man zumindest ein Jahr lang ungestört Betrügereien begehen kann – oder eben auch länger siehe Phoenix.
Spätes Erwachen bei ARS
Auch bei den Auction Rate Securities (ARS) , ueber die wir hier berichtet haben ("Die Grossbanken und der Staatsanwalt"), scheint es bei der BaFin Aufwachprobleme gegeben zu haben.
Wie die Wirtschaftswoche im August berichtet hat erst kürzlich die BaFin die Banken um Mitteilung gebeten, ob sie diese Papiere auch in Deutschland verkauft haben, obgleich der Zusammenbruch dieses Marktes bereits im Februar diesen Jahres stattfand.
Ein „Tante Emma Laden“ soll Schadensersatz leisten
Nachdem der Schadensersatz von der BaFin abgekoppelt war, wurde er, soweit es Betrügereien von reinen Wertpapierhändlern betraf auf eine Art „Tante Emma Laden“ übertragen: Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhändler (EdW), in den die kleinen und mittelständischen Händler einzahlen müssen (Die Banken haben eine separate Entschädigung).
Entsprechend unzureichend ist die Entschädigung: 90% - hört sich gut an, maximal aber nur 20.000 Euro. Und ein einziger Schadensfall wie Phoenix zeigt, dass diese Entschädigungseinrichtung diesem Masseschaden nicht gewachsen ist, denn sie hat nur lächerliche 2,2 Millionen im Entschädigungstopf, wie die ZEIT berichtete. Deshalb klopfte nun die EdW zwecks Kreditaufnahme beim Vater Staat an. Aber dieses Begehren wurde vom Haushaltsausschuss des Bundestages barsch zurückgewiesen.
Das kann man verstehen, denn schliesslich gibt es im Bund und bei den Ländern Wichtigeres.
Zum Beispiel Steuergelder abzuzweigen für die Abdeckung von Verlusten nach windigen Spekulationsgeschäften mit Schrottpapieren. Der Bund ist bei der IKB mit 9 Milliarden Euro dabei, Sachsen bei der Sachsenbank mit 6 Milliarden und Bayern bei der Bayerischen Landesbank mit 4 Milliarden um nur einige zu nennen. Da muss anderweitig eben jetzt eisern (auf Kosten der „kleinen Leute“) gespart werden
Und so versucht die EdW nun durch Nachforderungen von den Wertpapierhändlern das Geld hereinzutreiben. Also Nachschlag von den Kleinen, und die klagen dagegen oder verlegen den Geschäftssitz ins Ausland.. Ein schönes Kuddelmuddel und die Geschädigten haben das Nachsehen.
Nun wird also ein Rattenschwanz von Prozessen folgen. Das wird die Anwälte und Prozesskostenfinanzierer freuen. Dabei hatte bereits der Bundesgerichtshof in seiner Meilenstein-Entscheidung zu der 1974 zusammengebrochenen Herstatt Bank (BGH NJW 1979, 1879) - festgestellt, dass nach dem Kreditwesengesetz (dem Vorläufer des FinDAG), eine grundsätzliche Amtshaftung bestehe, da das Kreditwesengesetz zumindest (auch) dem Schutz des einzelnen Bürgers diene, etwas, was der Gesetzgeber jetzt durch Paragraph 4 FinDAG aushebelte „nur im öffentlichen Interesse“.
Doch dies dürfte wohl ein erheblicher Grundgesetzverstoss sein, eine Missachtung des Artikels 34 Grundgesetz.
Und, als das FinDAG dieses Jahr parlamentarisch zur Nachbesserung anstand, da wurde der Schadensersatz erst gar nicht behandelt. Welch eine Fürsorglichkeit für die Geschädigten
Ein Präsident und seine Gebete
Mittlerweile erklärte der Präsident der BaFin, Jochen Sanio, „man möge dafür beten, dass sich an der gegenwärtigen Gesetzeslage nichts ändert“ , insbesondere das Bundesverfassungsgericht die Regelung des Paragraphen 4 des FinDAG nicht für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Zwar kann man verstehen, weshalb Herr Sanio sich aufs Beten verlegt, aber man kann nur hoffen, dass diese Gebete, in die er offenbar vergass, auch das Wohlergehen der Kleinanleger mit einzubeziehen, nicht erhört werden.
Bis eines Tages die Prozesse durch alle Instanzen gegangen ist, dürften etliche der Geschädigten bereits verstorben sein. Aber hier geht es ja nur um das Geld der „kleinen Leute“ weniger als Peanuts in der Sprache der Deutschen Bank.
Und frei nach einem 1848er Lied
„Es hängt an keinem Baume,
es hängt an keinem Strick
es hängt nur an dem Traume
vom Kleinanlegerglück“
Der Fall Amis - ein gigantischer europäischer Betrugsskandal
Die Grossbanken und der Staatsanwalt
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Neues von den Finanzskandalen, BayernLB, Hypo Alpe, Meinl</a
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Zehntausende von Geschädigten, etliche davon, die ihre ganzen Lebensersparnisse verloren haben. Das ist die traurige Bilanz von Betrugsskandalen, die Schlagzeilen machten. An erster Stelle der Phoenix Skandal, aber auch, wenn nicht so bekannt, der Amis Skandal. Diese Skandale dürften jedoch nur die Spitze eines Eisbergs darstellen, denn die vielen kleineren Gaunereien auf dem Finanzsektor z.B. im Bereich des Telemarketing schaffen es erst gar nicht als Nachricht in die Medien.
Und immer wieder stellt sich heraus: Die Gauner konnten jahrelang in grossem Stil agieren trotz der Aufsichtsbehörde BaFin.
Aber nicht nur das, jetzt stellt sich ausserdem heraus, dass die Entschädigungseinrichtung EdW kein Geld hat, die Opfer daher bisher nicht entschädigt werden konnten. Da stellen sich Fragen.
Werfen wir zunächst einen Blick zurück.
.
Der Phoenix Skandal
Dieser Skandal wird wohl nach der Göttinger Gruppe als der grösste Finanzanlagebetrug in die deutsche Wirtschaftgeschichte eingehen 30.000 Geschädigte, mehr als 600 Millionen Euro Schaden, bisher keinerlei Auszahlungen der Insolvenzsumme von etwa 200 Millionen Euro an die Geschädigten.
Im Jahre 1998 ging der Betrug so richtig los. In diesem Jahre wurde die Betrugsfirma in Deutschland zum Wertpapierhandel zugelassen, es war auch die Zeit, als der Neue Markt an der Börse richtig in Schwung kam. Weitverbreitet die Ansicht, an der Börse liesse sich mühelos Geld verdienen.
Die Kunden wurden über Telefonate gewonnen sogenanntes Telemarketing. Ihnen wurde märchenhafte Gewinne versprochen, und nur allzu viele fielen auf die Versprechungen herein. Die Warnhinweise der Firma im Kleingedruckten der Prospekte nahm dann kaum noch einer der Hereingelegten zur Kenntnis.
Dieses betrügerische Telemarketing wird normalerweise international von sogenannten „Boiler Rooms“ aus betrieben, und zwar von Ländern aus, die nicht über über eine eigene etablierte und erfahrene Finanzaufsicht verfügen, meistens Dritte Welt Länder. Von diesen Boiler Rooms werden dann die Schrottpapiere verhökert und zwar an Bewohner in weit entfernt liegenden Ländern wie z.B. Kanada oder Grossbritannien.
Die Gangster, zu denen internationale Grossbetrüger wie Rakesh Saxena Regis Possino und vor allem Amador Pastrana gehören sind von der Finanzaufsicht in den Ländern der Geschädigten, wie z.B. der FSA in Grossbritannien wegen der Distanz nicht zu fassen. Aber immerhin gibt es regelmässige Warnhinweise auf den Websites der Aufsichtsbehörden.
Aber bei Phoenix und zum Schluss auch bei der AMIS war das alles viel einfacher. Beide operierten naemlich nicht von irgendeinem exotischen Land aus, sondern arbeiteten in Deutschland. Also, so würde man meinen, nach kurzer Zeit würde die Finanzaufsicht den Gaunern das Handwerk legen. Doch es kam alles ganz anders.
Die BaFin
Die Finanzaufsicht in Deutschland wird durch die Bundesanstalt für Finanzdiensleistungsaufsicht (BaFin) ausgeübt.
Und zwar, wie im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) festgelegt „nur im öffentlichen Interesse“ . Was das im Klartext bedeutet, darauf kommen wir noch zurück. Der Präsident der BaFin ist Jochen Sanio, als umtriebig bekannt, der SPD nahestehend, von der Financial Times Deutschland auch als Dampfplauderer bezeichnet.
Die BaFin ist die zusammengelegte Aufsichtsbehörde, errichtet am 1. Mai 2002 und hervorgegangen aus vormals dreien, nämlich dem Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, für das Kreditwesen und den Wertpapierhandel.
Typisch staatliche Aufgaben, die kaum geoutsourced werden können. Und die Aufsichtsämter sollten auch völlig unabhängig von den zu Überwachenden agieren. Darüberhinaus sollten sie als hoheitliche Tätigkeit der vollen im Grundgesetz verankerten Staatshaftung nach Artikel 34 Grundgesetz, konkretisiert durch Paragraph 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) unterliegen. So wie das auch in Österreich bei der Finanzmarktaufsicht FMA der Fall ist.
Aber für die BaFin, die nach der Zusammenlegung der drei genannten Aufsichtsbehörden eine grössere Schlagkraft haben sollte, und wo immerhin rund 1600 Mitarbeiter tätig sind, hatte sich der Gesetzgeber etwas anderes ausgedacht, möglicherweise unter Verstoss gegen die EU-Richtlinie über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung:
Finanziert werden die Aufseher im Umlageverfahren durch die zu Überwachenden, nämlich von Banken, Versicherungen und Wertpapierhändlern. Eine Schadensersatzpflicht für Schäden aus mangelnder Überwachung gibt es auch nicht.
Wo keine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht, da fehlt dann offenbar auch der Druck, hier sorgfältig zu überwachen. Und so kam es offenbar wie es kommen musste: Erst Phoenix, dann Amis und sonstige Betrügereien, alles unter der Nase der BaFin.
Aber offenbar selbst im eigenen Hause klappte die Aufsicht nicht. So konnte ein Leitendender Regierungsdirektor, der noch nicht einmal die mittlere Reife besass und durch gefälschte Dokumente Anstellung fand, offenbar mühelos 6 Millionen Euro ergaunern Der Bundesrechnungshof und die Strafkammer des Landgerichts Bonn rügten das mangelnde hauseigene Kontrollsystem.
Aber schon wieder hat die Staatsanwaltschaft Bonn einen BaFin-Mitarbeiter angeklagt. Auch der soll angeblich bei der BaFin Betrügereien in grossem Stil begangen haben.
Phoenix - viele ungestörte Betrugsjahre oder: mein Gott Jochen (Sanio)
Schon sehr frühzeitig geriet die Phoenix auf den Radarschirm des BaFin bzw. der Vorgängerin, des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen. Die untersagte die Anlage von Kundengeldern in „managed accouts“ also auf einem Sammelkonto, mit dem die Phoenix dann nach Belieben verfahren konnte.
Nun würde man erwarten, dass unverzüglich die Durchsetzung dieser Verfügung engmaschig überprüft würde, aber Phoenix konnte weitermachen wie gehabt. Die BaFin als zahnloser Tiger. Hinzu kam, dass die BaFin zur Überprüfung der Phoenix sich der Wirtschaftprüfungsgesellschaft Ernst & Young bediente, welche offenbar nicht den rechten Durchblick gewann , dass dort nämlich Teile der Buchführung gar nicht stimmten.
Und diese (un)seriösen Prüfergebnisse benutzte dann die Phoenix wiederum offensiv und sehr erfolgreich, um weitere Kunden zu ködern.
Der ganze Betrugsladen flog aber erst auf, nachdem deren Chef Dieter Breitkreuz im Jahre 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam und die BaFin von den Nachfolgern des Herrn Breitkreuz ueber die „Unregelmässigkeiten“ informiert wurden.
Erst im Jahre 2005 wurde dann von der BaFin schliesslich der Laden dichtgemacht und die Insolvenz festgestellt.
Amis und die BaFin
Über die Betrugsfirma Amis, die von Oesterreich aus operierte und auch in Deutschland rund 6000 Kunden hereinlegte – Schadenssumme rund 200 Millionen Euro - , hatten wir bereits ausführlich berichtet.
Bereits in dem Zeitraum von 2002-2003 beschäftigte sich die BaFin offenbar mit diesem Betrugsladen.
Mehrere Vertreter dieser „Keilertruppe“ der AMIS in Deutschland wurden aufsichtsrechtlich verfolgt. Aber ansonsten geschah weiter nichts.
Die Luxemburger Finanzaufsicht hingegen fror die Amis Vario- und SICAV Betrugs-Fonds am 4. März 2004 bei der Depotbank Investmentbank Luxembourg IBL (jetzt Sella Bank) wegen mangelnder Bewertbarkeit ein Davon hat sicherlich die BaFin im Rahmen der gegeseitigen Informationsverpflichtung Kenntnis erhalten.
Macht nichts. Am 20. November 2004 eröffnete die AMIS eine Betrugszweigstelle in Holzwickede. Anstatt diesen Laden sofort zu schliessen, konnten die Amis-Leute so richtig loslegen, betrugsmässig versteht sich. Als „Rechtfertigung“ heisst es in dem Schreiben der Bafin an die HelpAmis vom 12.7.2007
„Darüberhinaus unterhielt das Unternehmen (die Amis) in der Zeit vom 20 November 2004 bis 31 Oktober 2005 in Holzwickede eine Zweigniederlassung. Für diese wäre erst....nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres eine Prüfung durchzuführen gewesen. Eine solche Prüfung kann aber aufgrund der Schliessung der Zweigniederlassung nicht mehr erfolgen.“
Willkommen im Bafin-Land, wo man zumindest ein Jahr lang ungestört Betrügereien begehen kann – oder eben auch länger siehe Phoenix.
Spätes Erwachen bei ARS
Auch bei den Auction Rate Securities (ARS) , ueber die wir hier berichtet haben ("Die Grossbanken und der Staatsanwalt"), scheint es bei der BaFin Aufwachprobleme gegeben zu haben.
Wie die Wirtschaftswoche im August berichtet hat erst kürzlich die BaFin die Banken um Mitteilung gebeten, ob sie diese Papiere auch in Deutschland verkauft haben, obgleich der Zusammenbruch dieses Marktes bereits im Februar diesen Jahres stattfand.
Ein „Tante Emma Laden“ soll Schadensersatz leisten
Nachdem der Schadensersatz von der BaFin abgekoppelt war, wurde er, soweit es Betrügereien von reinen Wertpapierhändlern betraf auf eine Art „Tante Emma Laden“ übertragen: Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhändler (EdW), in den die kleinen und mittelständischen Händler einzahlen müssen (Die Banken haben eine separate Entschädigung).
Entsprechend unzureichend ist die Entschädigung: 90% - hört sich gut an, maximal aber nur 20.000 Euro. Und ein einziger Schadensfall wie Phoenix zeigt, dass diese Entschädigungseinrichtung diesem Masseschaden nicht gewachsen ist, denn sie hat nur lächerliche 2,2 Millionen im Entschädigungstopf, wie die ZEIT berichtete. Deshalb klopfte nun die EdW zwecks Kreditaufnahme beim Vater Staat an. Aber dieses Begehren wurde vom Haushaltsausschuss des Bundestages barsch zurückgewiesen.
Das kann man verstehen, denn schliesslich gibt es im Bund und bei den Ländern Wichtigeres.
Zum Beispiel Steuergelder abzuzweigen für die Abdeckung von Verlusten nach windigen Spekulationsgeschäften mit Schrottpapieren. Der Bund ist bei der IKB mit 9 Milliarden Euro dabei, Sachsen bei der Sachsenbank mit 6 Milliarden und Bayern bei der Bayerischen Landesbank mit 4 Milliarden um nur einige zu nennen. Da muss anderweitig eben jetzt eisern (auf Kosten der „kleinen Leute“) gespart werden
Und so versucht die EdW nun durch Nachforderungen von den Wertpapierhändlern das Geld hereinzutreiben. Also Nachschlag von den Kleinen, und die klagen dagegen oder verlegen den Geschäftssitz ins Ausland.. Ein schönes Kuddelmuddel und die Geschädigten haben das Nachsehen.
Nun wird also ein Rattenschwanz von Prozessen folgen. Das wird die Anwälte und Prozesskostenfinanzierer freuen. Dabei hatte bereits der Bundesgerichtshof in seiner Meilenstein-Entscheidung zu der 1974 zusammengebrochenen Herstatt Bank (BGH NJW 1979, 1879) - festgestellt, dass nach dem Kreditwesengesetz (dem Vorläufer des FinDAG), eine grundsätzliche Amtshaftung bestehe, da das Kreditwesengesetz zumindest (auch) dem Schutz des einzelnen Bürgers diene, etwas, was der Gesetzgeber jetzt durch Paragraph 4 FinDAG aushebelte „nur im öffentlichen Interesse“.
Doch dies dürfte wohl ein erheblicher Grundgesetzverstoss sein, eine Missachtung des Artikels 34 Grundgesetz.
Und, als das FinDAG dieses Jahr parlamentarisch zur Nachbesserung anstand, da wurde der Schadensersatz erst gar nicht behandelt. Welch eine Fürsorglichkeit für die Geschädigten
Ein Präsident und seine Gebete
Mittlerweile erklärte der Präsident der BaFin, Jochen Sanio, „man möge dafür beten, dass sich an der gegenwärtigen Gesetzeslage nichts ändert“ , insbesondere das Bundesverfassungsgericht die Regelung des Paragraphen 4 des FinDAG nicht für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Zwar kann man verstehen, weshalb Herr Sanio sich aufs Beten verlegt, aber man kann nur hoffen, dass diese Gebete, in die er offenbar vergass, auch das Wohlergehen der Kleinanleger mit einzubeziehen, nicht erhört werden.
Bis eines Tages die Prozesse durch alle Instanzen gegangen ist, dürften etliche der Geschädigten bereits verstorben sein. Aber hier geht es ja nur um das Geld der „kleinen Leute“ weniger als Peanuts in der Sprache der Deutschen Bank.
Und frei nach einem 1848er Lied
„Es hängt an keinem Baume,
es hängt an keinem Strick
es hängt nur an dem Traume
vom Kleinanlegerglück“
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Die Grossbanken und der Staatsanwalt
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Alle (Ab)wege fuehren nach Liechtenstein
Der Fall Hypo-Alpe-Adria- Bank (Skandalpe) - Ein österreichisch-deutsches Schmierenstück.</a>
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Söldner, Gauner, Waffen und Rohstoffe
onlinedienst - 12. Sep, 05:51 Article 8783x read